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Rechtliches

Beschlüsse der Synode H.B.

Nr. 82Salzburger Erklärung – 30 Jahre Grundsatzerklärung der
Evangelischen Kirche H.B. in Österreich von 1996

Die 4. Session der 18. Synode der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich hat am 25. April 2026 die nachstehende Erklärung beschlossen:
Salzburger Erklärung
der Synode der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich
anlässlich des 30. Jahrestags
der Verabschiedung ihrer Grundsatzerklärung von 1996
Im Oktober 1996 verabschiedete die Synode der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich die Grundsatzerklärung, mit der sie ihr Selbstverständnis gegenüber der Öffentlichkeit, den Geschwisterkirchen, insbesondere der lutherischen Schwesterkirche, dargelegt hat.
Wir erinnern daran, dass die Grundsatzerklärung im Vertrauen auf den lebendigen Gott, wie er in der Bibel und im Glaubensbekenntnis bezeugt wird, erwachsen ist, und bekräftigen die Gültigkeit der damaligen Grundsätze, die eine Aktualisierung des Bekenntnisses beinhaltet, wenn es dort heißt:
„Das Bekenntnis muss in den jeweiligen Herausforderungen der Zeit an der Heiligen Schrift geprüft werden und sich vor ihr neu bewähren.“
Die Kirche Jesu Christi ist und bleibt dazu berufen, das Evangelium in der Welt zu bezeugen. Das hat Auswirkungen auf die Mitbestimmung der Kirche in der Gesellschaft, in der wir leben.
Im Punkt 2 der Grundsatzerklärung heißt es:
„Jesus Christus hat eine Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern mit gleichen Rechten und Pflichten gestiftet. Darum hat die Kirche in ihrer Ordnung und in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und für sie einzutreten. Niemand darf wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechtes benachteiligt werden.“
Dies bedeutet für die heutige Zeit: Unsere Kirche steht ein für die Akzeptanz mehrerer Geschlechter und die Offenheit gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten sowie für den Respekt gegenüber allen Lebensformen und Partner:innenschaften, die die Würde des einzelnen Menschen achten.
Dementsprechend verurteilt unsere Kirche alle Haltungen und Strömungen, die sich gegenüber anderen feindselig und hasserfüllt äußern und zeigen.
In Punkt 4 der Grundsatzerklärung wird die Rücksichtnahme auf „Schwächere“, insbesondere auch auf Minderheiten - nach innen wie nach außen - gefordert.
„Aus dem Hören auf die Predigt des Evangeliums ergibt sich für die Christen ein neuer Stil des Umgangs miteinander, der durch geduldiges Hören aufeinander und insbesondere durch Rücksichtnahme auf Schwächere und Minderheiten gekennzeichnet ist.“
Das ist ein Auftrag, in unseren eigenen Gemeinden und Gemeinschaften sensibel miteinander umzugehen und nach außen die Stimme zu erheben, wenn Rechte verletzt oder Stimmen nicht gehört werden.
Wir erleben, wie die Demokratie in Europa und weltweit unter Druck gerät und zunehmend in ein verkürztes und unseres Erachtens falsches Verständnis von Demokratie verkehrt wird. Minderheitenrechte werden immer öfters beschnitten, missachtet oder stillschweigend für irrelevant erklärt. Genau diese sind aber Kennzeichen eines demokratischen Miteinanders. Das betrifft sowohl Individuen wie auch nationale, ethnische, kulturelle und religiöse Minderheiten.
In Punkt 6 wird der ganzen Gemeinde das prophetische Amt aufgetragen. Das schließt auch die Kritik an den Herrschenden, an ungerechten Zuständen und Entwicklungen mit ein. Das bedeutet, dass die Kirche sich gegen Krieg, Unterdrückung sowie gegen die Diskreditierung christlicher Grundwerte (wie zum Beispiel die Solidarität mit den Schwachen und das Mitgefühl mit den Notleidenden) ausspricht. Dieser Auftrag des prophetischen Amtes wird im Punkt 7 der Grundsatzerklärung noch näher erläutert:
„Weil Christus sich eindeutig auf die Seite der Erniedrigten und Beladenen gestellt hat, ist die ganze Gemeinde verpflichtet, alle Formen von Unrecht, Unmenschlichkeit und Bedrohung der Schöpfung nicht als unabänderlich hinzunehmen, sondern dagegen öffentlich Widerstand zu leisten.“
Neben der Gefahr des schleichenden Demokratieabbaus breiten sich zunehmend Unrecht und Unmenschlichkeit aus: Das Recht der Stärkeren wird immer mehr zur Norm. Das dürfen wir nicht hinnehmen, ebenso wenig wie die Zerstörung der Schöpfung. Unser Bekenntnis fordert zum Widerstand auf, wenn Menschen diskriminiert und bedroht werden, wenn Schutzbedürftige abgeschoben werden, wenn gegen religiöse, ethnische oder sexuelle Minderheiten gehetzt wird, und wenn die Regierung Maßnahmen ergreift, die die Rechte von Minderheiten schwächen oder Menschenleben gefährden.
Die Grundsatzerklärung äußert sich auch zum Verhältnis gegenüber anderen christlichen Kirchen, dem Judentum, dem Islam sowie anderen Religionen und Weltanschauungen.
Wir halten an der einen Kirche Jesu Christi fest, die nach der Grundsatzerklärung dort gegeben ist, wo die Gemeinschaft des Glaubens, der Liebe und Hoffnung verwirklicht ist. Sie wird nicht durch ein eigenes Amt begründet. Geistliche Leitung ist für die Kirche H.B. kollegial zu verstehen und hat sich gegenüber der Synode zu verantworten. Das schließt auch eine Absage an ein Bischofsamt mit ein.
Wir halten am Bundesgedanken fest, und damit auch am bleibenden Bund Gottes mit dem Volk Israel. Daraus folgt, dass wir Antisemitismus und Antijudaismus verurteilen und jeder Form der Judenmission eine entschiedene Absage erteilen.
In Jesus hat sich Heilsgeschichte fortgesetzt. In der Bibel finden sich sowohl im Ersten wie auch im Zweiten Testament Gesetz und Evangelium.
Unserer Kirche ist der Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen wichtig. Wir nehmen eine verstärkte Aggression gegenüber Muslimen und Musliminnen und Ablehnung des Islam wahr. Wir richten uns gegen alle Formen ethnischer und religiöser Diskriminierung.
Unsere Kirche bleibt dem Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verpflichtet. Wir bekennen uns zur Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften und mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für dieselben Werte einsetzen.
Unsere Kirche setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein. Das schließt auch eine gerechte Verteilung der Güter und Ressourcen sowie die Bekämpfung von Armut in unserer Gesellschaft und weltweit mit ein.
Gerade in Zeiten der Aufrüstung und Militarisierung hat die Kirche die Stimme des Friedens zu erheben. Wir verurteilen Kriege und bewaffnete Konflikte.
Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die gute Schöpfung Gottes nicht weiter zu belasten und die Energiewende voranzutreiben.
Salzburg, am 25. April 2026
(Zl. LK-HB01-003355/2026)

