.

Vereinbarung über die evangelische Seelsorge für Exekutivbeamte (Polizeiseelsorge)

Vom 26. September 2006

ABl. Nr. 173/2007

####
Die Synodalausschüsse A. B. und H. B. haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 27. November 2006 folgende Vereinbarung einstimmig angenommen:
VEREINBARUNG
über die evangelische Seelsorge für Exekutivbeamte zwischen der
Evangelischen Kirche A. u. H. B. in Österreich und dem
Bundesministerium für Inneres
der Republik Österreich
Der Vorsitzende
des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H. B.
Bischof Mag. Herwig Sturm
und die Innenministerin der Republik Österreich
Liese Prokop
vereinbaren
in Übereinstimmung mit dem Bestreben, zur Entwicklung und Stärkung der Polizeiseelsorge Österreichs beizutragen, im Bewusstsein, dass der Dienst der Exekutivbeamten ein verantwortungsvoller und schwieriger ist, unter erneuter Bekräftigung des Wunsches, den Exekutivbeamten jegliche Hilfe zukommen zu lassen.
Die Vereinbarungspartner verleihen dem Wunsch Ausdruck, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, BGBl. Nr. 182/1961, welches das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regelt, unter Berücksichtigung folgender Ausgangssituationen
„1.
Die Konfrontation mit Gewalt, Aggression und Tod, Unfällen, Schwerverletzten, Opfern und Tätern sowie Menschen in Ausnahmesituationen, belastet viele Beamte. Oft gibt es wenig Gelegenheit, über diese physischen und psychischen Belastungen zu reden.
2.
Manchmal muss der Beamte Gewalt anwenden oder von der Schusswaffe Gebrauch machen. Bei der Aufarbeitung dieser traumatischen Belastungen ist auch die Hilfe der Polizeiseelsorge gefordert.
3.
Ein geregeltes Familienleben und soziale Kontakte werden durch die dienstliche Inanspruchnahme des Beamten oft erschwert.“
den Exekutivbeamten eine ethisch-moralische Hilfestellung anzubieten, die ihnen helfen kann, ihren Dienstauftrag noch gewissenhafter und besser zu erfüllen.
Die Polizeiseelsorge bietet zur Erreichung dieses Zieles folgende Maßnahmen an:
  1. Persönliche Kontakte mit den Polizeiseelsorgern im Rahmen von Dienststellenbesuchen.
  2. Teilnahme und Mitwirkung von Polizeiseelsorgern bei Veranstaltungen, wie Segnung und die Aufnahme des Dienstbetriebes von neuen Dienststellen, Weihnachtsfeiern, Gedenkgottesdienste, Ausmusterungsfeiern, Angelobungsfeiern, Jubiläen und Ehrungen von Beamten usw.
  3. Krankenbesuche nach dienstlichen Unfällen oder längerer Krankheit.
  4. Teilnahme und Mitwirkung bei Begräbnissen von Exekutivbeamten.
  5. Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst des Bundesministeriums für Inneres.
  6. Kontakte zu Personalvertretern und sozialen Einrichtungen der Exekutive.
  7. Ökumenische Zusammenarbeit mit anderen christlichen Religionsgemeinschaften.
  8. Besondere Angebote der Polizeiseelsorge: Trauungen von Beamten und Taufen derer Kinder, Angebote im Bereich der moralisch-ethischen Weiterbildung, Angebot, christliche Gemeinschaft und Zusammenarbeit zu stiften und zu fördern.
Dem Vereinbarungspartner seitens des Bundesministeriums für Inneres erscheint es nützlich mit folgenden Hilfestellungen o. a. Maßnahmen zu ermöglichen:
  1. Die Polizeiseelsorger dürfen die Beamten an ihren Arbeitsplätzen besuchen.
  2. Sie sind berechtigt, schriftliche und mündliche Informationen über Veranstaltungen und Inhalte der Polizeiseelsorge weiterzugeben.
  3. Sie sind berechtigt, Uniform zu tragen und können sich als Polizeiseelsorger legitimieren.
  4. Das Bundesministerium für Inneres fördert nach Maßgabe und Möglichkeit Veranstaltungen der Polizeiseelsorge.
  5. Das Bundesministerium für Inneres stellt alle in seinem Bereich befindlichen Sakralräume (Jakob-Kern-Kapelle, Kapelle in der Rossauer Kaserne) der Polizeiseelsorge zur dauerhaften Nutzung für Gottesdienste zur Verfügung.
  6. Letztlich verleiht die Bundesministerin für Inneres mit einem zu verlautbarenden Erlass, der die weiteren Einzelheiten der Polizeiseelsorge regelt, dem Wunsch Ausdruck, dass somit für alle Zukunft die Basis zur Erfüllung aller Anstrengungen der Polizeiseelsorge zum Nutzen der Beamten geschaffen werde.
Geschehen zu Wien, am 26. September 2006
Bischof
Mag. Herwig Sturm eh.
Vorsitzender des Evangelischen
Oberkirchenrates A. u. H. B.
Dr. Raoul Kneucker eh.
Oberkirchenrat
Liese Prokop eh.
Bundesministerin für Inneres
der Republik Österreich