.
#
Richtlinie 2010 zur Neuregelung des Seelenstandsberichtes
Vom 7. Juni 2010
ABl. Nr. 81/2010, 227/2022
####Der Seelenstandsbericht soll Auskunft über die Zahl der Mitglieder der Pfarrgemeinden, Diözesen und der Evangelischen Kirche A.B. bzw. der Evangelischen Kirche H.B. zum Ende eines Jahres geben und in den Bewegungsdaten die Gründe für die Änderungen zum Vorjahr transparent machen.
Im Seelenstandsbericht in der bisher üblichen Form wurden einerseits nicht bewegungsrelevante Matrikenereignisse angeführt (wie z. B. Konfirmationen), andererseits wurden Ereignisse gezählt, die die Bewegungen nicht wirklich abdecken (Beispiel Bestattung — nicht alle Mitglieder werden im Inland evangelisch und kirchlich bestattet) und schließlich fehlten Bewegungsdaten, die für die Konsistenz der Berichte über die Jahre unabdingbar sind.
Der Seelenstandsbericht ist daher vom Jahresbericht zu unterscheiden.
Unter Berücksichtigung von Rückmeldungen von Pfarrgemeinden und einzelnen interessierten Mitgliedern wurden die Methodik und der Aufbau des Seelenstandsberichtes — wie im Amtsblatt (213, Zl. A 24; 2717/2009) angekündigt — einer kritischen Überarbeitung unterzogen und wie folgt neu festgelegt:
#Stichtage
Es bleibt dabei, dass ein Stichtag festgelegt wird, an dem in der Evangelischen Kirche A.B. die Daten aus EGON abgefragt werden bzw. zu dem in der Evangelischen Kirche H.B. die Meldung an die Kirchenkanzlei erfolgt. Dabei werden der Seelenstand am und die Bewegungen und Matrikenereignisse bis zum 31.12. des Vorjahres abgebildet. Die Trennung des Abbildungs-Stichtages und des Abfrage- bzw. Meldungsstichtages soll die Erfassung bzw. die Zählung von über die Feiertage und den Jahreswechsel noch nicht erfassten Ereignissen ermöglichen. Der Abfrage- bzw. Meldungsstichtag wird allerdings so früh wie möglich gelegt, um rechtzeitig und in Zeitnähe zur katholischen Schwesterkirche Daten veröffentlichen zu können.
#Neu ausgewiesene Bewegungsdaten
Um Konsistenz herzustellen, um — in anderen Worten — über die Bewegungsdaten die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr abbilden zu können, werden einige Spalten neu definiert und der Bericht um einige neue Spalten ergänzt.
Neu definiert werden die Spalten Zuzüge und Wegzüge, die nur noch Verzüge innerhalb Österreichs abbilden. Bisher wurden in diesen Spalten auch Verzüge vom und ins Ausland, Wahlgemeindebewegungen und (wieder-)aufgetauchte Mitglieder gezählt.
Neu eingeführt werden die Spalten Zuzüge Ausland, Wegzüge Ausland, Wahlgemeindezugänge, Wahlgemeindeabgänge und Datenkorrektur.
Außerdem werden die nicht bewegungsrelevanten Spalten im Bericht nach hinten gruppiert.
Weitere Informationen sind zu entnehmen der Tabelle Übersicht Berichtsspalten (s. u.).
Weiters wird statt vom Begriff Beerdigungen analog zur Matrikenordnung neu von Bestattungen ausgegangen, und schlussendlich werden die Begriffe Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen/Bestattungen durch KonfirmandInnen, Verehelichte und Bestattete ersetzt. Letzteres, weil hier schon bisher die Mitglieder/Seelen gezählt wurden, die konfirmiert, gesegnet bzw. getraut oder bestattet wurden und nicht die Zahl der Amtshandlungen/Matrikenereignisse oder Gottesdienste, in deren Rahmen die Amtshandlungen durchgeführt wurden. Das wird durch die Änderung klargestellt. Im Jahresbericht der Kirche A.B. gelten hier andere Ansätze.
