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Jahrgang 2026, 7. StückAusgegeben am 30. September 2026
Rechtliches
Kundmachungen des Präsidiums der Generalsynode
Nr. 132Fertigstellung von Wortprotokollen der Generalsynode
In Ausführung der Bestimmungen von § 10 Abs. 2b Geschäftsordnung der Generalsynode wird bekannt gegeben, dass folgendes Wortprotokoll der Generalsynode fertiggestellt ist und im Kirchenamt A.u.H.B. für jede Evangelische und jeden Evangelischen nach vorheriger Terminvereinbarung im Synodenbüro (synodenbuero@evang.at) zur Einsicht aufliegt:
- 4. Session der XVI. Generalsynode (Dezember 2025)
Mag.a Ingrid Monjencs, BTh Präsidentin der Generalsynode |
(Zl. SY-SGS03-003008/2025) |
Kundmachungen des Präsidiums der Synode A.B.
Nr. 133Fertigstellung von Wortprotokollen der Synode A.B.
In Ausführung der Bestimmungen von § 10 Abs. 2b Geschäftsordnung der Synode A.B. wird bekannt gegeben, dass folgendes Wortprotokoll der Synode A.B. fertiggestellt ist und im Kirchenamt A.u.H.B. für jede Evangelische und jeden Evangelischen nach vorheriger Terminvereinbarung im Synodenbüro (synodenbuero@evang.at) zur Einsicht aufliegt:
- Session der 16. Synode A.B. (Dezember 2025)
Mag.a Ingrid Monjencs, BTh Präsidentin der Synode A.B. |
(Zl. SY-SGS02-003007/2025) |
Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
Nr. 134Satzung des Dr.-Wilhelm-Dantine-Stipendienfonds – 1. Novelle 2026
Die Satzung des Dr.-Wilhelm-Dantine- Stipendienfonds, ABl. Nr. 101/2022, wird nach Beschluss des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. am 29. Juli 2026 sowie Begutachtung durch den Rechts- und Verfassungsausschuss der Generalsynode wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
„§ 1
Dantine-Stipendien
(1) Studierende des Masterstudiums „Evangelische Fachtheologie“ an der Universität Wien, die der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören und den Dienst als geistliche Amtsträgerin oder geistlicher Amtsträger anstreben, können um ein „Dantine-Stipendium“ ansuchen. Ebenso können Lehramtsstudierende, die der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören und den Dienst als Religionslehrperson anstreben, um ein „Dantine-Stipendium“ ansuchen.
(2) Voraussetzung für ein Stipendium sind:
- bei Studierenden des Masterstudiums „Evangelische Fachtheologie“: Eintragung in die Liste der Theologiestudierenden (Meldung nach § 5 Abs. 1 OdgA),
- bei künftigen Religionslehrpersonen: Lehramtsstudium für das Fach „Evangelische Religion“ an der Universität Wien, der Kirchlich Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich oder einer vergleichbaren Hochschule,
- soziale Förderungswürdigkeit und günstiger Studienerfolg im Sinn des staatlichen Studienförderungsgesetzes (StudFG), wovon in besonderen Härtefällen abgesehen werden kann.
(3) Der Bewerbung sind folgende Nachweise anzuschließen:
- Belege über den Studienerfolg im Vorjahr,
- Einkommensnachweis, gegebenenfalls Einkommensnachweis der unterhaltspflichtigen Personen und sonstige Belege über die soziale Förderungswürdigkeit,
- Offenlegung anderer Stipendien und Förderungen.
(4) Es werden in der Regel pro Studienjahr bis zu vier Stipendien vergeben. Sie werden als monatliche Beihilfe in der Höhe von jeweils EUR 450 über 12 Monate ausbezahlt. Die Vergabe von Stipendien kann aus budgetären Gründen durch Beschluss der Oberkirchenrates A.u.H.B. ausgesetzt werden.
(5) Studierende werden für maximal vier Semester unterstützt.
(6) Für die Reihung der Bewerbungen werden die soziale Bedürftigkeit, der Studienfortschritt und der bisherige Studienerfolg herangezogen.
(7) Stipendienempfangende verpflichten sich nach Abschluss des Masterstudiums „Evangelische Fachtheologie“ bzw. des Lehramtsstudiums für mindestens fünf Jahre in den Dienst der Evangelischen Kirche A.u.H.B. oder der Evangelisch-methodistischen Kirche zu treten oder den Dienst als Religionslehrperson in Österreich auszuüben. Sie haben sich zum nächstmöglichen Aufnahmetermin zu bewerben oder um Stundung anzusuchen.
