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####§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
Jahrgang 2025, 3. StückAusgegeben am 31. März 2025
Rechtliches
Kundmachungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
Nr. 35Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission hat mit Zustimmung des Rechts- und Verfassungsausschusses der Generalsynode folgende Geschäftsordnung gemäß der Gleichstellungsordnung beschlossen:
§ 1
Einberufung der Gleichstellungskommission
(1) Die oder der Vorsitzende und im Verhinderungsfall ihre oder seine Stellvertreterin bzw. ihr oder sein Stellvertreter hat die Gleichstellungskommission nach Bedarf sowie entsprechend den Bestimmungen der Gleichstellungsordnung, mindestens zweimal jährlich, einzuberufen.
(2) Die Einladung ergeht, falls nicht gemäß § 5 Abs. 3 vorgegangen wird, schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin an alle Mitglieder der Gleichstellungskommission und hat Zeit und Ort sowie die Tagesordnung für die anberaumte Sitzung zu enthalten. Unterlagen, welche zur Vorbereitung auf die einzelnen Tagesordnungspunkte vorliegen, sind anzuschließen.
(3) Ein zur Sitzung geladenes Mitglied der Gleichstellungskommission hat eine allfällige Verhinderung umgehend der oder dem Vorsitzenden mitzuteilen.
(4) Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. ist berechtigt, durch eines seiner Mitglieder in der Gleichstellungskommission vertreten zu sein. Dieses Mitglied besitzt kein Stimmrecht. Das Recht zur Teilnahme besteht nicht bei der Behandlung von Beschwerdeangelegenheiten nach der Gleichstellungsordnung.
#§ 2
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung einer Sitzung wird von der oder dem Vorsitzenden nach Absprache mit den Mitgliedern der Gleichstellungskommission festgelegt.
(2) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung kann jedes Mitglied bis zu einer Woche vor dem Sitzungstermin bei der oder dem Vorsitzenden der Gleichstellungskommission schriftlich einbringen. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission sind von solchen Anträgen unverzüglich in Kenntnis zu setzen; enthält der Ergänzungsantrag Unterlagen, so sind diese den Mitgliedern der Gleichstellungskommission zuzuleiten.
(3) Jedes Mitglied der Gleichstellungskommission kann am Beginn der Sitzung (nach Feststellung der Beschlussfähigkeit) eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Über einen derartigen Antrag hat die oder der Vorsitzende eine Abstimmung durchzuführen; dies gilt auch für Ergänzungsanträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, die während der Sitzung gestellt werden.
#§ 3
Öffentlichkeit
Die Sitzungen der Gleichstellungskommission sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss der Gleichstellungskommission zugelassen werden, ausgenommen in Beschwerdeangelegenheiten.
#§ 4
Beschlussfähigkeit
(1) Die Gleichstellungskommission ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäß erfolgter Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
(2) Liegt keine Beschlussfähigkeit vor, hat die oder der Vorsitzende frühestens nach Ablauf von zwei Wochen eine neuerliche Sitzung einzuberufen.
#§ 5
Ablauf der Sitzungen, Verhandlungsführung
(1) Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen, stellt die gefassten Beschlüsse fest und erteilt in der Reihenfolge der Meldungen das Wort.
(2) Die oder der Vorsitzende trägt die Verantwortung für eine rasche und erschöpfende Erledigung der Tagesordnungspunkte.
(3) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen. Eine Vertagung der Sitzung vor Erschöpfung der Tagesordnung kann nur mit Zustimmung jener Mitglieder, deren ordnungsgemäß in die Tagesordnung aufgenommene Anträge wegen eines frühzeitigen Abbruches der Sitzung nicht mehr behandelt werden würden, beschlossen werden.
#§ 6
Beschlussfassung
(1) Die oder der Vorsitzende führt über alle Anträge die Abstimmung durch. Beigezogene Sachverständige sowie Personen, die dem Personenkreis des § 12 angehören, haben kein Stimmrecht. Diese Personen nehmen – ausgenommen die Gleichstellungskommission beschließt dies anders – am Abstimmungsvorgang nicht teil. Über Beschluss der Gleichstellungskommission können Abstimmungen geheim durchgeführt werden.
(2) Die Gleichstellungskommission hat – soweit in der Geschäftsordnung keine anders lautenden Regelungen vorliegen – ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen.
(3) Die oder der Vorsitzende hat das Abstimmungsergebnis festzustellen.
#§ 7
Protokoll
(1) Über den Verlauf der Sitzungen der Gleichstellungskommission ist ein Protokoll zu verfassen. Die Verwendung von Aufzeichnungsgeräten ist zulässig.
(2) Das Protokoll ist von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterfertigen und allen Mitgliedern zu übermitteln. Die Schriftführerin oder der Schriftführer hat der Gleichstellungskommission oder dem Personenkreis des § 12 anzugehören.
(3) Einwendungen gegen das Protokoll können bis zur Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls erhoben werden.
#§ 8
Niederschriften
(1) Über den Verlauf einer Beratung und Beschlussfassung in einem Beschwerdeverfahren ist eine gesonderte Niederschrift abzufassen.
(2) Die Niederschrift hat zu enthalten:
- Ort, Tag und Dauer der Sitzung,
- die Namen anwesender Mitglieder und sonstiger anwesender Personen,
- die Nennung des konkreten Beschwerdeverfahrens,
- den wesentlichen Inhalt und das Ergebnis der Beratung einschließlich der zur Information der Mitglieder gemachten Mitteilungen,
- die Anträge in wörtlicher Fassung,
- die Beschlüsse in wörtlicher Fassung einschließlich allfälliger Meinungen von Mitgliedern, die bei der Abstimmung in der Minderheit geblieben sind,
- das zahlenmäßige Ergebnis der Abstimmung.
(3) Niederschriften bedürfen der Genehmigung durch die Gleichstellungskommission. Sie sind von allen Mitgliedern, die an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben, zu unterfertigen.
(4) Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung der Niederschrift sind unmittelbar nach Verlesung der Niederschrift zu stellen. Über sie ist sogleich abzustimmen.
#§ 9
Aufbewahrung von Niederschriften und Protokollen
Protokolle und Niederschriften samt Anlagen sind sorgfältig aufzubewahren.
#§ 10
Ausfertigungen
Schriftstücke, die im Namen der Gleichstellungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
#§ 11
Berichterstatterin, Berichterstatter
Die oder der Vorsitzende kann aus dem Kreis der Mitglieder eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.
#§ 12
Führung der laufenden Geschäfte
(1) Mit der Abwicklung der laufenden Geschäfte, der Vorbereitung der Sitzungen und der Besorgung der Kanzleigeschäfte können, soweit dies erforderlich und möglich ist, Bedienstete aus dem Personalstand des Kirchenamtes betraut werden. Diese Geschäfte sind jedenfalls unter der Leitung der oder des Vorsitzenden zu führen.
(2) Zu den laufenden Geschäften gehören insbesondere:
- der zur Erfüllung der Aufgaben der Gleichstellungskommission notwendige Schriftverkehr sowie die sonstigen Kontakte (z.B. telefonische);
- die Mitwirkung bei der Erstellung von gutachterlichen Äußerungen und Gutachten.
(3) Über die Geschäftsführung ist in den Sitzungen schriftlich oder mündlich zu berichten.
#§ 13
Befangenheit
Ein Mitglied, das in einer Angelegenheit, die der Gleichstellungskommission vorgetragen wird, bereits in entscheidender Funktion tätig geworden ist oder in dieser Angelegenheit in entscheidender Funktion befasst wurde oder bei welchem ein persönlicher Befangenheitsgrund vorliegt, hat dies der oder dem Vorsitzenden unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und sich bei den Beratungen und bei einer allfälligen Beschlussfassung seiner Mitwirkung oder Stimme zu enthalten.
#§ 14
Verschwiegenheit
(1) Die Mitglieder der Gleichstellungskommission dürfen Amts-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder zugänglich geworden sind, während der Dauer ihrer Bestellung oder Befassung im Rahmen der Geschäftsführung und auch nach Erlöschen ihrer Funktion bzw. Tätigkeit nicht offenbaren oder verwerten. Sie sind von der oder dem Vorsitzenden anlässlich ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. Hierüber ist eine Niederschrift aufzunehmen.
(2) Inhalt und Ergebnis von Beratungen der Gleichstellungskommission sind vertraulich zu behandeln.