Kundmachungen des Präsidiums der Generalsynode und der Synode A.B.

Nr. 83Einberufung der Generalsynode und der Synode A.B. – Dezember 2026

Über Beschluss des Kirchenpresbyteriums A.u.H.B. vom 14. November 2024 beruft das Präsidium der Generalsynode hiermit die
5. SESSION DER XVI. GENERALSYNODE
für Montag, den 7. Dezember 2026 in Wien ein.
Über Beschluss des Kirchenpresbyteriums A.B. vom 14. November 2024 beruft das Präsidium der Synode A.B. hiermit die
5. SESSION DER 16. SYNODE A.B.
für Montag, den 7. Dezember 2026 in Wien ein.
Der Synodeneröffnungsgottesdienst findet am Sonntag, dem 6. Dezember 2026 abends statt.
Die Generalsynode endet am Dienstag, dem 8. Dezember 2026, die Synode A.B. endet am Mittwoch, dem 9. Dezember 2026.
Nähere Informationen über die Tagesordnungen werden den Abgeordneten zur Generalsynode und zur Synode A.B. zeitgerecht zugehen.
Es wird gebeten, bei der Terminplanung der Superintendenzen diese Termine für allfällige Anträge, Nominierungen etc. zu beachten.
Mag.a Ingrid Monjencs, BTh
Präsidentin der Generalsynode und Synode A.B.
(Zl. SY-SGS01-002373/2025)

Kundmachungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.

Nr. 84Termin für die mündliche Amtsprüfung (Examen pro ministerio) 2027

Die mündliche Amtsprüfung 2027 findet am Montag, den 3. Mai 2027, im Evangelischen Zentrum, Severin-Schreiber-Gasse 1–3, 1180 Wien, statt.
(Zl. BI-PRS02-002799/2025)

Nr. 85Ansuchen um Zulassung zur Amtsprüfung im Mai 2027

Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Amtsprüfung (ABl. Nr. 117/2019) ergeht hiermit an die Pfarramtskandidat/inn/en, die die Amtsprüfung im Schuljahr 2026/2027 abzulegen beabsichtigen, die Aufforderung, bis zum 1. Oktober 2026 schriftlich und über den Dienstweg beim Evangelischen Oberkirchenrat A.u.H.B. um Zulassung anzusuchen.
(Zl. BI-PRS02-002799/2025)

Nr. 86Prüfungskommission für die Amtsprüfung (Examen pro ministerio)

Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. gibt hiermit die Zusammensetzung der Prüfungskommission nach § 4 der Verordnung über die Amtsprüfung (ABl. Nr. 117/2019) bekannt.
Vorsitzende:
Stellvertreter:
Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter
Landessuperintendent Mag. Ralf Stoffers
Prüfende:
Stellvertreter:
Oberkirchenrätin Mag.a Ingrid Bachler (Gottesdienst, Kasualien, Liturgie)
Pfarrer MMag. Andreas Fasching
Oberkirchenrat Dr. Dieter Beck (Gemeindeleitung und Kirchenrecht)
Oberkirchenrätin Dr.in Eva Lahnsteiner
Kirchenrätin Kim Vanessa Kallinger, M.A., M.Ed. (Bildungsarbeit, Konfirmandenunterricht und Erwachsenenbildung)
Superintendent MMag. Dr. Matthias Geist
Direktorin Diakonie Dr.in Maria Katharina Moser, MTh (Ökumene, Diakonie und Mission)
Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter
Mag.a Ingrid Bachler Oberkirchenrätin
(Zl. BI-PRS02-002799/2025)

Nr. 87Kollektivvertrag 2026: Hinterlegung

Der Kollektivvertrag für das Jahr 2026 wurde beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt und registriert (Registerzahl KV 215/2026, Katasterzahl XXIV/98/8) und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes EVI am 11. Mai 2026 kundgemacht.
(Zl. RE-KIG22-003331/2026)

Kundmachungen des Oberkirchenrates A.B.

Nr. 88Neuzuordnung der Evangelischen Tochtergemeinde A.B. Jabing als Tochtergemeinde der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Großpetersdorf

Mit Bescheid des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. vom 5. Feber 2026 wurde die Evangelische Tochtergemeinde A.B. Jabing der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Großpetersdorf als Tochtergemeinde neu zugeordnet. Bisher gehörte die Tochtergemeinde A.B. Jabing der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Siget in der Wart an.
(Zl. GD-PGD231-003299/2026 )

Nr. 89Namensänderung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B.
Wien-Favoriten-Gnadenkirche

Mit Bescheid des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. vom 6. Mai 2026 wurde die Bezeichnung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Favoriten-Gnadenkirche geändert in:
Evangelische Pfarrgemeinde A.B.
Wien-Gnadenkirche
(Zl. GD-PGD228-003162/2026)

Personalia

Gremien der Generalsynode

Nr. 90Mitglieder der Gleichstellungskommission der XVI. Generalsynode

Pia Schachner ist seit 1. Jänner 2026 das gemäß § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission von der Evangelischen Jugend Österreich nominierte Mitglied in der Gleichstellungskommission der XVI. Generalsynode.
(Zl. SY-KOM08-001324/2024 )

Ordinationen, Ermächtigungen und abgelegte Prüfungen

Nr. 91Amtsprüfung vom 4. Mai 2026

Nachstehende Pfarramtskandidat/inn/en haben durch die vor der Prüfungskommission des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. am 4. Mai 2026 abgelegte Amtsprüfung die Befähigung zur Ausübung des geistlichen Amtes erlangt:
Philip GRÖBE, MTh
Eike Claas HOBERG, MTh
Hannah WOLF, MTh
(Zl. BI-PRS02-001943/2024)

Stellenausschreibungen A.B.

Allgemeiner Hinweis zu den Ausschreibungen
Bewerber/innen auf Pfarrstellen, die mit Erteilung des Religionsunterrichts verbunden sind, werden gebeten, bzgl. einer notwendigen Online-Bewerbung bei der jeweiligen Bildungsdirektion den Kontakt mit der zuständigen Fachinspektorin/dem zuständigen Fachinspektor für den evangelischen Religionsunterricht aufzunehmen.

