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Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B.

Vom 1. Jänner 2025

ABl. Nr. 266/2024

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1. Allgemeines

Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
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2. Zuordnung von Bereichen

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1
Bischof CHALUPKA vertreten durch OKRin BACHLER
  1. Gremien
    Leitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.
    Kirchenpresbyterium A.B.
  2. Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der Öffentlichkeit
    Internationale Kooperationen und Ökumene, Medien
    Interreligiöse Angelegenheiten
  3. Bereiche
    Gesamtkirchliches Hirtenamt
    Urlaubsseelsorge und Tourismus
    Mission und Evangelisation
  4. Sonstiges
    Kollekten
    Islambeauftragte
    Notfallseelsorge
    Delegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2
OKRin BACHLER Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischof CHALUPKA
  1. Stellenplan der Kirche A.B.
    Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
  2. Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
  3. Lektorenarbeit
  4. Beauftragte für Gewaltprävention
2.3
OKR BECK Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch OKR KÖBER
  1. Rechtliche Agenden
    Rechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.
    Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, Bauansuchen
    Rechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und Teilgemeinden
    Kollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
  2. Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
  3. Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4
OKR KÖBER Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch OKR RIEßLAND
Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5
OKR RIEßLAND Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. OKR KILIAN
  1. Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
    Veranlagung
  2. Wirtschaftliche Agenden
    Rechnungswesen inkl. Jahresabschluss und Planung
    A.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
  3. Sonstiges
    Geschäftsführung des Lutherischen Nationalfonds
2.6
stv. OKR KILIAN stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch OKR RIEßLAND
  1. Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
  2. Prozess-/Changemanagement Projekte
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3. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 241/2021) tritt gleichzeitig außer Kraft.