#§ 15
Nominierung der vorzuschlagenden Mitglieder der Gleichstellungskommission
(1) Die Nominierung der mindestens vier bis höchstens acht Mitglieder der Gleichstellungskommission erfolgt durch die in § 4 Abs. 2 der Gleichstellungsordnung genannten Organisationen, nämlich der bzw. dem
- Evangelischen Frauenarbeit,
- Verein Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich (VEPPÖ),
- Mitarbeitervertretung gemäß Ordnung der Vertretung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- ARGE der Evangelischen Theologinnen,
- ARGE Evangelischer Bildungswerke,
- ARGE Religionslehrer und Religionslehrerinnen an Pflichtschulen,
- ARGE Religionslehrer und Religionslehrerinnen an höheren Schulen,
- Verein EvanQueer.
(2)
(a) Im Falle einer erforderlichen Neubesetzung der Gleichstellungskommission nach Ablauf der Funktionsperiode fordert die oder der Vorsitzende die Organisationen, welche ein Vorschlagsrecht für die Nominierung von Mitgliedern der Gleichstellungskommission besitzen, auf, binnen einer Frist von vier Wochen schriftlich maximal zwei Personen für die Wahl zum Mitglied der Gleichstellungskommission namhaft zu machen. Vorgeschlagen werden können eigenberechtigte Personen, welche der Evangelischen Kirche A.B. oder der Evangelischen Kirche H.B. angehören und welche schriftlich ihre Bereitschaft erklärt haben, im Falle der auf sie entfallenden Wahl diese anzunehmen. Die oder der Vorsitzende hat die Wahlfähigkeit der vorgeschlagenen Personen und deren Bereitschaft zur Wahlannahme zu überprüfen und festzustellen.
(b) Die oder der Vorsitzende hat in der Folge einen Wahltermin auszuschreiben, zu welchem die vorschlagsberechtigten Organisationen zu laden und die zur Wahl vorgeschlagenen Personen bekannt zu geben sind. Jede Organisation kann eine Vertreterin bzw. einen Vertreter mit jeweils einer Begleitperson zu dem Wahltermin entsenden.
(c) Die zur Stimmabgabe für die jeweilige Organisation zur Stimmabgabe berechtigte Person hat sich gegenüber der oder dem Vorsitzenden über ihr bzw. sein Vertretungsrecht auszuweisen. Dies erfolgt bei Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung von drei Personen, welche sich als Mitglieder der Organisation erklären und bestätigen, dass die zur Wahlsitzung entsandte Person berechtigt ist, für die Organisation stimmberechtigt an dem Wahlverfahren teilzunehmen. Zur Wahl stehen allein die von den Organisationen vorgeschlagenen Personen.
(d) Stimmabgabeberechtigt ist die jeweilige Vertreterin bzw. der jeweilige Vertreter der anwesenden Organisationen. Die Durchführung der Wahl erfordert die Anwesenheit von zumindest der Hälfte der wahlberechtigten Organisationen. Bevollmächtigungen innerhalb der wahlberechtigten Organisationen oder an Dritte sind nicht erlaubt.
(e) Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlordnung, insbesondere gemäß § 3 Abs. 2 Wahlordnung. Die gewählten Personen sind von der oder dem Vorsitzenden der Gleichstellungskommission dem Oberkirchenrat A.u.H.B. bekannt zu geben.
(3) Bei der Nachbesetzung einzelner Mitglieder der Gleichstellungskommission im Falle des Ausscheidens einzelner Mitglieder während der laufenden Funktionsperiode hat die entsendende Organisation, deren Mitglied aus der Gleichstellungskommission ausgeschieden ist, das Recht der Nachnominierung. Die Nachnominierung kann entfallen, wenn durch das Ausscheiden des Mitgliedes noch mindestens vier Mitglieder der Gleichstellungskommission angehören. Das nachnominierte Mitglied der Gleichstellungskommission ist dem Oberkirchenrat A.u.H.B. bekannt zu geben.
#§ 16
Änderungen der Geschäftsordnung
Beschlussfassungen zur Änderung der Geschäftsordnung bedürfen der Anwesenheit von zumindest der Hälfte der Mitglieder der Gleichstellungskommission und der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Änderungsbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Rechts- und Verfassungsausschuss der Generalsynode.
#§ 17
Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die gegenständliche Geschäftsordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission vom 7. März 2019, ABl. Nr. 36/2019, außer Kraft.
(Zl. RE-KIG21-002320/2025) |
Kundmachungen des Oberkirchenrates A.B.
Nr. 36Zusammenführung der Pfarrgemeinden A.B. Liezen-Admont und Rottenmann
Mit Bescheid des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. vom 26. Feber 2025 wurden die Evangelischen Pfarrgemeinden A.B. Liezen-Admont und Rottenmann mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 mit der Bezeichnung
Evangelische Pfarrgemeinde A.B.
Liezen-Admont – Rottenmann
Liezen-Admont – Rottenmann
zusammengeführt.
(Zl. GD-PGD263-002314/2025) |
Personalia
Stellenausschreibungen A.u.H.B.
Nr. 37Ausschreibung der Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Evangelische Religion an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Bereich der Superintendenz A.B. Burgenland
Die Stelle einer Fachinspektorin/eines Fachinspektors für Evangelische Religion an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Bereich der Superintendenz A.B. Burgenland ist mit 1. September 2025 neu zu besetzen. Dienstort ist die Evangelische Superintendentur A.B., Bergstraße 16, 7000 Eisenstadt.
Zum Aufgabenbereich der Fachinspektorin/des Fachinspektors gehören laut RU-Ordnung insbesondere:
- die unmittelbare Aufsicht über den Religionsunterricht,
- die Unterstützung der Superintendentin/des Superintendenten in allen den Religionsunterricht betreffenden Fragen,
- die fachliche Betreuung der Religionslehrer/innen durch Inspektion des Religionsunterrichtes,
- die Beratung der Religionslehrer/innen in allen theologischen, didaktischen, methodischen und pädagogischen Fragen,
- Gespräche mit Eltern,
- administrative Unterstützung des Religionsunterrichtes in den Schulen durch Verhandlungen mit den Direktor/inn/en und mit den Referent/inn/en in den Schulbehörden und durch die nötige Kontaktaufnahme mit den Fachinspektor/inn/en für den Religionsunterricht anderer Kirchen und Religionsgesellschaften.
Wir erwarten uns Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, darüber hinaus einen wertschätzenden Umgang sowie Freude daran, Schüler/innen und Kolleg/inn/en zu motivieren und für den Glauben zu begeistern.
Es besteht eine Reduktion auf eine halbe Lehrverpflichtung.
Zur Fachinspektorin/zum Fachinspektor für den Religionsunterricht an allgemeinbildenden Pflichtschulen können pädagogisch besonders qualifizierte Personen bestellt werden, die Magistra/Magister der Theologie bzw. Master of Theology (MTh) oder Religionslehrer/innen sind und aufgrund aller abgelegten Prüfungen die Befähigung und unbefristete Ermächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts besitzen und über mehrjährige praktische Erfahrung im Religionsunterricht verfügen. Ein Dienstverhältnis als Lehrperson für Evangelische Religion mit der Bildungsdirektion Burgenland ist erwünscht.
Bewerbungen mit Lebenslauf und den entsprechenden Unterlagen sind an die Evangelische Superintendentur A.B. Burgenland, Bergstraße 16, 7000 Eisenstadt, E-Mail: burgenland@evang.at, zu richten. Die Bewerbungsfrist endet mit 30. April 2025.
Die Bestellung erfolgt durch den Evangelischen Oberkirchenrat A.u.H.B. auf Vorschlag des Superintendenten – nach erfolgter Befragung der Religionslehrer/innen sowie erfolgtem Hearing und Beschlussfassung im Superintendentialausschuss.
Umfassendere Auskünfte erteilen Ihnen: Superintendent Mag. Dr. Robert Jonischkeit (0699 188 77 101, robert.jonischkeit@evang.at) sowie Fachinspektorin Andrea Postmann (0699 188 78 110, andrea.postmann@evang.at)
(Zl. BI-REL06-002327/2025) |
Nr. 38Ausschreibung (erste) einer Vollzeitstelle als Jugendpfarrer/in bzw. Diözesanjugendreferent/in für Niederösterreich
Die Evangelische Jugend Niederösterreich strebt an, junge Menschen in ihrer spirituellen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen, sie in ihrer Identität zu stärken und sie zu ermutigen, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Sie sucht für die diözesane Jugendpfarrstelle ab 1. September 2025 eine Jugendpfarrerin/einen Jugendpfarrer bzw. eine Jugendreferentin/einen Jugendreferenten. Dienstort ist die Superintendentur St. Pölten, räumlicher Tätigkeitsbereich die Superintendenz. Die Vollzeitstelle ist zunächst auf sechs Jahre befristet mit Möglichkeit der Verlängerung. Die Evangelische Diözese Niederösterreich gestaltet sich in der Diaspora und umfasst 28 Pfarrgemeinden.
