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Kinderoffenes Abendmahl
Vom 10. Dezember 2004
ABl. Nr. 205/2004
#Die Synode der Evangelischen Kirche A. B. hat am 21. Oktober 2002 die
Einführung des kinderoffenen Abendmahles
beschlossen. Der Beschlusstext hat folgenden Wortlaut:
In der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich sind alle Getauften zur Teilnahme an der Feier des Heiligen Abendmahles eingeladen und zugelassen.
Praktische Hinweise
- 1 Die Einführung des kinderoffenen Abendmahles bedarf in den Gemeinden einer gründlichen theologischen Vorbereitung. 2 Wo dies nicht ohnehin schon bisher thematisiert wurde, möge ab sofort das Gespräch darüber eröffnet werden. 3 (Es stehen in unserer Kirche auch eine Reihe von ExpertInnen zur Verfügung, die zu Referenten eingeladen werden können.)
- 1 Bis zum 1. Advent 2005 gilt eine Übergangsfrist. 2 Bis zu diesem Stichtag kann jede Gemeinde — nach erfolgter Vorbereitung — den Zeitpunkt der Einführung des kinderoffenen Abendmahls selbst festlegen. 3 Ab dem 1. Advent 2005 ist die Regelung für alle Pfarr- und Tochtergemeinden Österreichs verbindlich.
- Die Evangelische Kirche A. B. gibt eine Handreichung heraus, in der theologische und liturgische Fragen aufgearbeitet sowie praktische Vorschläge zur Gestaltung vorgelegt werden.
- Auf Grund der theologischen Begründung des kinderoffenen Abendmahls in der Taufe ist keine Altersbegrenzung nach unten hin vorgesehen.
- 1 Für die Entscheidung: Traubensaft oder Wein? (bzw. gegebenenfalls für kleinere Kinder auch nur die Hostie) gibt es jeweils eine Reihe von guten Argumenten — aber ebenso guten Gegenargumenten (siehe dazu das entsprechende Kapitel in der Handreichung). 2 Die Synode gibt dazu keine für alle Gemeinden verbindliche Empfehlung ab.
- 1 Der Beschluss der Synode hat das kinderoffene Abendmahl zum Ziel, nicht das Kinderabendmahl: Der Gottesdienst ist Sache der gesamten Gemeinde! Im Gemeindegottesdienst soll das kinderoffene Abendmahl praktiziert werden. 2 Es ist nicht im Sinne des Beschlusses, dass im Erwachsenen- und im Kindergottesdienst gleichzeitig, aber getrennt voneinander, Abendmahl gefeiert wird.
- Die Leitung jeder Abendmahlsfeier, auch der kinderoffenen, bedarf selbstverständlich einer entsprechenden Beauftragung durch die Kirche und kann daher nur durch PfarrerInnen (oder LektorInnen mit Sakramentsverwaltung) erfolgen.