#Nacherfassung
Ereignisse, deren Erfassung erst nach dem Abfrage- bzw. Meldungsstichtag möglich waren, stellten in der Vergangenheit ein Problem dar. Sie wurden im Seelenstandsbericht nicht ausgewiesen. Um auch in diesem Punkt die Konsistenz der Berichte über die Jahre gewährleisten zu können, wird in Zukunft bei den Pfarrgemeinden, die nach dem Abfrage- bzw. Meldungsstichtag Bewegungsdaten und nicht bewegungsrelevante Matrikenereignisse aus dem/den Vorjahr/en erfassen, eine Zeile „Nacherfassung Vorjahre“ angeführt, die diese Bewegungen ausweist.
#Datenerhebung
Die Erhebung der Daten für den Seelenstandsbericht erfolgt für die Pfarrgemeinden im Kirchenregiment A.B. über eine Abfrage in EGON. Die Abfrage im Kirchenregiment H.B. erfolgt bis auf Weiteres über die Meldungen an die Kirchenkanzlei H.B.
#Übersicht Berichtsspalten
Zahl der Mitglieder | |
Mitglieder gesamt | Summe aus Mitglieder A.B. und Mitglieder H.B. |
Mitglieder A.B. | Gezählt wird, wer das Bekenntnis A.B. und seinen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde hat bzw. wer das Bekenntnis A.B. hat und Wahlgemeinde-Mitglied ist. |
Mitglieder H.B. | Gezählt wird, wer das Bekenntnis H.B. und seinen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde hat bzw. wer das Bekenntnis H.B. hat und Wahlgemeinde-Mitglied ist. |
Bewegungsdaten | |
Eintritte | |
Austritte | Ein Austritt erfolgt in der Wohnsitz- oder Wahlgemeinde. Dort wird gezählt. |
Getaufte | Gezählt werden die Taufen von Kindern, die gemäß der Mitgliedschaft der Eltern oder Erziehungsberechtigten bzw. eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten mit der Taufe Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitglieder werden, unabhängig vom Ort der Taufe. Taufen von Erwachsenen, die mit der Taufe Mitglieder der Wohnsitzgemeinde werden, werden dort gezählt, unabhängig vom Ort der Taufe.2# Ein Wahlgemeindeantrag kann sich anschließen.3# |
Gezählt werden Zuzüge in die Pfarrgemeinde aus dem Inland. | |
Gezählt werden Wegzüge aus der Pfarrgemeinde ins Inland. | |
Gezählt werden Zuzüge in die Pfarrgemeinde aus dem Ausland. | |
Gezählt werden Wegzüge eigener Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitglieder ins Ausland. | |
Gezählt werden Zugänge durch Wahlgemeindeanträge in die Pfarrgemeinde. | |
Gezählt werden Abgänge durch Wahlgemeindeanträge aus der Pfarrgemeinde. | |
Saldo aus der Korrektur von falschen Datensätzen und Fehleingaben sowie (wieder-)aufgetauchten Mitgliedern („U-Booten“). |
Gezählt werden die Konfirmationen der eigenen Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitglieder unabhängig vom Ort der Konfirmation. | |
Gezählt werden die verehelichten Evangelischen in ihrer Wohnsitz- bzw. Wahlgemeinde unabhängig vom Ort der Amtshandlung inklusive der bei katholischen Trauungen mit evangelischer Assistenz getrauten Evangelischen. | |
Gezählt werden die Bestatteten, die Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitglieder waren, unabhängig vom Ort der Bestattung. |
Nota bene: Auch in den Spalten des Seelenstandsberichtes, die die nicht bewegungsrelevanten Matrikenereignisse ausweisen, werden nur die Ereignisse gezählt, die Mitglieder der Gemeinde betreffen.
