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Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften (heterosexuell und homosexuell)
Vom 9. Oktober 2001
ABl. Nr. 199/2001, 84/2006, 13/2018
#A.
Grundsätze
- Öffentlicher Gottesdienst, der in seiner Wertigkeit einer kirchlichen Trauung entspricht.
- Evangeliumsgemäße Verkündigung.
- Bereitschaft zu dauerhaftem Zusammenleben.
- Segensformulierung, die die Partner/Partnerinnen als Paar anspricht und zugleich jeden sakramentalen Charakter vermeidet.
- Von Ersatzhandlungen wie Salbungen ist abzusehen.
- 1 Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften geschieht im Namen Gottes und bedarf daher an keiner Stelle der Liturgie einer theologischen Rechtfertigung. 2 Das gilt insbesondere für die Begrüßung, die Predigt und die Segnungsformel.
- Gemäß der reformierten freien Predigtwahl keine Textvorschläge für die Predigt.
- Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften darf keine rigoroseren moralischen Standards voraussetzen als die kirchliche Trauung bisheriger Praxis.
- Für unsere Kirche sind nicht-eheliche Partnerschaften keine defizitären Partnerschaften im Vergleich zu ehelichen Partnerschaften, sondern eine eigene Form der Partnerschaft vor Gott und in der Welt.
B.
Kirchenrechtliche Richtlinien für die Segnung
nicht-ehelicher Partnerschaften
- 1 Die 2. Session der 14. Synode H. B. hat am 8. November 1999 in Bregenz beschlossen, den Pfarrgemeinden der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich Segnungsgottesdienste für nicht-eheliche Partnerschaften zu empfehlen. 2 Die Durchführung solcher Gottesdienste ist an den Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung gebunden. 3 Der/die jeweilige Gemeindepfarrer/pfarrerin hat das Recht, die Abhaltung solcher Gottesdienste aus Gewissensgründen abzulehnen.
- 1 Die Segnung nicht-ehelicher Partnerschaften ist ein Gottesdienst, der seine Besonderheit durch die Bereitschaft der Partner erhält, ihren Willen zu dauerhaften Zusammenleben auch öffentlich zu bekunden und um Gottes Segen zu bitten. 2 Die Evangelische Kirche H. B. in Österreich bietet solche Gottesdienste im Vertrauen darauf an, damit Gottes Willen zu erfüllen.
- Voraussetzung für einen Segnungsgottesdienst ist, dass einer/eine der Partner/Partnerinnen evangelischen Bekenntnisses ist.
- Über die Überlassung von Kirchengebäuden für Segnungsgottesdienste, die von Gastpfarrern/pfarrerinnen durchgeführt werden, entscheidet das zuständige Presbyterium gemäß Art. 46 Abs. 3 Z. 10 KV.
- 1 Der gottesdienstliche Charakter der Segnung von nicht-ehelichen Partnerschaften ist in jedem Fall zu wahren. 2 Der Umgang mit der Öffentlichkeit und den Medien hat sich nach den örtlichen Gepflogenheiten („Hausordnung der jeweiligen Kirche“) in Hinblick auf die Kasualgottesdienste zu richten.
- Wünscht einer/eine der Partner/Partnerinnen, dass ein Seelsorger seiner/ihrer Kirche am Segnungsgottesdienst mitwirkt, so besteht seitens der Evangelischen Kirche H. B. in Österreich kein Hindernis.
- Segnungsgottesdienste für nicht-eheliche Partnerschaften sind in der jeweiligen Pfarrgemeinde in geeigneter Weise zu dokumentieren.Eine Bestätigung über die Durchführung eines solchen Gottesdienstes kann auf Wunsch ausgestellt werden.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Info-Prospekts über die Segnung von nicht standesamtlich geschlossener hetero- bzw. homosexuellen Partnerschaften, d. h. jeweils einen (1) für die Evangelische Kirche H. B.
C.
Gottesdienst mit der Segnung einer nicht-ehelichen Partnerschaft
- Liturgie
- Glocken
- (Orgel)musik und Einzug
- Votum
- Begrüßung(Lied)
- Psalm(Lesung)(Musik)
- PredigttextGemäß der Tradition unserer Kirche wird vom Pfarrer bzw. der Pfarrerin erwartet, dass er/sie auf Grund des seelsorgerlichen Gesprächs mit den Partnern einen geeigneten Bibeltext auswählt und auslegt.
- Predigt
- Fragen an die Partner/Partnerinnen (hintereinander an jeden von beiden)
- Pfarrer/in: „N.N. willst du N.N. als deinen Partner/deine Partnerin aus Gottes Hand nehmen, mit ihm/ihr nach Gottes Gebot leben, ihn/sie lieben und ehren, in guten und bösen Tagen ihn/sie nicht verlassen und ihm/ihr treu sein?“(So antworte „Ja“)
- N.N. und N.N. gebt einander das Versprechen.„N.N., ich will dich als meinen Partner/als meine Partnerin aus Gottes Hand nehmen, mit dir nach Gottes Gebot leben, dich lieben und ehren, in guten und bösen Tagen dich nicht verlassen und dir treu sein.“
- Segnung
- Biblisch-trinitarischz. B. „N.N. und N.N., es segne euch und behüte euch der allmächtige und barmherzige Gott, der Vater, der Sohn und der heilige Geist.“
- Biblischz. B. „Gott ist Liebe. Und wer in der Liebe lebt, der lebt in Gott und Gott in ihm.“Dazu: „Der Herr segne euch und behüte euch von nun an bis in Ewigkeit.“
- Musik(Abendmahl)(Musik)
- Fürbitten
- Vaterunser
- Segen
- Musik