Nr. 92Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Gallneukirchen

Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Gallneukirchen wird per 1. September 2026 zur Besetzung ausgeschrieben.
Wir sind eine lebendige evangelische Diasporagemeinde. Unser Leitsatz lautet: „Weil Gottes Liebe allen Menschen gilt, sind wir eine freundliche Gemeinde, nach innen und außen. Unseren Begabungen entsprechend und der Schöpfung gegenüber verantwortlich, sind wir auf dem Weg und begegnen einander offen und wertschätzend im Geiste Jesu.“
Unsere Gemeinde erstreckt sich im unteren Mühlviertel zwischen dem Haselgraben bis zur Landesgrenze zu Niederösterreich bzw. im Norden zur Staatsgrenze zu Tschechien über ein Gebiet von 1.200 km². Sie umfasst 39 politische Gemeinden (gesamten politischen Bezirk Freistadt, Teile der Bezirke Urfahr-Umgebung bzw. Perg) und zählt derzeit 1.449 Mitglieder.
Der Sitz des Pfarramtes mit Kirche (seit 2024 mit einer neuen Vonbank-Orgel ausgestattet) und Pfarrhaus ist in der Stadt Gallneukirchen – ca. 15 km nordöstlich von Linz – gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Das aus der Pfarrgemeinde hervorgegangene Diakoniewerk ist seit 1964 eigenständig – seine Präsenz vor Ort, die gemeinsame Geschichte und die vielgestaltigen Beziehungen zwischen Gemeinde und Diakonie prägen bis heute ebenso wesentlich das Leben der Pfarrgemeinde wie die Ökumene in der Region.
Gottesdienste werden derzeit in Gallneukirchen sonn- und feiertags bzw. in den Predigtstellen Bad Leonfelden und Freistadt jeweils einmal im Monat und zu den besonderen Feiertagen gefeiert. Im Pfarrgebiet befinden sich zahlreiche allgemein- bzw. berufsbildende höhere und mittlere Schulen und Ausbildungseinrichtungen (Bad Leonfelden, Freistadt, Gallneukirchen, Hagenberg, u.a.), das Landeskrankenhaus Freistadt sowie mehrere Altenwohn- und Pflegeheime.
Aufgaben im Rahmen der Pfarrstelle:
  • Vorbereitung, Durchführung, Koordinierung von Gottesdiensten, Andachten und Amtshandlungen;
  • Unterstützung der Lektor/inn/en;
  • Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden;
  • Begleitung der Konfirmand/inn/en;
  • einfühlsame Seelsorge an Gemeindemitgliedern und Stärkung des Besuchsdienstkonzeptes;
  • Zusammenarbeit mit allen ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden und Begleitung gemeindlicher Kreise;
  • konstruktive Zusammenarbeit mit dem Diakoniewerk;
  • Initiative und Umsetzung von ökumenischen Angeboten;
  • Entwicklung und Verwirklichung von Ideen für eine zukunftsfähige, offene, dialogbereite Pfarrgemeinde in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium und der Gemeindevertretung.
Wir bieten:
  • Vielfältige Möglichkeit zur Mitwirkung und Beteiligung unserer klar strukturierten und zugleich lebendigen Pfarrgemeinde, in der es Raum für Engagement, Mitgestaltung und Verantwortung gibt. Gemeinsam getragen von Hauptamtlichen und vielen Ehrenamtlichen, gliedert sich die Pfarrgemeinde in fünf Bereiche: Glaube & Leben, Gemeinde für Jung & Alt, Bildung & Öffentlichkeit, Diakonie & Seelsorge, Ökonomie & Verwaltung;
  • Ein motiviertes und buntes Team an Mitarbeitenden in verschiedenen Tätigkeitsfeldern: unter anderem ein engagiertes und kompetentes Presbyterium, ein Team von (erfahrenen und in Ausbildung stehenden) Lektor/inn/en, Organist/inn/en, Chor mit Chorleiter und Verantwortliche für die Arbeit mit Jugendlichen;
  • fachliche Unterstützung im Bereich Sekretariat, Friedhofspflege und Pfarrarealsbetreuung sowie Hausreinigung durch geringfügig angestellte Mitarbeitende;
  • Eine große Dienstwohnung (180 m²) in unserem schön renovierten, ehemaligen starhembergischen Gerichtsgebäude mit Mitbenützung der parkähnlichen Außenanlage wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Ein Garagenplatz sowie die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sind vorhanden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 15. August 2026 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Gallneukirchen, Hauptstraße 1, 4210 Gallneukirchen, E-Mail: pg.gallneukirchen@evang.at.
Auskünfte erteilen Ihnen gerne Kuratorin Friederike Haller, Tel.: 0680 150 55 23 und Kurator-Stellvertreter Christian Kern, Tel.: 0676 437 98 50.
(Zl. GD-PGD044-003338/2026)

