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Ausbildungsrichtlinien der Evangelischen Notfallseelsorge in Österreich

Vom 7. April 2010

ABl. Nr. 57/2010

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1. Aufgabenfeld
Die Notfallseelsorge (NFS) wird durch die Einsatzorganisationen angefordert:
  • Erstalarmierung:
    Die NFS ist in ein Kriseninterventionsteam integriert.
  • Nachalarmierung:
    Die NFS wird durch ein KIT zum Einsatzort gerufen.
2. Aufnahmekriterien für die Ausbildung
  • Personengruppen:
    • Pfarrer/innen, Religionslehrer/innen, Diakon/innen, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Lektor/innen.
    • Ehrenamtliche, die einen theologischen Kurs der Superintendentur oder eine gleichwertige theologische Bildung nachweisen können.
    • Physische und psychische Belastbarkeit,
    • Mobilität,
    • zeitliche Flexibilität,
    • Erfahrung in Einsatzorganisationen erwünscht,
    • Alter: Mindestens 25, maximal 65 Jahre,
    • Auswahlgespräch mit dem Landesleiter/der Landesleiterin.
3. Die Ausbildung gliedert sich in 2 Module
  1. Modul 1: Psychosoziale Akutbetreuung,
  2. Modul 2: Seelsorge und liturgisches Handeln.
4. Die Ausbildung wird grundsätzlich an folgenden Stellen durchgeführt:
  1. Modul 1: In der Regel bei einer Einsatzorganisation, die Mitglied der Plattform KI ist.
  2. Modul 2: In der Regel durch eine kirchliche Einrichtung.
5. Stundentafel
Modul 1: Psychosoziale Akutbetreuung
Siehe im Einzelnen die Mindeststandards der PF KI/AB
Theorie:
Einführung 12 Stunden
Ausbildung 60 Stunden
Erste Hilfe 16 Stunden
Volontariat 10 Stunden
Praxis:
Mindestens 5 Einsätze
Modul 2: Seelsorge und liturgisches Handeln (mindestens 30 Stunden)
  • Auseinandersetzung mit plötzlichem Tod und Leid.
  • Seelsorgerliche Haltungen in Not- und Krisensituationen.
  • Worte und Rituale am Einsatzort.
  • Aufgaben und Möglichkeiten von Nachbetreuung.
  • Theologische Themen der NFS:
    Gottes- und Menschenbildern
    Theodizee-Frage
    Umgang mit Schuld
  • Interkulturelle und Interreligiöse Kompetenz.
  • Das Selbstverständnis des/der NFS/in.
6. Beauftragung
Der/die Landesleiter/in beantragt, nach erfolgreichem Abschluss der Module 1 und 2 (Zertifikate), die Beauftragung zum/zur Notfallseelsorger/in durch den Oberkirchenrat A. B. Dieser stellt einen Dienstausweis als Notfallseelsorger/in aus, der als Voraussetzung für einen Dienstausweis als NFS/in des jeweiligen Bundeslandes gilt.
Die NFS/innen werden in einem Gottesdienst in ihren Dienst eingeführt.
7. Qualitätssicherung und Evaluierung
  • Fortbildung — acht Stunden im Jahr,
  • Einsatznachbesprechung,
  • Teilnahme an den Teamsitzungen,
  • Supervision,
  • Rezertifizierung nach fünf Jahren (Mitarbeiter/innen-Gespräch unter Berücksichtigung der Einsatzpraxis).