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Empfehlungen für die Gestaltung der Amtsaufträge bei 50-%-Pfarrstellen
Vom 4. September 2009
ABl. Nr. 116/2009, 98/2019, 166/2022
Der Oberkirchenrat A. und H. B. hat am 12. Februar 2019 folgende Neufassung der Empfehlungen für die Gestaltung der Amtsaufträge bei 50-%-Pfarrstellen beschlossen. Die Empfehlungen gelten nur, wenn keine weitere Pfarrstelle in der Gemeinde besetzt ist.
####Gottesdienste und Amtshandlungen
Gemeindepfarramt:
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- Zwei Gottesdienstsonntage im Monat und sieben Feiertagsgottesdienste. Alle anfallenden Taufen (möglichst im Gottesdienst, eventuell auch mit mehreren Täuflingen);
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- alle anfallenden Hochzeiten bzw. Trauungen und Segnungen;
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- alle anfallenden Beerdigungen, jedoch nicht mehr als zehn jährlich (ansonsten kommen Lektoren und Lektorinnen und geistliche Amtsträger und Amtsträgerinnen in Ruhe zum Einsatz);
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- bei voller Lehrverpflichtung: ein Gottesdienst alle zwei Monate und alle an diesem Wochenende anfallenden Amtshandlungen; drei bis vier Schulgottesdienste; ein Feiertagsgottesdienst (Jugend).
Religionsunterricht und Konfirmandenarbeit
Gemeindepfarramt:
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- Vier Wochenstunden Religionsunterricht (eine Erhöhung des RU-Wochenstundenausmaßes ist nur in Notfällen und bis zu zwei Wochenstunden möglich); jedes zweite Jahr ein Konfi-Kurs; am besten geblockt;
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- bei voller Lehrverpflichtung: Die Hälfte des nach den staatlichen Bestimmungen geltenden vollen Beschäftigungsausmaßes.
Leitung des Pfarramts
Es hat eine Unterstützung durch ehrenamtliche oder angestellte Bürohilfen zu erfolgen (vier bis acht Wochenstunden, je nach Größe der Gemeinde): Die Einhebung des Kirchenbeitrags geschieht regional.
#Seelsorge und Besuchsdienst
1 Sammlung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden, speziell auch im Besuchsdienst; Besuche durch den Pfarrer oder die Pfarrerin bei Kasualien, aber auch bei Schwerkranken und Sterbenden (Krankenabendmahl). 2 Die Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen könnte auch regional bzw. diözesan verantwortet werden.
3 Insgesamt muss festgestellt werden, dass eine 50-%-Stelle nur dann auch wirklich eine solche sein kann (bei aller flexiblen Arbeitszeit, die eben ein Gemeindepfarramt mit sich bringt …), wenn möglichst viele Dienste auf regionaler Ebene geregelt und organisiert werden.