Nr. 93Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Lienz

Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Lienz wird per 1. September 2026 zur Besetzung ausgeschrieben.
Lienz ist eine evangelisch-lutherische Diasporagemeinde mit ca. 760 Gemeindemitgliedern. Das Gemeindegebiet umfasst den Bezirk Osttirol und in Oberkärnten das Mölltal von Heiligenblut bis Stall und das Drautal von Lienz bis Steinfeld.
Unsere Region bietet unberührte Natur in der vielfältigen und großartigen Bergwelt, einen kleinen Badesee nahe Lienz und zahlreiche Möglichkeiten für sportliche und kulturelle Freizeitgestaltung. Auch die Nähe zu Südtirol und zur Adria und die unmittelbare Anbindung an den Drauradweg machen den Standort besonders reizvoll.
Die Sonnenstadt Lienz hat eine hohe Lebensqualität mit einem großen Kulturangebot. Es sind ein Bezirkskrankenhaus und - neben den Pflichtschulen - Gymnasien, HLW, HAK, LLA und HTL vorhanden.
Das renovierte, zentralgeheizte „neue Pfarrhaus“ (erbaut 1968) liegt trotz Zentrumsnähe und nahegelegenem Bahn- und Busbahnhof sehr ruhig in einem schönen Garten hinter dem „alten Pfarrhaus“. Ca. 150 m2 Wohnfläche bieten im Erdgeschoss einen großen hellen Wohn- und Essbereich, eine Terrasse mit Blick auf die Drau und die Lienzer Dolomiten, Küche, WC und das Sekretariat, welches separat zugänglich ist. Im ersten Stock liegen vier Zimmer, teils mit Balkonzugang sowie Bad/WC. Der Keller hat unter anderem eine Garage mit Wallbox.
Die vorgelagerte, einladende Kirche wurde in den Jahren 1960 bis 1962 erbaut und bietet einen offenen, beheizbaren Gottesdienstraum, einen im Kirchengebäude integrierten Gemeindesaal, eine kleine Teeküche, ein WC und einen Vorraum.
Über uns:
  • wir feiern gerne Gottesdienste und andere Feste;
  • wir haben ein kleines, aber aktives Presbyterium;
  • in unserer Pfarrgemeinde ist eine Lektorin tätig;
  • im alten Pfarrhaus wohnt unsere vielfältig engagierte Küsterin, die auch für unsere Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist;
  • eine Sekretärin und KB-Referentin ist in Teilzeit beschäftigt;
  • wir haben eine langjährige Organistin vor Ort;
  • zwei Altpfarrer im Gemeindegebiet sind zu Vertretungsdiensten bereit;
  • wir leben Ökumene (WGT, ökumenische Gottesdienste,…), wobei uns im stark katholisch geprägten Umfeld ein besonderes Anliegen ist, unsere evangelische Identität in die Gesellschaft einzubringen.
Die Pfarrstelle umfasst:
  • Amtsführung (die hauptamtliche Führung und Verwaltung des Pfarramtes in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium);
  • Gottesdienste (zweimal monatlich in Lienz, zwischen September und Juni zweimal monatlich abwechselnd in drei Außenstellen in Kärnten);
  • Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden an den höheren Schulen in Lienz;
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Konfirmand/inn/enarbeit;
  • Seelsorge;
  • Gemeindeentwicklung;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Pfarrgemeinde;
  • Stärkung und Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden (Gemeinschaft, biblische Auseinandersetzung, …).
Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der:
  • theologisch fundiert arbeitet und offen und wertschätzend unterschiedlichen Frömmigkeitsstilen begegnet;
  • bereit ist, bewährte Traditionen fortzuführen, aber auch neue und zeitgemäße Formen kirchlichen Lebens entsprechend der eigenen Stärken und Ideen zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. Juni 2026 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Lienz, Amlacher Straße 14, 9900 Lienz, E-Mail: pg.lienz@evang.at.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Kuratorin Ursula Hörtnagel, Tel.: 0650 561 95 62, E-Mail: kur.lienz@evang.at.
(Zl. GD-PGD098-003320/2026)

Nr. 94Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Neukematen mit der Tochtergemeinde Sierning

Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Neukematen mit der Tochtergemeinde Sierning wird per 1. September 2026 zur Besetzung ausgeschrieben.
Wir sind…
  • eine Toleranzgemeinde im oberösterreichischen Zentralraum im Städtedreieck von Wels, Linz und Steyr. Das Gemeindegebiet erstreckt sich über ca. 200 km2 und umfasst zehn politische Gemeinden. Die Muttergemeinde Neukematen umfasst ca. 710 Gemeindemitglieder, zur Tochtergemeinde Sierning zählen ca. 390 Gemeindemitglieder.
  • eine treue und aufgeschlossene Gemeinde mit einer fröhlichen und vielfältigen Gottesdienstgestaltung. Eine lebendige Teamstruktur ist bei uns an der Tagesordnung. Werte aus der Tradition und bibeltreues Glaubensleben verbinden wir miteinander.
  • dankbar, dass unsere Gottesdienste so gut besucht sind. Es gibt verschiedene Hauskreise, Seniorentreffen, wie auch Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Unser Chor „Aufwind“ und die Bläser „Say yes“, die OASE Band in Sierning sowie weitere Musiker bereichern unsere Gottesdienste und veranstalten regelmäßig Konzerte.
  • mit unserer öffentlichen christlichen Bibliothek ein Anziehungspunkt für Gemeindemitglieder und Interessierte.
  • im Besitz von Pfarrhaus, Kirche und Gemeindehaus, die alle neu renoviert sind.
Wir suchen…
  • einen Hirten/eine Hirtin, einen Verkündiger/eine Verkündigerin des Wortes in Predigt, Seelsorge und Lehre,
  • dessen/deren Herz für Kirchennahe und -ferne schlägt, um sie in ein Leben mit dem auferstandenen Christus einzuladen,
  • der/die die Feier der Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen in Neukematen oder Sierning in regem Wechsel mit den zahlreichen Lektor/inn/en unserer Pfarrgemeinde abhält;
  • eine/n Pfarrer/in, der/die an auswärtigen ökumenischen Gottesdiensten wie Florianimesse, Schulgottesdiensten u. a. mitwirkt,
  • Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden nach Absprache mit dem zuständigen Schulamt hält und
  • Besuche in den Alten- und Pflegeheimen unserer Pfarrgemeinde durchführt.
Wir bieten…
  • ein ruhig gelegenes Pfarrhaus in Neukematen mit einer 200 m2 großen Dienstwohnung, dazu Terrasse, Garten und Garage;
  • Unterstützung durch viele freiwillige Helfer/innen;
  • Unterstützung durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin (Sekretärin);
  • Unterstützung durch Lektor/inn/en und ehrenamtlich Mitarbeitende.
Bewerbungen sind bis spätestens 30. Juni 2026 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Neukematen, Brandstatt 46, 4533 Piberbach, E-Mail: pg.neukematen@evang.at, zu richten.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Kuratorin Susanne Hoffelner, Tel.: 0664 867 82 43.
Weitere Infos unter https://neukematen.at.
(Zl. GD-PGD125-003337/2026)