Zu Ihren Aufgaben zählen:
- Koordination der diözesanen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Vernetzung der Gemeinden untereinander,
- Unterstützung gemeindlicher Aktionen,
- Weiterbildung von Mitarbeitenden,
- Durchführung von diözesanen Veranstaltungen und Freizeiten,
- Vertreten von Anliegen der Kinder und Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft,
- Mitarbeit auf gesamtösterreichischer Ebene,
- Zusammenarbeit mit anderen (außer)kirchlichen Organisationen, NGOs und Landesstellen,
- Religionsunterricht im Ausmaß von vier Wochenstunden.
Sie haben:
- ein abgeschlossenes fachtheologisches Studium und Ordination ins Pfarramt (Jugendpfarrer/in) oder ein abgeschlossenes Studium der ERPA bzw. KPH Wien/Niederösterreich oder einer vergleichbaren ausländischen theologisch-pädagogischen Ausbildung (Jugendreferent/in),
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Erfahrung im Projektmanagement,
- Sinn für Geschäftsführungsagenden.
Wir erwarten uns:
- Flexibilität und Innovation,
- Kontaktfreudigkeit,
- Mobilität (Führerschein und Privat-PKW erforderlich, amtliches Kilometergeld wird refundiert),
- organisatorische Fähigkeiten,
- Bereitschaft zu Wochenendarbeit.
Wir bieten:
- Entlohnung nach gültigem Kollektivvertrag für geistliche Amtsträger/innen bzw. kirchlicher Mindestgehälter-Verordnung Stufe V inkl. 10 % Überzahlung für Jugendreferent/inn/en,
- Büro- und Lagerräumlichkeiten in der Superintendentur in St. Pölten,
- Wohnkostenzuschuss,
- ein Team aus engagierten Mitarbeitenden und ein Umfeld von motivierten Menschen, die sich in der Evangelischen Jugend engagieren.
Im Übrigen sei auf die Richtlinien zur Anstellung von Jugendpfarrer/inne/n und Jugendreferent/inn/en im Bereich der Evangelischen Jugend in Österreich (Richtlinien des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B., ABl. Nr. 74/2007 und 93/2008; https://kirchenrecht.at/document/39194) und auf die §§ 19 bis 34 Ordnung des geistlichen Amtes vom 1. Jänner 2006 in derzeit gültiger Fassung (https://kirchenrecht.at/document/39280) verwiesen.
Bewerbungen von Jugendpfarrer/inne/n haben gemäß Punkt 3 der Richtlinien zur Anstellung von Jugendpfarrer/inne/n und Jugendreferent/inn/en im Bereich der Evangelischen Jugend Österreich Vorrang.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wenn Sie Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bestehend aus Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Kopien der relevanten Zeugnisse bis spätestens 12. Mai 2025 an: Evangelische Jugend Niederösterreich, z.Hd. Diözesanjugendleitung, Julius-Raab-Promenade 18, 3100 St. Pölten oder per E-Mail: office@ejnoe.at
Auf Fragen antwortet Ihnen gerne der Vorsitzende Samuel Lechner (vorsitz@ejnoe.at, 0681 108 61 087) oder Pfarrerin Mag.a Anne-Sofie Neumann (anne-sofie.neumann@evang.at, 0699 188 77 393).
(Zl. KE-EJÖ01-002343/2025) |
Stellenausschreibungen A.B.
Allgemeiner Hinweis zu den Ausschreibungen
Bewerber/innen auf Pfarrstellen, die mit Erteilung des Religionsunterrichts verbunden sind, werden gebeten, bzgl. einer notwendigen Online-Bewerbung bei der jeweiligen Bildungsdirektion den Kontakt mit der zuständigen Fachinspektorin/dem zuständigen Fachinspektor für den evangelischen Religionsunterricht aufzunehmen.
Nr. 39Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Attersee
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Attersee wird hiermit zur Neubesetzung mit 1. September 2025 ausgeschrieben. Die Pfarrgemeinde Attersee besteht aus der Muttergemeinde Attersee und der Tochtergemeinde Mondsee.
Vielfalt, Aufgeschlossenheit, Besonnenheit, Kontinuität
Mit dieser Haltung leben und wachsen wir auf unsere Leitvision zu: Gott erkennen, Gemeinschaft erleben und Liebe teilen!
Sie bildet den Kern dessen, wie wir denken und glauben, sie durchfließt unsere Angebote und gibt uns Orientierung für neue Projekte.
Unsere Leitvision drückt sich aus im Arbeiten mit und für Menschen in einer positiven Atmosphäre und gut eingerichteten Organisation. Wir sehen uns als Teamplayer mit einem spielerischen Zugang zu Neuem.
Dafür suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der uns auf diesem Weg leitet und begleitet.
Mit dieser Haltung leben und wachsen wir auf unsere Leitvision zu: Gott erkennen, Gemeinschaft erleben und Liebe teilen!
Sie bildet den Kern dessen, wie wir denken und glauben, sie durchfließt unsere Angebote und gibt uns Orientierung für neue Projekte.
Unsere Leitvision drückt sich aus im Arbeiten mit und für Menschen in einer positiven Atmosphäre und gut eingerichteten Organisation. Wir sehen uns als Teamplayer mit einem spielerischen Zugang zu Neuem.
Dafür suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der uns auf diesem Weg leitet und begleitet.
Vielfalt und Besonnenheit
Uns ist wichtig, Menschen einen Zugang zum Vertrauen auf den Dreieinigen Gott zu ermöglichen. Deshalb engagieren wir uns für vielfältige Gottesdienste in unterschiedlichen Formaten für Groß und Klein, die von einem großen Prediger/innen-Team verantwortet werden. Mit zahlreichen Ehrenamtlichen bieten wir Kurse zum Glauben, Impulsabende und verschiedene Gesprächsrunden, um Menschen in unserer Region auf ihrem Weg des Glaubens mit unterschiedlichen Zugängen zu inspirieren und zu begleiten. Das geschieht darüber hinaus in umfangreichen Aktivitäten, um Gemeinschaft, Glaube und Spiritualität zu erleben: Jugendkreis und Jungschar, Senior/inn/en-Runde, Männerrunde, Besuchsdienst, Gemeindeausflüge und Wandertage und unser Langzeit-Erfolgsmodell des wöchentlichen Kirchenkaffees laden dazu ein, die Menschen zusammenzubringen.
Besonnenheit bedeutet dabei das solide Fundament für einen neugierigen Blick nach vorne.
Uns ist wichtig, Menschen einen Zugang zum Vertrauen auf den Dreieinigen Gott zu ermöglichen. Deshalb engagieren wir uns für vielfältige Gottesdienste in unterschiedlichen Formaten für Groß und Klein, die von einem großen Prediger/innen-Team verantwortet werden. Mit zahlreichen Ehrenamtlichen bieten wir Kurse zum Glauben, Impulsabende und verschiedene Gesprächsrunden, um Menschen in unserer Region auf ihrem Weg des Glaubens mit unterschiedlichen Zugängen zu inspirieren und zu begleiten. Das geschieht darüber hinaus in umfangreichen Aktivitäten, um Gemeinschaft, Glaube und Spiritualität zu erleben: Jugendkreis und Jungschar, Senior/inn/en-Runde, Männerrunde, Besuchsdienst, Gemeindeausflüge und Wandertage und unser Langzeit-Erfolgsmodell des wöchentlichen Kirchenkaffees laden dazu ein, die Menschen zusammenzubringen.
Besonnenheit bedeutet dabei das solide Fundament für einen neugierigen Blick nach vorne.
Aufgeschlossenheit und Kontinuität
Mit einer einladenden Haltung wollen wir Anknüpfungspunkte zu Glauben und Gemeinschaft für möglichst viele Menschen bieten. Seit über 200 Jahren, seit der Gemeindegründung 1813. Aber wir erkennen auch immer wieder, wie herausfordernd dieses Anliegen nach Offenheit und Toleranz sein kann. So wie sich über die Jahrzehnte die Gesellschaft im Attergau und im Mondseeland verändert, verändern sich auch die Bedürfnisse in unserer Pfarrgemeinde. Mit einem traditionsreichen Weg im Gepäck wollen wir neue Wege gehen, Neues ausprobieren und eine Brücke schlagen zu einer lebendigen Gemeinde des 21. Jahrhunderts. Dem wollen wir mit Achtsamkeit und mit neuen Ideen begegnen.
