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Richtlinien zum Gebrauch der Amtskleider
Vom 27. Dezember 2002
ABl. Nr. 235/2002
####1. 1 Die derzeit übliche Amtskleidung ist der schwarze Talar, der vor 180 Jahren vor allem in den deutschsprachigen lutherischen Kirchen eingeführt wurde. 2 Pfarrer(innen) und Vikare(innen) tragen ihn bei Gottesdiensten und Amtshandlungen, die sie selbstständig leiten oder dabei mitwirken. 3 Lektoren tragen in der Regel einen schwarzen Lektorentalar. 4 Die entsprechende Kleidung sollte schwarz sein (siehe Amtskleidverordnung).
2. 1 Das Tragen anderer liturgischer Gewänder (weißer Talar, Albe) und das Tragen der Stola zum schwarzen Talar ist möglich. 2 Dazu bedarf es des Einvernehmens zwischen Pfarrer(in) und Presbyterium und einer sorgfältigen Vorbereitung der Gemeinde. 3 Der Superintendent/die Superintendentin ist darüber in Kenntnis zu setzen.
3. 1 Bevor besondere liturgische Gewänder im Gottesdienst gebracht werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung der Gemeinde. 2 Ein entsprechender Beschluss soll Teil einer gemeinsamen Bemühung um die Gestaltung eines lebendigen Gottesdienstes sein.
4. Bei ökumenischen Gottesdiensten ist grundsätzlich der schwarze Talar zu tragen, damit eine Verwechselbarkeit ausgeschlossen ist.