Nr. 95Ausschreibung (zweite) Vollzeitstelle als Jugendpfarrer/in bzw. Diözesanjugendreferent/in für die Steiermark

Die Evangelische Jugend Steiermark (Österreich) sucht ab 1. September 2026 eine Jugendpfarrerin/einen Jugendpfarrer bzw. eine Jugendreferentin/einen Jugendreferenten. Der Dienstsitz ist in Graz. Die Vollzeitstelle ist zunächst auf sechs Jahre befristet mit der Möglichkeit auf Verlängerung.
Wir sind ein engagiertes Team aus Ehrenamtlichen, denen eine lebendige Beziehung zu Jesus und das Verlangen, Gottes Liebe an junge Menschen weiterzugeben, am Herzen liegt. Wir wollen einen Raum schaffen, in dem sie Gott tiefer kennenlernen können. Wir sind vielfältig, kreativ, jung und unterstützen uns gegenseitig. Wir begrüßen neue Ideen. Bei uns arbeiten Sie nicht allein vor sich hin, sondern eng mit den Gemeinden, den Ehrenamtlichen und unserer Teamassistenz zusammen.
Ihr Aufgabenbereich:
  • Unterstützung und Beratung unserer Pfarrgemeinden bei Neuaufbau und Weiterführung von kontinuierlich arbeitenden Jugendgruppen;
  • Begleitung und Ausbildung von ehrenamtlich Mitarbeitenden (insbesondere Mitarbeitendenschulung MiAu);
  • (Unterstützende) Organisation von Freizeiten und Events;
  • Leitung einer Sommerfreizeit und einer Freizeit für junge Erwachsene;
  • Leitung der zwei überregionalen Konfi-Freizeiten;
  • Leitung des zweijährlichen Konfi-Events;
  • Organisation von Basisschulungen zu den Gewaltschutzrichtlinien (GSR) in der Steiermark;
  • Gremien- und Netzwerkarbeit;
  • Öffentlichkeitsarbeit und geschäftsführende Bürotätigkeiten.
Was Sie mitbringen sollten:
  • ein abgeschlossenes fachtheologisches Studium und Ordination ins Pfarramt (Jugendpfarrer/in) oder eine abgeschlossene theologisch-pädagogische Ausbildung (Jugendreferent/in);
  • Bereitschaft, innerhalb des ersten Dienstjahres eine GSR-Basisschulung zu absolvieren (falls noch nicht vorhanden) und nach den vermittelten Konzepten zu handeln;
  • ein Herz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und Freude daran, diese in ihren Glaubens- und Lebensfragen zu begleiten;
  • Kontaktfreudigkeit und eine Offenheit für vielfältige Denk- und Glaubensweisen;
  • Teamfähigkeit, Kreativität und Flexibilität;
  • Kompetenzen im Bereich des Projektmanagements;
  • Führerschein Klasse B;
  • nice to have: geschickter Umgang mit digitalen Medien, v.a. Social Media.
Was wir bieten:
  • die Möglichkeit, persönliche Arbeitsschwerpunkte zu setzen;
  • ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit flexibler Zeiteinteilung;
  • Unterstützung durch ein Team von motivierten ehrenamtlich Mitarbeitenden;
  • Entlohnung nach gültigem Kollektivvertrag für geistliche Amtsträger/innen bzw. kirchlicher Mindestgehälter-Verordnung (der höchsten) Stufe V für Jugendreferent/inn/en;
  • Büro- und Lagerräumlichkeiten im Zentrum von Graz;
  • Dienstwohnung bzw. Wohnungsunterstützungszuschuss;
  • Klimaticket Österreich für den öffentlichen Verkehr;
  • Förderung der persönlichen Weiterbildung.
Die Steiermark ist ein spannender Arbeitsort. So wie die Landschaft Vielfalt bietet (vom Dachstein-Hochgebirge bis zur südsteirischen Weinstraße), sind auch die theologischen Strömungen vielseitig und bunt.
Auf die Zusammenarbeit freuen sich über 250 ehrenamtlich Mitarbeitende in 33 Pfarrgemeinden und ein engagiertes Team in der Jugendleitung.
Auch wenn Sie glauben, nicht alle Anforderungen zu 100 Prozent zu erfüllen, schreiben Sie uns, wie und warum Sie mit uns im Team arbeiten möchten.
Fragen und Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an personal@ejstmk.at bzw. telefonisch unter 0043 699 188 77 605 (Büro).
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Juni 2026
Basis für die Vollzeitstelle ist eine 40-Stunden-Woche.
Es gelten die Richtlinien zur Anstellung von JugendpfarrerInnen und JugendreferentInnen im Bereich der Evangelischen Jugend Österreich des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., ABl. Nr. 74/2007 idgF (https://kirchenrecht.at/document/39194), und § 19 bis § 34 der Ordnung des geistlichen Amtes vom 1. Jänner 2006 idgF (https://kirchenrecht.at/document/39280). Bewerbungen von Jugendpfarrer/innen haben gemäß Punkt 3 der Richtlinien zur Anstellung von JugendpfarrerInnen und JugendreferentInnen im Bereich der Evangelischen Jugend Österreich Vorrang.
(Zl. KE-EJÖ01-003336/2026)

