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Ausbildungsrichtlinien der Evangelischen Notfallseelsorge in Österreich
Vom 7. April 2010
ABl. Nr. 57/2010
####1. Aufgabenfeld
Die Notfallseelsorge (NFS) wird durch die Einsatzorganisationen angefordert:
- Erstalarmierung:Die NFS ist in ein Kriseninterventionsteam integriert.
- Nachalarmierung:Die NFS wird durch ein KIT zum Einsatzort gerufen.
2. Aufnahmekriterien für die Ausbildung
- Personengruppen:
- Pfarrer/innen, Religionslehrer/innen, Diakon/innen, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Lektor/innen.
- Ehrenamtliche, die einen theologischen Kurs der Superintendentur oder eine gleichwertige theologische Bildung nachweisen können.
- Physische und psychische Belastbarkeit,
- Mobilität,
- zeitliche Flexibilität,
- Erfahrung in Einsatzorganisationen erwünscht,
- Alter: Mindestens 25, maximal 65 Jahre,
- Auswahlgespräch mit dem Landesleiter/der Landesleiterin.
3. Die Ausbildung gliedert sich in 2 Module
- Modul 1: Psychosoziale Akutbetreuung,
- Modul 2: Seelsorge und liturgisches Handeln.
4. Die Ausbildung wird grundsätzlich an folgenden Stellen durchgeführt:
- Modul 1: In der Regel bei einer Einsatzorganisation, die Mitglied der Plattform KI ist.
- Modul 2: In der Regel durch eine kirchliche Einrichtung.
5. Stundentafel
Modul 1: Psychosoziale Akutbetreuung
Siehe im Einzelnen die Mindeststandards der PF KI/AB
Theorie:
Einführung 12 Stunden
Ausbildung 60 Stunden
Erste Hilfe 16 Stunden
Volontariat 10 Stunden
Praxis:
Mindestens 5 Einsätze
Modul 2: Seelsorge und liturgisches Handeln (mindestens 30 Stunden)
- Auseinandersetzung mit plötzlichem Tod und Leid.
- Seelsorgerliche Haltungen in Not- und Krisensituationen.
- Worte und Rituale am Einsatzort.
- Aufgaben und Möglichkeiten von Nachbetreuung.
- Theologische Themen der NFS:Gottes- und MenschenbildernTheodizee-FrageUmgang mit Schuld
- Interkulturelle und Interreligiöse Kompetenz.
- Das Selbstverständnis des/der NFS/in.
6. Beauftragung
1 Der/die Landesleiter/in beantragt, nach erfolgreichem Abschluss der Module 1 und 2 (Zertifikate), die Beauftragung zum/zur Notfallseelsorger/in durch den Oberkirchenrat A. B. 2 Dieser stellt einen Dienstausweis als Notfallseelsorger/in aus, der als Voraussetzung für einen Dienstausweis als NFS/in des jeweiligen Bundeslandes gilt.
3 Die NFS/innen werden in einem Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt.
7. Qualitätssicherung und Evaluierung
- Fortbildung — acht Stunden im Jahr,
- Einsatznachbesprechung,
- Teilnahme an den Teamsitzungen,
- Supervision,
- Rezertifizierung nach fünf Jahren (Mitarbeiter/innen-Gespräch unter Berücksichtigung der Einsatzpraxis).