Ein Jahresbericht, der anders als der Seelenstandsbericht die gesamte Tätigkeit und das Gemeindeleben Österreich weit abbildet, liegt im Interesse der Pfarrgemeinden und geistlichen Amtsträger. Für einen solchen Bericht für die Gemeinden im Kirchenregiment A.B. ist ein Vorschlag des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. in Vorbereitung.
#
1 ↑ Danach wäre ein Wahlgemeindeantrag zulässig und möglich. Wird der Antrag in einem solchen Fall positiv erledigt, wird zusätzlich der Wahlgemeindeabgang in der Wohnsitzgemeinde und der Wahlgemeindezugang in der Wahlgemeinde gezählt.
1 ↑ Danach wäre ein Wahlgemeindeantrag zulässig und möglich. Wird der Antrag in einem solchen Fall positiv erledigt, wird zusätzlich der Wahlgemeindeabgang in der Wohnsitzgemeinde und der Wahlgemeindezugang in der Wahlgemeinde gezählt.
#
2 ↑ Bei unmündigen Kindern ist davon auszugehen, dass die Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitgliedschaft des/der evangelischen Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Gemeindezugehörigkeit des getauften Kindes ist und somit in diesen Fällen bei Wahlgemeindemitgliedschaften des/der Erziehungsberechtigten doch ein Eintritt in eine Wahlgemeinde erfolgt — alles anderes wäre nicht nachvollziehbar.Bei mündigen Täuflingen gibt die Wohnsitzgemeinde den Ausschlag.
2 ↑ Bei unmündigen Kindern ist davon auszugehen, dass die Wohnsitz- oder Wahlgemeindemitgliedschaft des/der evangelischen Erziehungsberechtigten ausschlaggebend für die Gemeindezugehörigkeit des getauften Kindes ist und somit in diesen Fällen bei Wahlgemeindemitgliedschaften des/der Erziehungsberechtigten doch ein Eintritt in eine Wahlgemeinde erfolgt — alles anderes wäre nicht nachvollziehbar.Bei mündigen Täuflingen gibt die Wohnsitzgemeinde den Ausschlag.
#
3 ↑ Nach dem Erwerb der Mitgliedschaft der Wohnsitzgemeinde durch die Taufe ist ein Wahlgemeindeantrag zulässig und möglich. Wird der Antrag in einem solchen Fall positiv erledigt, wird zusätzlich der Wahlgemeindeabgang in der Wohnsitzgemeinde und der Wahlgemeindezugang in der Wahlgemeinde gezählt (siehe auch Anmerkung 1).
3 ↑ Nach dem Erwerb der Mitgliedschaft der Wohnsitzgemeinde durch die Taufe ist ein Wahlgemeindeantrag zulässig und möglich. Wird der Antrag in einem solchen Fall positiv erledigt, wird zusätzlich der Wahlgemeindeabgang in der Wohnsitzgemeinde und der Wahlgemeindezugang in der Wahlgemeinde gezählt (siehe auch Anmerkung 1).
#
4 ↑ Notwendig, weil nicht alle Mitglieder evangelisch bestattet werden. Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
4 ↑ Notwendig, weil nicht alle Mitglieder evangelisch bestattet werden. Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
#
5 ↑ Im Unterschied zu dieser Berichtsspalte werden unter Bestattungen nicht alle Sterbefälle, sondern nur evangelisch-kirchliche Bestattungen gezählt.
5 ↑ Im Unterschied zu dieser Berichtsspalte werden unter Bestattungen nicht alle Sterbefälle, sondern nur evangelisch-kirchliche Bestattungen gezählt.
#
8 ↑ Zuzug aus dem Ausland (in EGON aus der „Auslandsgemeinde“) oder Neuanlage mit fremder Staatsbürgerschaft. Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
8 ↑ Zuzug aus dem Ausland (in EGON aus der „Auslandsgemeinde“) oder Neuanlage mit fremder Staatsbürgerschaft. Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
#
9 ↑ Wegzug ins Ausland (in EGON in die „Auslandsgemeinde“). Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist. Bisher unter Wegzüge gezählt.