Mit einer einladenden Haltung wollen wir Anknüpfungspunkte zu Glauben und Gemeinschaft für möglichst viele Menschen bieten. Seit über 200 Jahren, seit der Gemeindegründung 1813. Aber wir erkennen auch immer wieder, wie herausfordernd dieses Anliegen nach Offenheit und Toleranz sein kann. So wie sich über die Jahrzehnte die Gesellschaft im Attergau und im Mondseeland verändert, verändern sich auch die Bedürfnisse in unserer Pfarrgemeinde. Mit einem traditionsreichen Weg im Gepäck wollen wir neue Wege gehen, Neues ausprobieren und eine Brücke schlagen zu einer lebendigen Gemeinde des 21. Jahrhunderts. Dem wollen wir mit Achtsamkeit und mit neuen Ideen begegnen.
Der Klang einer Glocke
Die Tochtergemeinde Mondsee hat ihre eigene Kirche, eigene Gremien, und ein eigenes Leitmotiv: es ist die Glocke. Sie steht für das Zusammenrufen von Menschen zur Ehre Gottes; für das Spielerische, das in verstärkter Arbeit mit Kindern und Jugendlichen maßgebend sein soll; und durch ihren Wohlklang steht sie für Werte wie Akzeptanz und Toleranz. Ein engagiertes Team arbeitet an der Verwirklichung.
Die Tochtergemeinde Mondsee hat ihre eigene Kirche, eigene Gremien, und ein eigenes Leitmotiv: es ist die Glocke. Sie steht für das Zusammenrufen von Menschen zur Ehre Gottes; für das Spielerische, das in verstärkter Arbeit mit Kindern und Jugendlichen maßgebend sein soll; und durch ihren Wohlklang steht sie für Werte wie Akzeptanz und Toleranz. Ein engagiertes Team arbeitet an der Verwirklichung.
Wäre die Pfarrgemeinde Attersee ein Menü …
dann wäre sie wohl eine feine Knödel-Variation: ein regionstypisches Gericht, aber mit vielfältigen Füllungen, mit wertvollen Zutaten, liebevoll dekoriert, immer wieder mit reizvollen neuen Geschmacksnoten, mit viel Engagement zubereitet und in guter Atmosphäre serviert. Willst du unsere Köchin/unser Koch sein?
dann wäre sie wohl eine feine Knödel-Variation: ein regionstypisches Gericht, aber mit vielfältigen Füllungen, mit wertvollen Zutaten, liebevoll dekoriert, immer wieder mit reizvollen neuen Geschmacksnoten, mit viel Engagement zubereitet und in guter Atmosphäre serviert. Willst du unsere Köchin/unser Koch sein?
Als Pfarrperson wünschen wir uns …
eine inspirierende Leitungsperson, die Lust und Freude daran hat, mit uns in dieser Haltung vorwärts zu gehen und ein kontaktfreudiges, teamorientiertes Organisationstalent! Wir suchen keinen „Pfarrherren“, aber eine Pfarrpersönlichkeit; keine Alleskönnerin/keinen Alleskönner, aber eine Leitungsperson, die sich gerne unterstützen lässt!
eine inspirierende Leitungsperson, die Lust und Freude daran hat, mit uns in dieser Haltung vorwärts zu gehen und ein kontaktfreudiges, teamorientiertes Organisationstalent! Wir suchen keinen „Pfarrherren“, aber eine Pfarrpersönlichkeit; keine Alleskönnerin/keinen Alleskönner, aber eine Leitungsperson, die sich gerne unterstützen lässt!
Leben und arbeiten am See
Das Pfarrhaus steht mitten im Ort Attersee direkt am See. Im ersten Stock befindet sich die renovierte Dienstwohnung mit 120 m2 und fünf Zimmern mit Balkon seeseitig. Im Erdgeschoß befinden sich die Büros und Besprechungsräume. Das Gemeindeleben spielt sich in einem eigenen Gemeindehaus neben der Kirche ab.
Das Pfarrhaus steht mitten im Ort Attersee direkt am See. Im ersten Stock befindet sich die renovierte Dienstwohnung mit 120 m2 und fünf Zimmern mit Balkon seeseitig. Im Erdgeschoß befinden sich die Büros und Besprechungsräume. Das Gemeindeleben spielt sich in einem eigenen Gemeindehaus neben der Kirche ab.
Unsere Gemeinde besteht aus der Muttergemeinde Attersee mit 773 Gemeindemitgliedern in zehn politischen Gemeinden und der Tochtergemeinde Mondsee mit 434 Gemeindemitgliedern in acht politischen Gemeinden. Die Pfarrstelle ist mit acht Wochenstunden Religionsunterricht verbunden, die an Pflichtschulen im Gemeindegebiet erteilt werden. Wir feiern jeden Sonntag Gottesdienst in Attersee und Mondsee. Die Kirche in Attersee ist eine familiäre, helle Kirche im neogotischen Stil, die uns frisch renoviert und barrierefrei fröhlich Gottesdienste feiern lässt. Die Kirche in Mondsee ist ein 1976 eingeweihtes freundliches und einfaches Gotteshaus mit angrenzendem Begegnungsraum.
Durch unsere vermieteten Gebäude sind wir in der glücklichen Lage, über einen stabilen finanziellen Gestaltungsspielraum zu verfügen. Eine hauptamtliche Pfarrsekretärin mit 20 Stunden unterstützt organisatorisch, ein spendenfinanzierter Teilzeit-Jugendreferent verantwortet die Jugendarbeit.
Herzlich willkommen in Attersee & Mondsee!
Wir bitten um Bewerbung bis 30. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Attersee, E-Mail: kur.attersee@evang.at.
Fragen werden sehr gerne jederzeit von Kuratorin Anneliese Neubacher-Firmhofer (Tel. 0670 607 83 45 oder E-Mail: kur.attersee@evang.at) beantwortet. Gerne können Sie auch Infos auf unserer Homepage unter https://evang-attersee.at/ einholen.
(Zl. GD-PGD007-002312/2025) |
Nr. 40Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Gemeinde A.u.H.B. Jenbach
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Jenbach (80-%-Teilpfarrstelle in Kombination mit einer erweiterten Lehrverpflichtung von zehn Religionsstunden, somit insgesamt 100-%-Pfarrstelle) wird per 1. September 2025 zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der bereit ist, uns als evangelische Gemeinde in den nächsten Jahren anzuleiten und zu begleiten.
Das sind wir als Gemeinde:
- Die Pfarrgemeinde Jenbach mit knapp 1.000 Gemeindemitgliedern umfasst das Inntal von Volders bis Wiesing, das Achental und das Zillertal.
- Das Gemeindezentrum liegt in Jenbach. Direkt neben der dortigen Erlöserkirche befinden sich das Pfarrhaus (sonnige, ruhige Lage, gut ausgestattet), das Pfarrbüro und der Gemeindesaal.
- In Wattens befindet sich die denkmalgeschützte Christuskirche, die über eine angeschlossene „Kinderkirche“ verfügt.
- Gottesdienste finden regelmäßig in Jenbach und in Wattens statt.
- Für besondere Gottesdienste steht der Gemeinde in Pertisau am Achensee eine denkmalgeschützte Kapelle aus dem 19. Jahrhundert zur Verfügung, welche 2024 in Abstimmung mit der Pfarrgemeinde durch die Gemeinde Eben saniert wurde.
- Im Zentrum der Stadt Schwaz, welche 2017 zur „Reformationsstadt Europas“ erhoben wurde, gibt es einen weiteren Gemeindesaal mit Predigtmöglichkeit und eine Wohnung für Urlauberseelsorger/innen oder Gäste.
- Eine engagierte Teilzeitsekretärin (28 Wochenstunden) übernimmt Organisationsaufgaben und Bürotätigkeiten und ist dabei in allen Bereichen eine große Stütze.
- Drei Lektorinnen und fünf Lektoren unterstützen die Pfarrerin/den Pfarrer in der Verkündigung des Evangeliums.
So sehen wir die Aufgaben unserer Pfarrerin/unseres Pfarrers:
- Amtshandlungen im Rahmen des seelsorgerischen Auftrages;
- Abhaltung regelmäßiger Gottesdienste an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen, Gottesdienste zu speziellen Anlässen;
- Begleitung der Gemeinde im Rahmen von Projekten und Aktivitäten (derzeit zwei aktive AEL-Projekte);
- Kontaktpflege zu öffentlichen Stellen und anderen christlichen Gemeinden;
- Verantwortung für den Besuchsdienst in Senior/inn/enheimen und Krankenhäusern;
- Mitgestaltung und Betreuung der Gemeindezeitung „Der Ruf“;
- Mitgestaltung und Unterstützung des Internetauftrittes;
- Konfirmand/inn/enarbeit und Heranführen von Jugendlichen in die Gemeinde;
- Unterstützung bei der Einhebung der Kirchenbeiträge;
- Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Urlauberseelsorger/inne/n für die Sommermonate;
- Religionsunterricht: zwei der zehn Religionsstunden werden – vorerst befristet auf drei Jahre – als Mehrarbeit angerechnet und durch die Gemeinde in Form einer Belastungszulage vergütet.
