.Geschäftsordnung des
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Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B.
Vom 1. Jänner 2025
ABl. Nr. 266/2024
####1. Allgemeines
1 Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. 2 Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
#2. Zuordnung von Bereichen
Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1 | Bischof CHALUPKA vertreten durch OKRin BACHLER |
- GremienLeitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.Kirchenpresbyterium A.B.
- Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der ÖffentlichkeitInternationale Kooperationen und Ökumene, MedienInterreligiöse Angelegenheiten
- BereicheGesamtkirchliches HirtenamtUrlaubsseelsorge und TourismusMission und Evangelisation
- SonstigesKollektenIslambeauftragteNotfallseelsorgeDelegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2 | OKRin BACHLER Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischof CHALUPKA |
- Stellenplan der Kirche A.B.Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
- Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
- Lektorenarbeit
- Beauftragte für Gewaltprävention
2.3 | OKR BECK Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch OKR KÖBER |
- Rechtliche AgendenRechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, BauansuchenRechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und TeilgemeindenKollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
- Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
- Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4 | OKR KÖBER Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch OKR RIEßLAND |
Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5 | OKR RIEßLAND Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. OKR KILIAN |
- Finanz- und WirtschaftsangelegenheitenVeranlagung
- Wirtschaftliche AgendenRechnungswesen inkl. Jahresabschluss und PlanungA.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
- SonstigesGeschäftsführung des Lutherischen Nationalfonds
2.6 | stv. OKR KILIAN stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch OKR RIEßLAND |
- Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
- Prozess-/Changemanagement Projekte
3. Inkrafttreten
1 Diese Geschäftsordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. 2 Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 241/2021) tritt gleichzeitig außer Kraft.