9 ↑ Wegzug ins Ausland (in EGON in die „Auslandsgemeinde“). Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist. Bisher unter Wegzüge gezählt.
#
10 ↑ Bisher unter Zuzüge gezählt. Dieser Extra-Ausweis deckt auch den Monitoring-Auftrag der Generalsynode im Anschluss an die neue Mitgliedschaftsordnung ab.
10 ↑ Bisher unter Zuzüge gezählt. Dieser Extra-Ausweis deckt auch den Monitoring-Auftrag der Generalsynode im Anschluss an die neue Mitgliedschaftsordnung ab.
#
11 ↑ Bisher unter Wegzüge gezählt. Dieser Extra-Ausweis deckt den Monitoring-Auftrag der Generalsynode im Anschluss an die neue Mitgliedschaftsordnung ab.
11 ↑ Bisher unter Wegzüge gezählt. Dieser Extra-Ausweis deckt den Monitoring-Auftrag der Generalsynode im Anschluss an die neue Mitgliedschaftsordnung ab.
#
12 ↑ Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
12 ↑ Diese Spalte weist einen Wert aus, der zur Erreichung einer Berichtskonsistenz über die Jahre notwendig ist.
#
13 ↑ Der sich aus den Bewegungsdaten ergebende Saldo erklärt die Veränderung des Seelenstandes im Vergleich zum Vorjahr. Die für diesen Saldo nicht relevanten Daten werden extra gruppiert.
13 ↑ Der sich aus den Bewegungsdaten ergebende Saldo erklärt die Veränderung des Seelenstandes im Vergleich zum Vorjahr. Die für diesen Saldo nicht relevanten Daten werden extra gruppiert.
#
14 ↑ Gezählt wurden und werden die konfirmierten Mitglieder — nicht die Amtshandlung oder die Konfirmation im Sinne der Zählung der gehaltenen Konfirmationsgottesdienste.
14 ↑ Gezählt wurden und werden die konfirmierten Mitglieder — nicht die Amtshandlung oder die Konfirmation im Sinne der Zählung der gehaltenen Konfirmationsgottesdienste.
#
15 ↑ Anhand der Spalte „Verehelichte“ ist der neue Ansatz die Zählung der Seelen begrifflich klarer in den Vordergrund gestellt. Feiert ein evangelisches Paar Hochzeit bzw. Trauung, wobei die Partner in verschiedenen Pfarrgemeinden Mitglieder sind, entstehen zwei Matriken in zwei Pfarrgemeinden, und es wird nach der bisherigen Begrifflichkeit je eine Amtshandlung gezählt. Damit würden mehr Amtshandlungen ausgewiesen, als Hochzeits- bzw. Traugottesdienste gehalten werden. Würde man nur die Gottesdienste zählen, wäre unklar, in welcher Pfarrgemeinde zu zählen wäre. Da im Bericht Seelen gezählt werden, liegt die Änderung der Bezeichnung auf der Hand, stellt Klarheit her und unterstützt die logisch sich ergebende Zählmethodik, die die neu verehelichten Seelen zählt.
15 ↑ Anhand der Spalte „Verehelichte“ ist der neue Ansatz die Zählung der Seelen begrifflich klarer in den Vordergrund gestellt. Feiert ein evangelisches Paar Hochzeit bzw. Trauung, wobei die Partner in verschiedenen Pfarrgemeinden Mitglieder sind, entstehen zwei Matriken in zwei Pfarrgemeinden, und es wird nach der bisherigen Begrifflichkeit je eine Amtshandlung gezählt. Damit würden mehr Amtshandlungen ausgewiesen, als Hochzeits- bzw. Traugottesdienste gehalten werden. Würde man nur die Gottesdienste zählen, wäre unklar, in welcher Pfarrgemeinde zu zählen wäre. Da im Bericht Seelen gezählt werden, liegt die Änderung der Bezeichnung auf der Hand, stellt Klarheit her und unterstützt die logisch sich ergebende Zählmethodik, die die neu verehelichten Seelen zählt.