Das wünschen wir uns:
- Freude und Leidenschaft an der Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus;
- Impulse für die geistliche Weiterentwicklung der Gemeinde;
- gute organisatorische Fähigkeiten;
- Fähigkeit, ehrenamtlich Mitarbeitende aufzubauen, ihren Gaben entsprechend einzusetzen, zu begleiten, zu fördern und zu motivieren;
- Pflege der ökumenischen Beziehungen und der Beziehungen zu den politischen Organen;
- Konsensbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit;
- Freude am Feiern und geselligem Beisammensein.
Das bieten wir:
- eine großzügige Wohnung (120 m2) in sonniger, ruhiger Lage mit privatem Garten, inklusive Doppelgarage;
- ein Gemeindegebiet, welches zu den schönsten und begehrtesten Urlaubsregionen Österreichs zählt;
- begeisterte ehrenamtlich Mitarbeitende in allen Altersstufen und mit unterschiedlichsten Begabungen im Presbyterium, im Lektorendienst, in der Gemeindevertretung, in der Arbeit mit Jugendlichen, in der Konfirmand/inn/enbetreuung, in Hauskreisen, in der Alten- und Krankenbetreuung etc.;
- Mitarbeitende, welche Freude an der musikalischen Gestaltung der Gottesdienste haben;
- ein vielfältiges Freizeitangebot und kulturelle Vielfalt in den Städten und Ortschaften des Gemeindegebietes;
- exzellente medizinische Versorgung, Universitätsnähe, hervorragende Schulen und elementarpädagogisches Angebot;
- die Nähe zur Landeshauptstadt Innsbruck, zu München und nach Italien;
- hervorragende Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
- die Möglichkeit, die Pfarrstelle in Abstimmung mit den Bewerber/inne/n zu teilen bzw. anzupassen.
Die tatsächliche Aufgabenverteilung, die Arbeitsmenge sowie eine mögliche Teilung der Pfarrstelle können sich im Rahmen des regio-lokalen Kirchenentwicklungsprozesses der Region „Inntal“ und in Abstimmung mit der Bewerberin/dem Bewerber noch verändern.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis längstens 9. Mai 2025 schriftlich an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Jenbach z.Hd. Kurator-Stellvertreter Dr. Dieter Fritz, Martin-Luther-Platz 1, A-6200 Jenbach, Tel. 05244 624 48; E-Mail: pg.jenbach@evang.at.
Gerne tauschen wir uns bei Fragen zur Pfarrstelle, zum Umfeld und zur Abstimmung der gemeinsamen Gestaltung mit den Bewerber/inne/n aus und freuen uns über Ihre Anfragen. Sie können sich direkt mit Kurator-Stellvertreter Dr. Dieter Fritz (Tel. 0664 625 61 80), unserer Kuratorin Elisabeth Gredler (Tel. 0664 466 01 26, E-Mail: kur.jenbach@evang.at) oder mit dem Pfarrbüro (Lia Sanner: Tel. 0524 462 448, E-Mail: pg.jenbach@evang.at) in Verbindung setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: https://evangelisch-jenbach.at/
(Zl. GD-PGD076-002264/2025) |
Nr. 41Ausschreibung (dritte) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Villach-Nord
Die Evangelische Pfarrgemeinde Villach-Nord schreibt hiermit die freie Pfarrstelle zur Neubesetzung per 1. September 2025 aus.
Wir sind eine Pfarrgemeinde mit ca. 1.250 Mitgliedern, die im Jahr 1989 selbstständig wurde. Das Pfarrgebiet umfasst die Ortsteile nördlich und westlich der Eisenbahnlinie. Es handelt sich um stark wachsende Stadtteile mit vielen jungen Familien. Die Auferstehungskirche liegt im wunderschönen Stadtteil Lind, zentrumsnahe und mit guter Verkehrsanbindung. Vom Kindergarten bis zu höheren Schulen liegt alles in unmittelbarer Nähe.
- Gottesdienste finden jeden Sonntag um 10.00 Uhr mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt.
- Unser KIGO-Team bietet parallel zum Hauptgottesdienst Kindergottesdienst an.
- Es gibt ein lebendiges Gemeindeleben mit vielen, engagierten Mitarbeitenden.
- Das aktive Gemeindeleben spiegelt sich in verschiedenen Arbeitsgruppen wider, die sich Unterstützung wünschen.
- Mit der Pfarrstelle verbunden ist eine Religionsunterrichtsverpflichtung im Ausmaß von acht Wochenstunden.
Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit:
- Freude an der Arbeit mit Jugendlichen;
- Hingabe für seelsorgerliche Begleitung;
- organisatorischem Talent;
- ökumenischer Offenheit.
Wir bieten außerdem eine Dienstwohnung (ca. 105 m2) in einem generalsanierten Gemeindezentrum in bester Wohnlage mit eigenem Garten.
Das Presbyterium freut sich auf Bewerbungen, die bis spätestens 9. Mai 2025 im Pfarramt Villach-Nord (Adalbert-Stifter-Straße 21, 9500 Villach, E-Mail: pg.villach-nord@evang.at) einlangen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Kuratorin Mag.a Vittoria Bottaro, Tel. 0699 123 09 004, E-Mail: kur.villach-nord@evang.at und Administrator Superintendent Pfarrer Mag. Manfred Sauer, Tel. 0699 188 77 201, E-Mail: manfred.sauer@evang.at, gerne zur Verfügung.
(Zl. GD-PGD206-002313/2025) |
Nr. 42Ausschreibung (erste) der mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Floridsdorf
Hiermit wird die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Floridsdorf zur Neubesetzung mit 1. September 2025 ausgeschrieben.
Wir sind:
- eine Großstadtgemeinde mit ungefähr 2.500 Gemeindemitgliedern. Sie umfasst große Teile des 21. Wiener Gemeindebezirkes sowie einige Ortschaften im angrenzenden Weinviertel in der Region um Wolkersdorf und Gerasdorf bei Wien.
- eine Gemeinde mit zwei Pfarrstellen: Neben der mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle ist eine weitere Pfarrstelle eingerichtet. Dazu kommt ein engagiertes Team an haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie verantwortungsvolle Gremien (Presbyterium und Gemeindevertretung).
- Die Gemeinde Floridsdorf ist Teil der vier Gemeinden umfassenden Donau-Region im Norden Wiens. Ab 2027 ist die Zusammenlegung mit der Nachbargemeinde Leopoldau geplant, wodurch ein weiterer Predigtort bzw. ein weiteres Kirchengebäude und knapp 1.000 Gemeindemitglieder dazukommen.
Wir erwarten:
- Engagement, Fantasie und Offenheit in Verkündigung und Begegnung mit Menschen;
- einen teamorientierten und kollegialen Umgang in der Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen;
- die Gestaltung und Durchführung regelmäßiger Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen in der Weisselgasse und den weiteren Predigtstellen;
- eine Aufgabenteilung des Pfarrteams durch die Gemeindeordnung und im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Presbyterium;
- die Erteilung von Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden;
- die Bereitschaft, die Zusammenführung der Pfarrgemeinden Floridsdorf und Leopoldau aktiv zu gestalten und zu begleiten und dabei die Bedürfnisse beider Gemeinden zu berücksichtigen;
- die Zusammenarbeit mit den Presbyterien und geistlichen Amtspersonen der Region, um konstruktive Lösungen zu erarbeiten, die allen gemeindlichen und übergemeindlichen Bedürfnissen der Region entsprechen. In gemeinsamer Jahresplanung ist dies ebenso bedeutend wie in allen administrativen Aufgaben und vor allem in allen Kompetenzbereichen geistlicher Beauftragung.
Wir bieten:
- ein Gemeindezentrum in der Weisselgasse mit Kirche, Pfarrkanzlei, Jugendkeller und weiteren Gemeinderäumen;
- ein täglich besetztes Pfarramtsbüro und eine geringfügig angestellte Jugendreferentin;
- eine den Anforderungen der Dienstwohnungsverordnung entsprechende Dienstwohnung, die bei Bedarf angemietet wird.
Bewerbungen sind bis spätestens 28. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Floridsdorf, Gerichtsgasse 8/1/3, 1210 Wien, E-Mail: pg.floridsdorf@evang.at, zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Kurator Mario Semo, Tel. 0699 188 78 755, E-Mail: kur.floridsdorf@evang.at
(Zl. GD-PGD230-002221/2025) |
Nr. 43Ausschreibung (erste) der mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Leopoldstadt und Brigittenau
Per 1. September 2025 wird hiermit die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Leopoldstadt und Brigittenau ausgeschrieben.
Wir sind ...
- eine Pfarrgemeinde im Herzen Wiens mit rund 2.400 Mitgliedern. Das Gebiet umfasst den gesamten 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk. Zwei große Stadterweiterungsprojekte befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kirche, ansonsten ist dieser Standort von einem urbanen, multikulturellen Umfeld geprägt.
- eine der wenigen freistehenden evangelischen Kirchen in Wien von imposanter Größe (etwa 300 Sitzplätze) mit theaterartigem Innenraum, hervorragender Akustik und einer hochwertigen Orgel (Johann M. Kauffmann, 27 Register).
- mit einer weiteren besetzten Pfarrstelle mit voller Lehrverpflichtung bedacht (Pensionierung im Jahr 2026) sowie mit einer kompetenten und verlässlichen Gemeindesekretärin (30 Wochenstunden).
- eine aufgeschlossene Gemeinde mit vielfältigen Kreisen und Veranstaltungen, mit aktiven ehrenamtlich Mitarbeitenden, die unterschiedliche Talente einbringen und gerne gemeinschaftlich und teamorientiert arbeiten.
- eine heterogene urbane Gemeinde, die sich konstruktiv und zuversichtlich den kommenden Herausforderungen stellt.
- mit drei weiteren Pfarrgemeinden im Norden Wiens partnerschaftlich verbunden. Wir bilden im Sinne der Regionalisierung gemeinsam die so genannte „Donauregion“.
Wir suchen ...
- eine offene, freundliche und tatkräftige Persönlichkeit, die Menschen unterschiedlichster Lebensumstände auf Augenhöhe begegnet und in die Gemeinde integrieren kann.
- eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden vorausschauend und effizient zu koordinieren und zu moderieren.
- ein teamfähiges Organisationstalent, dem wertschätzende Kommunikation und respektvoller Umgang wichtig sind.
- Offenheit für neue Ideen sowie Einfühlungsvermögen gegenüber gewachsenen Strukturen.
- eine Pfarrperson, die Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden hält, eine verlässliche Präsenz in der Gemeinde gewährleistet und am Standort residiert.
Wir bieten ...
- eine großzügige Dienstwohnung (Altbau, 125 m²) im ersten Stock des Pfarrhauses, einen Garten zur Mitbenützung sowie einen Garagenplatz.
- ein Büro im Erdgeschoß des Pfarrhauses, direkt neben der Pfarrkanzlei. Im Haus befinden sich zwei größere Veranstaltungsräume mit Küche, drei kleinere Besprechungsräume sowie zwei vermietete Wohnungen. Das Foyer der Kirche verfügt über eine Teeküche und wird ebenfalls für Veranstaltungen genützt.
- eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung (Radwege, Straßenbahn, U-Bahn, Schnellbahn). Die Innenstadt ist zu Fuß in 30 Minuten, per Straßenbahn oder Fahrrad in 15 Minuten erreichbar.
- weitläufige Naherholungsgebiete in unmittelbarer Nähe (Augarten, Prater, Donau, Donauinsel).
- gute Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung (Märkte).
- Schulen und Kindergärten in unmittelbarer Nähe.
In der Amtsführung soll darauf geachtet werden, dass in Zusammenarbeit mit allen Presbyterien und geistlichen Amtspersonen der Region konstruktive Lösungen, die allen gemeindlichen und übergemeindlichen Bedürfnissen der Region entsprechen, erarbeitet werden. In gemeinsamer Jahresplanung ist dies ebenso bedeutend wie in allen administrativen Aufgaben und vor allem in allen Kompetenzbereichen geistlicher Beauftragung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und bitten, diese bis 30. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Leopoldstadt und Brigittenau, Am Tabor 5, 1020 Wien, E-Mail: pg.leopoldstadt-brigittenau@evang.at, zu richten.
Auskünfte erteilen gerne: Kuratorin Petra Jens, E-Mail: kur.leopoldstadt-brigittenau@evang.at oder Pfarrer Mag. Hannes Pitters, E-Mail: johann.pitters@evang.at, Tel. 0699 188 77 731, Homepage: https://amtabor-evang.at/
(Zl. GD-PGD248-002223/2025) |
Stellenausschreibungen H.B.
Nr. 44Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Gemeinde A.u.H.B. Bludenz
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Bludenz wird hiermit zur Besetzung zum 1. September 2025 ausgeschrieben. Die Besetzung erfolgt durch Wahl.
Unsere Gemeinde gehört der Evangelischen Kirche H.B. an. Bewerber/innen können der Evangelischen Kirche H.B. oder der Evangelischen Kirche A.B. angehören.
Die Evangelische Pfarrgemeinde Bludenz ist räumlich identisch mit dem politischen Bezirk Bludenz. Sie zählt rund 750 Mitglieder (von rund 64.100 Einwohnern im ganzen Bezirk), die verteilt auf einer Fläche von rund 1.300 km² (Fläche inklusive unbewohnbarer Bergregionen) leben. Daher ist die Verwendung eines Pkw unverzichtbar.
Die Alpen- und Bezirkshauptstadt Bludenz ist im Sommer wie im Winter ein beliebtes Urlaubsziel. Sie liegt im Zentrum folgender Täler, die von ihr abzweigen: Klostertal mit Arlberg, Montafon, Brandnertal, Walgau, Großes Walsertal. Der Bodensee mit seinen Wassersportmöglichkeiten und kulturellen Angeboten (z.B. Bregenzer Festspiele) ist rund 50 km entfernt. Verwall, Bregenzerwald, Silvretta, Rätikon, Lechquellengebirge, Lechtaler Alpen, Allgäuer Alpen laden im Sommer zum Wandern ein. Im Winter locken die Skigebiete Silvretta Montafon, Sonnenkopf, Brandnertal, Mellau/Damüls, Diedamskopf, Warth/Schröcken/Lech, um nur einige zu nennen.
Neben Volks- und Mittelschulen beherbergt Bludenz weiterführende Schulen wie Bundesrealgymnasium, Bundeshandelsakademie, Tourismusschule und diverse Landesberufsschulen. Die nächste Höhere Technische Lehranstalt befindet sich in Rankweil (25 km), die Fachhochschule Vorarlberg in Dornbirn (45 km) und die Universität Liechtenstein in Vaduz (35 km). Vorarlberg hat ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrsnetz (z.B. ist die nächste Bushaltestelle ca. 100 m vom Pfarrhaus entfernt, der Bahnhof ca. 10 Gehminuten).
Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der/das sich den Herausforderungen einer verzweigten Landgemeinde stellt. Neben Gottesdienst und Kasualien erwarten Sie Konfirmand/inn/enunterricht, Jugendarbeit, Senior/inn/enarbeit, bei Bedarf Besuche im benachbarten Krankenhaus und in Senior/inn/enheimen. Wir setzen die Bereitschaft zu guter, wertschätzender und sich gegenseitig ergänzender überregionaler Zusammenarbeit sowie zur Übernahme übergemeindlicher Aufgaben voraus. Unsere Gemeindemitglieder sind überwiegend Zugereiste aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und anderen österreichischen Bundesländern.
Neben der Gestaltung des Gemeindelebens gibt es vielfältige Herausforderungen durch den Tourismus in der Pfarrgemeinde. Mit Trauungen und Taufen im ganzen Bezirk lernen Sie die Ski- und Wandergebiete in den verschiedenen Talschaften kennen.
Im Rahmen des Amtsauftrages sind auch neun Wochenstunden Religionsunterricht in Bludenz und im Umland vorgesehen. Diese werden mithilfe des Schulamtes und des Fachinspektors koordiniert.
Gottesdienste feiern wir an Sonn- und Feiertagen in Bludenz, gewöhnlich vormittags um 10.00 Uhr, mit einem Abendgottesdienst je Monat um 18.00 Uhr. Den Gottesdienst besuchen in der Urlaubszeit immer viele evangelische Gäste aus allen Ländern.
Im Pfarramt ist eine Bürokraft (20 Std./Woche) für Matriken- und Kirchenbeitragsangelegenheiten sowie allgemeine Pfarramtsorganisation beschäftigt.
Dank der engagierten Gemeindevertretung kann der Küsterdienst auf ehrenamtliche Schultern gelegt werden. Auch bei der Gestaltung der Gottesdienste und Kindergottesdienste sowie bei notwendigen Vertretungen bei Gottesdiensten und der Gestaltung des Gemeindebriefes bringen sich ehrenamtlich Mitarbeitende ein.
Unsere, von Bludenzer Fabrikanten 1935 errichtete Kirche „Zum Guten Hirten“ verfügt über folgende zusätzliche Gemeinderäume: Gemeindebüro, Gemeindesaal, zwei Jugendräume, Küche und sanitäre Anlagen. Direkt anschließend befindet sich das frisch renovierte Pfarrhaus. Es verfügt mit 100 m2 über vier Zimmer, Küche, Bad, WC und ein Büro sowie einen kleinen Garten mit Carport.
Unsere Gemeinde pflegt einen kleinen Friedhof mit Kapelle in der Nähe der Kirche.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://evangelischegemeindebludenz.at
Bewerbungen bitte bis spätestens 15. Mai 2025 an: Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Bludenz, Oberfeldweg 13, 6700 Bludenz, E-Mail: evang.pfarramt.bludenz@aon.at
Weitere Auskünfte erteilen gerne: Pfarrer Mag. Michael Meyer (Tel. +43 699 188 77 059, E-Mail: michael.meyer@evang.at) oder Kuratorin Gabriela Glantschnig (Tel. +43 664 87 259 55, E-Mail: gabriela.glantschnig.tschengla@gmail.com)
(Zl. LK-HB05-002357/2025) |
Bestellungen und Zuteilungen A.B.
Nr. 45Zuteilung von Janina Skóra, MTh
Janina Skóra, MTh wurde gemäß § 7 Abs. 1 und 2 OdgA mit Wirkung vom 1. März 2025 als Lehrvikarin der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Perchtoldsdorf zugeteilt. Lehrpfarrer ist MMag. Andreas Fasching.
(Zl. P 2486; 56/2025 vom 26. Feber 2025) |
Beauftragungen, Delegationen und Vertretungen
Nr. 46Liste der Betreuungspfarrer/innen für die Gemeindepraktika
Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. veröffentlicht hiermit die Liste der Pfarrer/innen, bei denen ein Gemeindepraktikum absolviert werden kann.
Evangelische Superintendenz A.B. Burgenland | |
Pfarrer Andreas Binder, MTh | Kobersdorf |
Pfarrer Sebastian Götzendorfer, MTh | Gemeindeverband Nordburgenland |
Pfarrer Mag. Stefan Grauwald | Weppersdorf |
Pfarrerin Mag.a Iris Haidvogel | Gols |
Senior Mag. Andreas Hankemeier | Pöttelsdorf |
Pfarrerin MMag.a Irmgard Langer | Stoob, Lutzmannsburg |
Senior Mag. Carsten Marx | Großpetersdorf, Rechnitz |
Pfarrerin Mag.a Ingrid Tschank | Gols |
Evangelische Superintendenz A.B. Kärnten und Osttirol | |
Senior Mag. Michael Guttner | Feld am See |
Pfarrer Mag. Thomas Körner | Villach-Stadtpark |
Seniorin Mag.a Regina Leimer | Tschöran |
Pfarrer Mag. Martin Madrutter | Pörtschach am Wörther See |
Pfarrerin Mag.a Andrea Mattioli | Ferndorf, Zlan |
Pfarrerin Mag.a Renate Moshammer | Wolfsberg |
Pfarrer Mag. Oliver Prieschl | Verband der Evang. Pfarrgemeinden im Lieser- und Maltatal |
Pfarrer Dipl.-Theol. Peter Stockmann | Spittal an der Drau |
Seniorin Mag.a Dagmar Wagner-Rauca | Unterhaus – Millstätter See |
Evangelische Superintendenz A.B. Niederösterreich | |
Pfarrerin MMMag.a Alexandra Battenberg | Schwechat |
Pfarrer Mag. Benjamin Battenberg | St. Pölten |
Pfarrer Mag. Christian Brost | Stockerau |
Pfarrerin Mag.a Dace Dislere-Musta | Gmünd – Waidhofen/Thaya |
Pfarrer MMag. Andreas Fasching | Perchtoldsdorf |
Senior Mag. Rainer Gottas | Bad Vöslau |
Pfarrer Mag. Siegfried Kolck-Thudt | Amstetten-Waidhofen/Ybbs |
Pfarrer Mag. Dietmar Kreuz | Purkersdorf |
Pfarrerin Mag.a Anna Elisabeth Peterson | Korneuburg |
Seniorin Mag.a Birgit Schiller | Horn – Zwettl |
Pfarrerin Mag.a Anne Tikkanen-Lippl | Mödling |
Evangelische Superintendenz A.B. Oberösterreich | |
Pfarrerin Eva Blüher, MTh | Thening |
Pfarrerin Mag.a Esther Eder | Gosau |
Pfarrer Mag. Roman Fraiss | Rutzenmoos |
Pfarrer Mag. Dankfried Kirsch | Pfarrgemeindeverband Bad Ischl/Hallstatt-Obertraun |
Senior Dr. Markus Lang | Vöcklabruck |
Pfarrer Mag. Alexander Lieberich | Scharten |
Senior Mag. Gernot Mischitz | Leonding |
Pfarrer Mag. Hans Peter Pall | Linz-Urfahr |
Pfarrer Mag. Jörg Schagerl | Linz-Süd |
Pfarrer Mag. Günter Scheutz | Goisern |
Pfarrer Mag. Tom Stark | Ried im Innkreis, Schärding am Inn |
Pfarrer Mag. Günter Wagner | Gallneukirchen |
Pfarrer Mag. Roland Werneck | Wels |
Evangelische Superintendenz A.B. Salzburg und Tirol | |
Pfarrer MMag. Wilfried Fussenegger | Salzburg-Nördlicher Flachgau |
Pfarrer Dr. Peter Gabriel | Hallein |
Senior Mag. Werner Geißelbrecht | Innsbruck-Christuskirche |
Seniorin Mag.a Rahel Hahn | Zell am See, Saalfelden |
Pfarrerin Mag.a Assunta Kautzky | Innsbruck-Auferstehungskirche |
Pfarrerin Mag.a Karin Kirchtag | Salzburg Auferstehungskirche |
Pfarrer Mag. Dietmar Orendi | Salzburg-Nördlicher Flachgau |
Pfarrerin Mag.a Barbara Wiedermann | Salzburg Christuskirche |
Evangelische Superintendenz A.B. Steiermark | |
Pfarrerin Mag.a Martina Ahornegger | Ramsau am Dachstein |
Pfarrer Mag. Friedrich Eckhardt | Graz-Eggenberg |
Pfarrer Mag. Johannes Erlbruch | Peggau |
Senior Mag. Dr. Gernot Hochhauser | Liezen-Admont – Rottenmann |
Pfarrer Mag. Thomas Moffat | Leoben |
Senior Mag. Paul Nitsche | Graz - Kreuzkirche |
Pfarrerin Dr.in Marianne Pratl-Zebinger | Leibnitz |
Pfarrerin Mag.a Daniela Weber | Trofaiach-Eisenerz |
Pfarrer Matthias Weigold, MTh | Graz-Heilandskirche |
Evangelische Superintendenz A.B. Wien | |
Pfarrer Mag. Thomas Dopplinger | Wien-Favoriten-Gnadenkirche |
Seniorin Anna Kampl, MTh | Wien-Simmering |
Seniorin Mag.a Birgit Meindl-Dröthandl | Wien-Döbling |
Senior Dr. Johannes Modeß | Wien-Innere Stadt |
Pfarrerin Mag.a Elke Petri | Wien-Landstraße |
Pfarrer Mag. Bernhard Petri-Hasenöhrl | Wien-Floridsdorf |
Pfarrerin Mag.a Gerda Pfandl | Wien-Donaustadt |
Pfarrerin Angelika Reichl, MTh MA BA | Wien-Hietzing |
Pfarrerin Mag.a Edith Schiemel | Wien-Gumpendorf |
Pfarrer Christopher Türke, MTh | Wien-Währing & Hernals |
Pfarrer Dr. Szilárd Wagner | Wien-Ottakring |
Evangelische Kirche H.B. in Österreich | |
Landessuperintendent Mag. Thomas Hennefeld | Wien-West |
Pfarrer Mag. Harald Kluge | Wien-Innere Stadt |
Pfarrer Mag. Richard Schreiber | Linz |
Pfarrer Mag. Ralf Stoffers | Bregenz |
(Zl. PE-GAT04-002305/2025) |
Todesfälle
Nr. 47Superintendent i.R. Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Reingrabner
Der Herr über Leben und Tod hat Herrn Superintendent i.R. Univ.-Prof. i.R. Dr. Gustav Reingrabner geboren am 4. Oktober 1936 in Wien, am Freitag, den 14. Feber 2025, im 89. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen. Für seinen Dienst in unserer Kirche danken wir Gott und drücken seiner Familie unsere Anteilnahme aus. |
(Zl. P 1116; 57/2025 vom 26. Feber 2025) |
Nr. 48Pfarrer i.R. Mag. Wolfgang Leo Nicolai Johannsen
Der Herr über Leben und Tod hat Herrn Pfarrer i.R. Mag. Wolfgang Leo Nicolai Johannsen am Samstag, den 1. März 2025, nach schwerer, mit Geduld ertragener Krankheit im 87. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen. |
Wolfgang Leo Nicolai Johannsen wurde am 23. Juli 1938 in Berlin-Charlottenburg geboren und am 16. Oktober 1938 in Graz von Pfarrer Heinrich Schigert getauft. Die Eltern Albine (geb. Wallner) und Hans Johannsen waren in Thörl bei Aflenz zu Hause, wo ihnen drei weitere Söhne geboren wurden und Wolfgang seine ersten Kindheitsjahre verbrachte. Zum Kriegsende musste die Mutter mit den vier Kindern Thörl verlassen und kam nach Krumpendorf, wo die Familie ihr neues Zuhause fand. Die ersten Jahre nach 1945 musste sich die Mutter allein und weitgehend mittellos mit den vier Kindern durchschlagen, der Vater kam erst 1949 aus der Kriegsgefangenschaft zurück. Trotz aller Not und Entbehrung konnte Wolfgang Johannsen, wie er im Lebenslauf festhielt, dankbar auf eine schöne Kindheit zurückblicken. Er besuchte von 1945 bis 1949 die Volksschule in Krumpendorf und anschließend das Bundesrealgymnasium in Klagenfurt, wo er 1958 die Matura ablegte. Am 17. Mai 1953 wurde er in Moosburg von Pfarrer Friedrich Krotz konfirmiert (Konfirmationsspruch: Spr 3,5).
Nach der Matura begann er mit dem Studium der Evangelischen Theologie in Wien, welches er am 30. Jänner 1964 mit dem Examen pro candidatura abschloss.
Am 16. Oktober 1963 schloss er mit Ilse (geb. Polster) die Ehe. Den beiden wurden vier Kinder geboren.
Ab 1. März 1964 war Wolfgang Johannsen Lehrvikar und Vikar, zunächst bei Senior Pfarrer Peter Weiland in Stadtschlaining, dann von September 1964 bis August 1966 in Wien-Innere Stadt und ab 1. September 1966 bei Superintendent Friedrich Mauer an der Pfarrstelle in Traisen in der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde.
Am 3. Oktober 1966 bestand er das Examen pro ministerio mit gutem Erfolg und wurde hernach am 6. November 1966 in der Lutherischen Stadtkirche in Wien durch Superintendent Friedrich Mauer, assistiert von Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Kühnert und Oberkirchenrat Pfarrer Erich Wilhelm, ordiniert.
Wolfgang Johannsen bewarb sich sodann um die freie Pfarrstelle der Gemeinde Markt Allhau und wurde mit 1. Feber 1967 zum Pfarrer der Gemeinde bestellt. Dieser Gemeinde ist er als Pfarrer bis zu seinem Pensionsantritt am 31. Dezember 1998 treu geblieben.
Am Sonntag Quasimodogeniti, 2. April 1967, wurde er von Superintendent Hans Gamauf, assistiert von Pfarrer Walter Werderitsch aus Bernstein und dem Pfarrer von Großpetersdorf, Gustav Reingrabner, dem kurzzeitigen Administrator in Markt Allhau, in sein Amt eingeführt. In seiner Predigt zu Joh 20,19-31 (dem Evangelium für den Sonntag nach Ostern) stellte Wolfgang Johannsen den Frieden, den der Auferstandene zu den Menschen und in seine Gemeinde bringt, in den Mittelpunkt und sagte: „Dieser Friede sprengt die Mauern unserer Isolierung, indem er uns zugleich mit dem Hauch der Auferstehung umgibt, mit der frischen, belebenden Atmosphäre der Hoffnung, die wir hineintragen dürfen in die Welt.“
Während seiner Amtszeit übernahm Wolfgang Johannsen zusätzlich zu den zahlreichen Tätigkeiten in der eigenen Gemeinde mit den verschiedenen Tochtergemeinden immer wieder oft mehrjährige Administrationen, so von 1. Oktober 1975 bis 31. August 1978 in Großpetersdorf, von 18. Jänner 1979 bis 30. Juni 1979 und von 1. Jänner 1980 bis 31. August 1984 in Pinkafeld sowie von 15. Juli 1981 bis 31. Juli 1985 in Deutsch Kaltenbrunn. Am 14. November 1985 wählte ihn die Superintendentialversammlung des Burgenlandes zum Senior.
Am 5. März 1980 wurde ihm das Ehrenzeichen des Landes Burgenland verliehen. 1984 trat er in die Freiwillige Feuerwehr ein und wurde als Feuerwehrkurat 2021 mit dem Verdienstzeichen in Gold des Burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes gewürdigt.
Seine Zeit in Markt Allhau war von einigen wichtigen Projekten gekennzeichnet. Zu erwähnen ist der den Anforderungen der Zeit geschuldete Bau der Leichenhallen in Wolfau, Buchschachen, Loipersdorf, Kitzladen und Markt Allhau und die umfangreiche Renovierung der beeindruckend großen Pfarrkirche mit dem mächtigen Turm, die von 1973 bis 1979 durchgeführt wurde. 1987 konnte das umgebaute Pfarrgemeindezentrum eingeweiht und eröffnet werden. Die Gründung des Kirchenchores 1968 war für den sangesfreudigen Pfarrer und seine Frau ein besonderes Anliegen. Die Gustav-Adolf-Feste 1980 und 1993 und vor allem die 200-Jahr-Feier der Gemeinde Markt Allhau mit dem Aufzug einer neuen weiteren Glocke seien noch erwähnt. Pfarrer Johannsen hat gemeinsam mit zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden das Leben der Gemeinde über mehrere Jahrzehnte geprägt und so etwas von dem Frieden, von dem er in seiner Antrittspredigt 1967 gesprochen hatte, erlebbar werden lassen.
Zum 31. Dezember 1998 ist Wolfgang Johannsen in den wohlverdienten Ruhestand getreten und lebte bis zuletzt in Markt Allhau. Neben Beschwernissen des Älterwerdens und der nachlassenden Gesundheit musste er vor allem 2023 den Tod seiner Frau Ilse, mit der er beinahe 60 Jahre verheiratet gewesen ist, hinnehmen. Am 1. März 2025 ist Pfarrer Wolfgang Johannsen verstorben und wurde am 5. März in Markt Allhau beigesetzt.
Die Evangelische Kirche A.B. spricht allen, die um ihn trauern, insbesondere seine Kindern und Enkelkindern ihr Beileid und Mitgefühl aus. Sie ist dankbar für Pfarrer Wolfgang Johannsen und seinen treuen Dienst und weiß ihn geborgen im Licht Gottes.
(Zl. P 1184; 61/2025 vom 5. März 2025) |
Mitteilungen
Nr. 49Kollektenaufruf zur Baukollekte am Ostersonntag, 20. April 2025
„Wer da bedrängt ist findet Mauern, ein Dach und muss nicht beten“. So dichtet Reiner Kunze über das Pfarrhaus.
Es ist kein Haus wie jedes andere. Darum muss auch unser Pfarrhaus erhalten werden. Es ist unter Denkmalschutz, und es steht eine aufwändige Grundsanierung an. Durch eine ebenfalls vom Denkmalamt angeordnete Sanierung der Kirche – Mauerteile fielen herab – hat die Gemeinde seit Jahren einen kaum zu stemmenden Schuldenberg. Dank großzügiger Spenden aus vielen Gemeinden und von unseren Gemeindegliedern haben wir Zuversicht, mit dieser Baukollekte die nötige Sanierung finanzieren zu können.
Im Pfarrhaus muss man nicht beten, aber man darf – und das tun wir auch. Gleichzeitig danken wir für Ihre Kollekte und hoffen, damit schnell die Arbeiten erledigen zu können.
Vergelt’s Gott aus der ganzen Gemeinde Neunkirchen.
Administratorin Pfarrerin i.R. Frau MMag.a Dr.in Ingrid Vogel, MAS
(Zl. WI-KOL04-002281/2025) |
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen | ||
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind. | ||
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.) | ||
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen. | ||
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich |
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischof Mag. Michael Chalupka |
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at |
Erscheint in digitaler Form auf https://kirchenrecht.at/ |