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Österreichische Kommende des Johanniterordens
(Vereinbarung)

Vom 7. Juli 2016

ABl. Nr. 93/2016

Die Evangelische Kirche A. und H. B. in Österreich (im Folgenden „Evangelische Kirche“) und die Österreichische Kommende des Johanniterordens (im Folgenden „Kommende“) wollen, auf der Grundlage der für die Kommende geltenden Ordnung, ihre jeweiligen Möglichkeiten für eine kontinuierliche Zusammenarbeit nützen und schließen zu deren näherer Gestaltung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Kirchenverfassung die folgende Vereinbarung:
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I.
Regelmäßige Kontakte

  1. Evangelische Kirche und Kommende treffen einander regelmäßig, zumindest aber einmal jährlich, um für jedes Arbeitsjahr einen konkreten Arbeitsplan zu beschließen und nach Ende des betreffenden Arbeitsjahres dessen Umsetzung zu behandeln.
  2. Aus aktuellem Anlass (z. B. bei außerordentlichen Vorgängen in den Ordenswerken) können auch zwischenzeitliche Treffen vereinbart werden.
  3. Für die Evangelische Kirche nehmen daran vom Oberkirchenrat A. und H. B. nominierte Vertreter/Vertreterinnen teil.
  4. Soweit Vorhaben bzw. Planungen auf bestimmte Superintendenzen begrenzt sind, werden regelmäßige Treffen, vergleichbar den nach Z. 1 und Z. 2 gesamtösterreichisch vorgesehenen, auch hinsichtlich der in Betracht kommenden Superintendenzen stattfinden. Für die Evangelische Kirche nehmen daran Vertreter/Vertreterinnen der jeweiligen Superintendenzen, für die Kommende auch Vertreter allenfalls in Betracht kommender Subkommenden teil.
  5. In den Treffen wird die Kommende regelmäßig, erforderlichenfalls auch bei einem zwischenzeitlichen Treffen, über den aktuellen Stand betreffend die Ordenswerke informieren.
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II.
Geltung der Vereinbarung

  1. Diese Vereinbarung kann von jeder der beiden Seiten (für die Evangelische Kirche vom Oberkirchenrat A. und H. B.) unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
  2. Die Vereinbarung tritt gleichzeitig mit der für die Kommende geltenden Ordnung in Kraft, ihre Geltung ist an das aufrechte Bestehen der Ordnung gebunden.
Wien, am 2016
Für die
Für die
Österreichische Kommende
Evangelische Kirche
des Johanniterordens
A. und H. B. in Österreich