Bestellungen und Zuteilungen A.B.

Nr. 96Zuteilung von Mag. Armin Aigner, BTh

Mag. Armin Aigner, BTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidat auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld zugeteilt. Mentor ist Senior Mag. Rainer Gottas.
(Zl. P 2493, 112/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 97Zuteilung von Immanuel Carrara, BA MTh

Immanuel Carrara, BA MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidat auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Gols zugeteilt. Mentor ist Pfarrer Mag. Stefan Grauwald.
(Zl. P 2491, 114/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 98Zuteilung von Stefan Haider, MA MTh

Stefan Haider, MA MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidat auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Innere Stadt zugeteilt. Mentor ist Pfarrer Mag. Stefan Fleischner-Janits.
(Zl. P 2467, 116/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 99Zuteilung von Dipl.-Theol. Marcus König

Dipl.-Theol. Marcus König wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidat auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Attersee zugeteilt. Mentorin ist Pfarrerin Mag.a Esther Eder.
(Zl. P 2489, 117/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 100Zuteilung von Nora Matern, MTh

Nora Matern, MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidatin auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Lenzing-Kammer zugeteilt. Mentorin ist Pfarrerin Mag.a Kathrin Hagmüller.
(Zl. P 2492, 118/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 101Zuteilung von Maria Orphal, MTh

Maria Orphal, MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidatin auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Villach-Nord zugeteilt. Mentor ist Pfarrer Mag. Martin Madrutter.
(Zl. P 2487, 119/2026 vom 8. April 2026))

Nr. 102Zuteilung von Janina Skóra, MTh

Janina Skóra, MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidatin auf die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Innsbruck-Auferstehungskirche zugeteilt. Mentorin ist Pfarrerin Mag.a Ulrike Swoboda.
(Zl. P 2486, 121/2026 vom 8. April 2026)

Nr. 103Zuteilung von Judith Strauss, BA MTh

Judith Strauss, BA MTh wird gemäß § 8 Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Dienstleistung als Pfarramtskandidatin auf die Krankenhausseelsorgestelle der Evangelischen Superintendenz A.B. Wien zugeteilt. Mentorin ist Pfarrerin Mag.a Katharina Alder-Wolf.
(Zl. P 2479, 120/2026 vom 8. April 2026)

Mitteilungen

Nr. 104Diakoniepreis 2026 der Evangelischen Kirche A.u.H.B.

Die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich lädt ihre Pfarrgemeinden und die Mitglieder der Diakonie Österreich ein, Projekte für den Diakoniepreis vorzuschlagen. Es können eigene Projekte sowie Projekte anderer vorgeschlagen werden. Zusätzlich können die Mitglieder des Kirchenpresbyteriums A.u.H.B., die Superintendentialausschüsse A.B. und der Oberkirchenrat H.B. Projekte nominieren.
Die Vergabe des Diakoniepreises soll:
  • das diakonische Engagement der Evangelischen Kirchen in Werken und Einrichtungen sowie insbesondere in Pfarrgemeinden sichtbar machen und würdigen;
  • den Mut, die Kreativität und die Ausdauer stärken, soziale Probleme vor Ort und nachhaltig zu
    bearbeiten;
  • die Aussage der Generalsynode: „Kirche ist wesentlich diakonisch“ noch tiefer im Leben der Kirche verankern.
  1. Die Evangelische Kirche A.u.H.B. fördert durch die Auslobung eines Diakoniepreises
    die diakonische Arbeit von Kirche und Diakonie.
  2. Der Diakoniepreis 2026 wird in der Höhe von EUR 10.000 vergeben und von der Erste Bank zur Verfügung gestellt.
  3. Für die Zuerkennung dieses Preises sind ausschlaggebend:
    1. die Einbettung des Projektes in die Sozialstrukturen vor Ort (Sozialraumorientierung);
    2. die gestaltete Kommunikation mit den kirchlichen und öffentlichen Partnern;
    3. die Nachhaltigkeit und Kontinuität des Projektes.
  4. Die Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und diakonischen Einrichtungen und Werken ist erwünscht.
  5. Teilnahmeberechtigt sind Pfarrgemeinden, diakonische Werke, Vereine und Initiativen im Rahmen der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich.
  6. Der Vorschlag kann formlos erfolgen. Die Begründung soll sich auf die Ziele des Diakoniepreises beziehen und nicht länger als zwei Seiten sein.
  7. Die Vorschläge sind bis 30. September 2026 per E-Mail an bischoefin@evang.at zu senden.
  8. Die Jury, die den Preis vergibt, besteht aus der Vorsitzenden des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., der Vorsitzenden der Kommission für Diakonie, globale Verantwortung und Weltmission der Generalsynode, einem Vertreter/einer Vertreterin der Diakonie Österreich sowie den von der Kommission für Diakonie, globale Verantwortung und Weltmission berufenen Vertreter/inne/n aus dem Bereich des Gesundheits- bzw. des Sozialwesens und der Publizistik.
  9. Die Entscheidung der Jury muss nicht begründet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(Zl. LK-PRJ04-003223/2026)

