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Toleranzjubiläumsmedaille - Dankeszeichen

Vom 1. Jänner 1981

ABl. Nr. 138/1980

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I.

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§ 1

Der Evangelische Oberkirchenrat A. u. H. B. bestimmt hiermit bis auf weiteres gemäß § 8 der Verordnung über die Schaffung eines Dankeszeichens (ABl. Nr. 137/1980) die goldene (vergoldete) Ausprägung der Toleranzjubiläumsmedaille als Dankeszeichen.
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§ 2

Die zum Dankeszeichen bestimmte goldene (vergoldete) Ausprägung der Toleranzjubiläumsmedaille kann nicht käuflich erworben werden.
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II.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1981 in Kraft.