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Gebührenverordnung für das Matriken- und Archivwesen
Vom 5. März 2013
####Zur Vereinheitlichung der Gebühren für Leistungen im Matriken- und Archivwesen der Evangelischen Kirche in Österreich sowie in Abstimmung mit den von anderen kirchlichen und staatlichen Stellen vorgeschriebenen Gebühren für gleichartige Leistungen verordnet der Oberkirchenrat A. und H. B.:
#§ 1
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1
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Folgende Gebühren können für Tätigkeiten auf den Gebieten des Matriken- und Archivwesens von Pfarrgemeinden und Superintendenturen und vom Kirchenamt A.B. und der Kirchenkanzlei H.B. maximal vorgeschrieben werden:
EUR | ||
a) | Antragsgebühr für die Erledigung schriftlicher Anfragen | 15,00 |
b) | Ausstellung von Personenstandsurkunden | 10,00 |
c) | beglaubigte Kopien von Matrikeneintragungen pro Kopie | 6,00 |
d) | Überbeglaubigungen | 18,00 |
e) | wortwörtliche Abschriften von Matrikeneintragungen pro Eintragung | 11,00 |
f) | Abschriften von Archivgut pro Seite | 25,00 |
g) | Kopien (A4) aus Archivgut und unbeglaubigte Kopien von Matrikeneintragungen, pro Seite oder jeweils aliquot im Ausmaß von A4 | 0,40 |
h) | Scan und elektronischer Versand pro Bilddatei oder abgelichteter Seite | 3,00 |
i) | Recherchen pro Stunde Arbeitszeit, jeweils aliquot im zeitlichen Ausmaß | 60,00 |
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2
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Die Gebühren nach Abs. 1 lit. b bis i sind jeweils zusätzlich zur allgemeinen Antragsgebühr nach lit. a zu entrichten.
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3
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Portokosten und Anschaffungskosten für digitale Speichermedien sind ohne Aufschlag weiter zu verrechnen.
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4
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Gebühren können aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.
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5
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Im Wege der Amtshilfe zu erbringende Leistungen sind gebührenfrei.
#§ 2
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1
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Für die Anfertigung und Veröffentlichung von Reproduktionen aus den Beständen des Archivs für kommerzielle Zwecke, einschließlich der Veröffentlichung im Internet, sind 50 EUR pro Vorlage zu entrichten.
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2
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Bei wissenschaftlichen, heimatkundlichen oder volksbildnerischen Publikationen oder Zwecken und bei Veröffentlichungen, die dem Interesse der Kirche dienen, kann von der Einhebung einer Gebühr abgesehen werden.