Nr. 105Kollektenaufruf für den 1. Sonntag nach Trinitatis, 7. Juni 2026:
Evangelischer Presseverband

Die Kollekte ist für die „SAAT – Evangelische Zeitung für Österreich“ bestimmt.
Über die „Weiten der Schöpfung“, den großen Liederdichter Paul Gerhardt oder „evangelische Kulturjuwelen“ lesen Sie nur in der SAAT.
Die großen Geschichten der SAAT - und auch die kleinen - sind so vielfältig wie die Interessen ihrer Leserinnen und Leser. Gründlich recherchiert, spannend erzählt und punktgenau liefern unsere Titelgeschichten Hintergründe aus dem evangelischen Leben, die weit über das Tagesgeschehen hinausgehen. Hier finden sich die Geschichten mit Tiefgang und Hintergrund aus der evangelischen Welt und dem weiten Feld der Religionen.
Abgerundet werden Berichte und Reportagen durch Kolumnen aus Bereichen wie Kinderpädagogik und Theologie sowie Empfehlungen aus der Welt der Literatur und des Films. Bei unterhaltsamen Rätseln gibt es zudem stets schöne Preise zu gewinnen.
Was in der SAAT steht, das steht nur in der SAAT. Damit das so bleiben kann, sind wir im Evangelischen Presseverband auf Hilfe angewiesen: Die Abonnements tragen die Herstellungskosten der SAAT nicht alleine, zudem schicken wir zahlreiche Exemplare Menschen in sozialen Einrichtungen wie etwa der Krankenhausseelsorge oder der Gefängnisseelsorge.
Mit großer Freude haben wir gehört, dass sich viele Ehrenamtliche weitere Geschichten zur eigenen Situation wünschen, dem kommen wir in Zukunft gerne nach.
So bitten wir Sie am heutigen ersten Sonntag nach Trinitatis um Ihre Spende.
Vielen Dank,
Mag. Marco Uschmann, SAAT-Chefredakteur
(Zl. WI-KOL12-003384/2026)

Nr. 106Kollektenaufruf für den 6. Sonntag nach Trinitatis, 12. Juli 2026:
Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau (WeG)

Liebe Gottesdienst-Feiernde!
Die junge Kirche im ersten Jahrhundert erlebte große Herausforderungen – so wie wir heute. Die Schönheit des Glaubens zum Leuchten zu bringen, ist und bleibt in allen Veränderungsprozessen das Ziel.
Seit vielen Jahren begleitet und unterstützt das WeG (Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau) deshalb evangelische Gemeinden in ganz Österreich mit frischen Ideen, praxisnaher Beratung und Mut zum Aufbruch. Wir arbeiten dafür, dass der Glaube nicht in den Kirchenwänden bleibt, sondern Menschen berührt und verwandelt – für eine Kirche mitten im Leben.
Herzlichen Dank für Ihre Gabe an das Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau.
Sie ist ein Zeichen dafür, dass wir diesen Auftrag gemeinsam tragen.
Rektor Dr. Patrick Todjeras und Pfarrerin Mag.a Kathrin Hagmüller
PS: Wenn Sie Ihre Veränderung biblisch fundiert begleiten wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Gottesdienstreihe „Alles ist möglich“: Vier ausgearbeitete Gottesdienste inkl. Predigten erzählen von Freude, Zuversicht und Hoffnung mitten in Umbrüchen und Aufbrüchen.
https://mi-di.de/publikationen/alles-ist-moeglich
Und: Kommen Sie uns gerne ab 1. Juni an unserem neuen Standort in Wels besuchen (4600 Wels, Martin-Luther-Platz 1/4/11). Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
(Zl. WI-KOL13-003351/2026)
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind.
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.)
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen.
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at
Erscheint in digitaler Form auf https://kirchenrecht.at
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER