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Verordnung des Oberkirchenrates H.B. zu § 18 KbFaO

Vom 22. Juli 2013

ABl. Nr. 146/2013

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Mitglieder der Evangelischen Kirche H. B., welche nachweislich einen den jeweiligen Regelungen ihrer ungarischsprachigen Herkunftskirchen entsprechenden Kirchenbeitrag entrichten, soll dieser auf Antrag vom vorzuschreibenden Kirchenbeitrag gemäß § 18 der KbFaO-VO in Abzug gebracht werden.