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Richtlinien zur Inanspruchnahme von Gemeindeberatung in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich
Vom 6. Dezember 2013
ABl. Nr. 227/2013, 189/2015, 50/2023
####1Die Evangelische Kirche A. B. in Österreich bietet ab Jänner 2014 analog zum Supervisionsangebot in der Evangelischen Kirche A. B. für Pfarrgemeinden und Gemeindeverbände eine durch die Gesamtkirche unterstützte Gemeindeberatung an.
2Sinn und Zweck von Gemeindeberatung:
Pfarrgemeinden wie auch die Gesamtkirche sind eine Form von Organisation. 3Diese Organisationsform ist demokratisch aufgebaut (vgl. Wahlen). 4Evangelische Pfarrgemeinden zeichnet in besonderer Weise das Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus.
5All dies erfordert entsprechende Aufmerksamkeit und mitunter den „Blick von außen“ und damit auch entsprechende fachliche Hilfestellung durch Gemeindeberatung.
6Die Zustimmung des zuständigen Superintendenten und des Evangelischen Oberkirchenrats A. B. ist dafür Voraussetzung.
7Im Besonderen ist externe fachliche Begleitung sinnvoll bei
- Zusammenschlüssen von Pfarrgemeinden zu einem Gemeindeverband,
- Begleitung neu gewählter und zusammengesetzter Vertretungskörper (Presbyterium, Gemeindevertretung usw.),
- Schwerpunktsetzung in der Pfarrgemeinde (z. B.: diakonische und missionarische Initiativen),
- Konfliktsituationen.
8Die Abrechnung erfolgt nach jeder Beratungseinheit — nach Vorlage der entsprechenden Honorarnote — durch die Pfarrgemeinde.
9Nach Abschluss des Beratungsprozesses wird die Gesamtsumme zu je einem Drittel der betroffenen Diözese bzw. der Gesamtkirche in Rechnung gestellt.
10Honorarsätze (jeweils inkl. MwSt.)
— | je Einheit (90 min.) | EUR 240 |
— | je ½ Tag | EUR 750 |
— | 1 Tag | EUR 1.500 |
— | Fahrtkosten: Es werden grundsätzlich die Auslagen für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2. Klasse zusätzlich ersetzt. Nur wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar oder unwirtschaftlich ist, wird für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges das amtliche Kilometergeld ersetzt. | |
11Ab Jänner 2014 werden alle einschlägigen Informationen auch auf www.evang.at/Gemeindeberatung zu finden sein.