(8) Wird der Dienst nicht aufgenommen, erfolgt die Aufnahme in einen solchen Dienst aus im Bereich der Stipendienempfängerin oder des Stipendienempfängers liegenden Gründen nicht oder wird ein angetretener Dienst vorzeitig beendet, ist das bezogene Stipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Es ist eine den Lebensumständen angemessene Ratenvereinbarung abzuschließen. In begründeten Fällen (z.B. Promotionsstudium, Geburt eines Kindes) kann eine Stundung vereinbart werden. Die Rückzahlungspflicht vermindert sich aliquot entsprechend der Dauer der geleisteten Dienstzeit. Für jedes Jahr reduziert sich der rückzahlbare Gesamtbetrag um ein Fünftel.
(9) Vor Auszahlung des Stipendiums ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der insbesondere die Höhe des Stipendiums, die Bindungsdauer, die Rückzahlungsverpflichtung, die aliquote Reduktion, Fälligkeit sowie Rückzahlungsmodalitäten im Detail zu regeln sind. Auf die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung ist hinzuweisen.“
2. § 2 Abs. 1 lautet:
„(1) Pro Studienjahr werden maximal drei Stipendien in der Höhe von EUR 75 monatlich, zehnmal im Jahr, an Bewohnerinnen und Bewohner des Wilhelm-Dantine-Hauses vergeben.“
3. § 5 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
„Der Vergabeausschuss ist auch für den Abschluss sämtlicher Vereinbarungen in Zusammenhang mit den Dantine-Stipendien zuständig, sowie für die Prüfung, ob die Vergabevoraussetzungen während der Bezugsdauer weiter erfüllt werden.“
4. § 5 Abs. 5 werden folgende Sätze angefügt:
„Bei den Dantine-Stipendien ist zudem der Studienfortschritt zu berücksichtigen. Studierende kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung sind besonders förderwürdig.“
5. In § 7 Abs. 1 wird die Wortfolge „den Haushalten der Evangelischen Kirche A.B. und H.B.“ durch die Wortfolge „dem Haushalt der Evangelischen Kirche A.u.H.B.“ ersetzt.
6. § 7 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch das Kirchenamt A.u.H.B. und unterliegt der Prüfung durch den Kontrollausschuss der Generalsynode.“
7. Diese Änderungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
(Zl. WI-FSZ03-003672/2026) |
Kundmachungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
Nr. 135Gewaltschutzrichtlinie: Hinweis auf Änderungen von Anhängen bzw. Veröffentlichung von weiteren Anhängen
Folgende zur Gewaltschutzrichtlinie, ABl. Nr. 105/2023, veröffentlichten Anhänge (siehe ABl. Nr. 58/2024) wurden geändert:
- Anhang 5: Strafregisterbescheinigung – Allgemeine Hinweise
- Anhang 5a: Strafregisterbescheinigung – Antragsformular
- Anhang 5b: Strafregisterbescheinigung – Beilage, Bestätigung des Dienstgebers für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung betreffend „Kinder- und Jugendfürsorge“ bzw. betreffend „Pflege und Betreuung“ bzw. betreffend „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“
Folgende Anhänge sind neu:
- Anhang 5c: Bestätigung des freiwilligen Engagements – Freiwilligenpass
- Anhang 5d: Gebührenbefreiungsbestätigung für Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement in der Evangelischen Kirche A.u.H.B.
Diese Anhänge können Sie unter https://evang.at unter der Rubrik „Kirche/Gewaltschutz“ abrufen.
(Zl. LK-PRJ16-003509/2026) |
Nr. 136Finanzielle Soforthilfen aus Mitteln der Pfaff’schen Stiftung – Information
Die „Hermann und Therese Pfaff’sche Stiftung für bedürftige Angehörige der Evangelischen Kirche A.u.H.B.“ ist eine mildtätige Stiftung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015. Sie unterstützt gemäß ihrer Satzung bedürftige Evangelische durch finanzielle Zuwendungen.
Eine einmalige Soforthilfe aus den Mitteln der Pfaff‘schen Stiftung kommt in Frage, wenn
- eine besondere Notlage vorliegt und
- die betroffene Person evangelisch ist.
Die betroffene Person hat einen begründeten schriftlichen Antrag zu stellen. Ein Formular oder besondere Formvorschriften bestehen nicht. Aus dem Antrag soll hervorgehen, für welchen Zweck die Unterstützung benötigt wird und in welcher Höhe. Der Antrag ist bei der zuständigen Pfarrgemeinde einzubringen. Diese leitet ihn mit einer Stellungnahme per E-Mail an kr-jur@evang.at weiter. Besteht ein besonderes Näheverhältnis zu einem Werk, einer evangelischen Schule oder einer sonstigen kirchlichen Einrichtung, kann der Antrag auch über diese eingebracht werden.
Pro Antrag können maximal € 3.500 an Unterstützung gewährt werden. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet der Oberkirchenrat A.u.H.B. als Verwalter der Stiftung nach billigem Ermessen.
(Zl. WI-FSZ06-003691/2026) |
Personalia
Ordinationen, Ermächtigungen und abgelegte Prüfungen
Nr. 137Ordination von Eike Claas Hoberg, MTh
Eike Claas Hoberg, MTh wurde am 27. Juni 2026 in der Evangelischen Kirche in Naßwald durch Superintendent Mag. Michael Simmer unter Assistenz von Senior Mag. Martin Lintner und Pfarrer i.R. Mag. Andreas Lisson ordiniert.
(Zl. P 2477; 417/2026 vom 24. August 2026) |
Nr. 138Ordination von Hannah Wolf, MTh
Hannah Wolf, MTh wurde am 4. Juli 2026 in der Evangelischen Christuskirche in Wien-Favoriten durch Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter unter Assistenz von Pfarrerin Mag.a Anna Elisabeth Peterson und Pfarrerin Mag.a Anne Tikkanen-Lippl ordiniert.
(Zl. P 2490; 415/2026 vom 17. August 2026) |
Nr. 139Kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ von Lisa Baumeister
Lisa Baumeister hat vor der kirchenmusikalischen Prüfungskommission des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. am 18. Juli 2026 in Oberwart die kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ mit Auszeichnung bestanden.
(Zl. LK-KIM01-003641/2026) |
Nr. 140Kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ von Loise-Flore Burgstaller
Loise-Flore Burgstaller hat vor der kirchenmusikalischen Prüfungskommission des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. am 18. Juli 2026 in Oberwart die kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ mit Auszeichnung bestanden.
(Zl. LK-KIM01-003642/2026) |
Nr. 141Kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ von Michael Stein
Michael Stein hat vor der kirchenmusikalischen Prüfungskommission des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. am 18. Juli 2026 in Oberwart die kirchenmusikalische D-Prüfung „Klassik“ mit Auszeichnung bestanden.
(Zl. LK-KIM01-003640/2026) |
Stellenausschreibungen A.B.
Allgemeiner Hinweis zu den Ausschreibungen
Bewerber/innen auf Pfarrstellen, die mit Erteilung des Religionsunterrichts verbunden sind, werden gebeten, bzgl. einer notwendigen Online-Bewerbung bei der jeweiligen Bildungsdirektion den Kontakt mit der zuständigen Fachinspektorin/dem zuständigen Fachinspektor für den evangelischen Religionsunterricht aufzunehmen.
Nr. 142Ausschreibung der Wahl der Superintendentin bzw. des Superintendenten der Evangelischen Superintendenz A.B. Oberösterreich
In der Evangelischen Superintendenz A.B. Oberösterreich ist per 1. September 2027 das Amt der Superintendentin bzw. des Superintendenten neu zu besetzen, da Superintendent Dr. Gerold Lehner mit Ablauf des 31. August 2027 seine Pension antritt.
Die Diözese Oberösterreich ist die zahlenmäßig größte der sieben österreichischen evangelischen Diözesen A.B. Es gilt vielfältige und umfangreiche Aufgabengebiete abzudecken. Die Superintendentin bzw. der Superintendent soll sich durch theologische Kompetenz auszeichnen, Management- und Teamfähigkeiten mitbringen, Leitungsverantwortung wahrnehmen, Kommunikation nach innen und außen pflegen, sich mutig in den öffentlichen Diskurs einbringen und aktiv am ökumenischen Leben teilnehmen. Dazu wird ein offener und wertschätzender Umgang mit der Vielfalt in den evangelischen Pfarrgemeinden Oberösterreichs erwartet.
Der Superintendentialausschuss der Evangelischen Superintendenz A.B. Oberösterreich hat den Termin für die Wahl der Superintendentin bzw. des Superintendenten im Rahmen der Superintendentialversammlung mit Samstag, 6. März 2027, Beginn 9:30 Uhr festgesetzt.
Gemäß § 31 Abs. 4 der Wahlordnung (ABl. Nr. 243/1992 idgF) und im Hinblick auf den Wahltermin beginnt die Einreichung von Zweiervorschlägen der Pfarrgemeindepresbyterien der Superintendenz an die Bischöfin (bischoefin@evang.at) am 12. Dezember 2026 und endet am 11. Jänner 2027.
An den Sonntagen vor der Wahl finden jeweils um 9:30 Uhr die Vorstellungsgottesdienste der Kandidat/inn/en statt, die im Internet übertragen werden. Das Hearing findet am 5. März 2027 (16:00 Uhr) in der Evangelischen Pfarrgemeinde Wels statt.
Die Aufgaben einer Superintendentin bzw. eines Superintendenten ergeben sich u.a. aus Art. 65 Kirchenverfassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Sitz der Superintendentur der Evangelischen Superintendenz A.B. Oberösterreich in 4020 Linz, Bergschlösslgasse 5, ist und an dieser Adresse eine Dienstwohnung (ca. 150 m2) für die Superintendentin bzw. den Superintendenten zur Verfügung steht.
Für Anfragen steht Superintendentialkuratorin Mag.a Renate Bauinger unter der E-Mail-Adresse renate.bauinger@evang.at oder unter der Telefonnummer 0699 188 77 410 gerne zur Verfügung.
(Zl. GD-SUP03-003645/2026) |
Nr. 143Ausschreibung der Wahl der Superintendentin bzw. des Superintendenten der Evangelischen Superintendenz A.B. Steiermark
Infolge des Pensionsantritts von Herrn Superintendent Mag. Wolfgang Rehner am 31. August 2027 ist in der Evangelischen Superintendenz A.B. Steiermark mit 1. September 2027 das Amt der Superintendentin bzw. des Superintendenten neu zu besetzen.
Die Steiermark im Süden Österreichs ist vom Gletscher im Norden bis zum lieblichen Hügel- und Weinland im Süden und vielen Wäldern ein reichhaltiges Land. Es ist geprägt durch Industrie ebenso wie Landwirtschaft, durch studentisches Leben aufgrund von 14 Universitäten und Hochschulen und vielfältiger Kultur.
Ebenso mannigfaltig zeigt sich die evangelische Steiermark, die mit ihren zahlreichen Stilen und Milieus großen Raum für die persönliche Entfaltung einer engagierten Pfarrperson bietet. Von großen Traditionsgemeinden bis zur äußersten Diaspora finden Sie bei uns eine inspirierende Diversität an gemeindlichen Leben. Unter solchen Bedingungen wird bei uns die über Jahrzehnte vertrauensvoll gewachsene Ökumene sowie der interreligiöse Dialog als Selbstverständlichkeit großgeschrieben.
Wir wünschen uns als Superintendentin oder Superintendenten eine Persönlichkeit, die mit starker theologischer Kompetenz Freude daran hat, im Team Visionen für die Zukunft der Evangelischen Kirche in der Steiermark zu entwickeln.
Wir würden uns über einen Menschen freuen, der Organisationsfähigkeit und Kraft besitzt, in den laufenden und anstehenden Veränderungsprozessen in der Kirche voranzuschreiten, vertrauensvoll Leitungsverantwortung wahrnimmt, empathisch Kommunikation nach innen und außen pflegt sowie sich mutig in den öffentlichen gesellschaftlichen Diskurs einbringt.
Uns ist wichtig, der gewählten Person Freiräume zu ermöglichen, damit sie eigene Impulse einbringen kann und Freude an der zu gestaltenden Aufgabe hat. Eine Vereinbarung mit einer Gemeinde über zu erbringende Pfarrerdienste gemäß Art. 63 Abs. 4 Kirchenverfassung ist möglich.
Der Superintendentialausschuss der Evangelischen Superintendenz A.B. Steiermark hat den Termin für die Wahl der Superintendentin oder des Superintendenten mit Samstag, 13. März 2027, Beginn 9:30 Uhr, Aula der Montanuniversität (Franz-Josef-Straße 18, 8700 Leoben) festgesetzt.
Gemäß § 31 Abs. 4 der Wahlordnung (ABl. Nr. 243/1992 idgF) und im Hinblick auf den Wahltermin beginnt die für die Einreichung von Zweiervorschlägen der Pfarrgemeindepresbyterien der Superintendenz bei der Bischöfin (bischoefin@evang.at) vorgesehene Frist am 19. Dezember 2026 und endet am 18. Jänner 2027. Der Bischöfin steht ihrerseits das Recht zu, einen Zweiervorschlag hinzuzufügen.
An den Sonntagen im Feber vor der Wahl finden jeweils um 9:30 Uhr die Vorstellungsgottesdienste der Kandidat/inn/en in der Gustav-Adolf-Kirche (Ignaz-Buchmüller-Platz 3, 8700 Leoben) statt, die im Internet übertragen werden. Das Hearing ist für den 12. März 2027 vorgesehen.
Die Aufgaben einer Superintendentin oder eines Superintendenten ergeben sich u.a. aus Art. 65 Kirchenverfassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Sitz der Superintendentur der Evangelischen Superintendenz A.B. Steiermark am Kaiser-Josef-Platz 9, 8010 Graz, ist und sich an der Adresse Bergmanngasse 17, 8010 Graz, eine Dienstwohnung für die Superintendentin bzw. den Superintendenten im Ausmaß von rund 160 m2 befindet.
Für Anfragen steht Superintendentialkurator Dr. Michael Axmann unter der E-Mail-Adresse axmann-stmk@evang.at oder unter der Telefonnummer 0699 188 77 602 gerne zur Verfügung.
(Zl. GD-SUP07-003646/2026) |
Nr. 144Ausschreibung (dritte) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Mattighofen
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Mattighofen wird mit 1. September 2027 zur Besetzung ausgeschrieben.
Großräumig gesehen liegt unsere Kirchengemeinde Mattighofen mitten im nördlichen Alpenvorland und erstreckt sich über 14 politische Gemeinden im Bezirk Braunau. Die Stadt Mattighofen mit ihren ca. 8.300 Einwohnern liegt nahe der Innviertler Seengruppe und der Trumer Seen sowie dem Naherholungsgebiet Kobernaußerwald. Als regionales Zentrum zwischen der Bezirkshauptstadt Braunau und der Festspielstadt Salzburg reicht das Einzugsgebiet bis in den bayrischen Raum. Als etablierter Wirtschaftsstandort in Oberösterreich blickt Mattighofen auf ein starkes industrielles Fundament zurück. In Zeiten weltweiter Marktveränderungen liegt der Fokus der lokalen Betriebe auf einer gezielten Stabilisierung, getragen von einer vielseitigen und gut ausgebauten städtischen Infrastruktur.
Die Pfarrkirche mit Pfarrhaus und integriertem Gemeindesaal liegt in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum und zu den Bahnhöfen (Bus und Bahn) mit guten Verbindungen nach Salzburg und Braunau.
Die Pfarrgemeinde ist seit dem Jahr 1962 eigenständig und zählt aktuell 950 Gemeindemitglieder. Sie wurde von vielen unserer Vorfahren, die unter anderem ehemalige Heimatvertriebene aus Siebenbürgen und dem Banat waren, gegründet, und auch heute noch haben wir einen starken Bezug zu deren Ursprungsgemeinden. Durch ihren unermüdlichen Einsatz erbauten sie in den Jahren 1960 bis 1970 unsere drei Kirchen in Mattighofen, Munderfing und Lengau.
Als Teil unseres lebendigen Gemeindelebens liegt ein besonderer Schwerpunkt der Pfarrstelle auf der Begleitung junger Menschen im Schulalltag und im Alltagsleben. Tatkräftig unterstützt von einer engagierten Religionslehrerin soll hier der christliche Glauben in die Pflichtschulen der Region getragen werden.
Die Gemeindearbeit ist durch ein herzliches Miteinander geprägt. Unsere Gottesdienste feiern wir jeden Sonntag und an kirchlichen Feiertagen in Mattighofen sowie alternierend in Munderfing und Lengau.
Unsere Pfarrgemeinde ist nach der Pensionierung unseres ehemaligen amtsführenden Pfarrers nun schon seit fast drei Jahren vakant. Wir sind bereit für neue Ideen und Veränderungen, wünschen uns aber gleichzeitig Verlässlichkeit und Beständigkeit. Wir freuen uns sehr darauf, wenn unsere Pfarrgemeinde wieder eine amtsführende Pfarrerin/einen amtsführenden Pfarrer bekommen würde, die/der sich seelsorglich um die Menschen kümmert sowie offen für die ökumenische Zusammenarbeit und die Vernetzung mit nicht-kirchlichen Organisationen ist.
Wir wünschen uns eine engagierte Pfarrerin/einen engagierten Pfarrer, die/der:
- mit Freude ihrer/seiner Berufung folgt und den Seelsorgeauftrag annimmt und umsetzt;
- unsere Gemeinde und deren Menschen in allen Glaubensfragen betreut und begleitet;
- Kontakte zu den Gemeindemitgliedern bzw. den betreffenden Familien pflegt und wertschätzend im Umgang ist;
- die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem aktiven Kids-Team unterstützt und den Konfirmand/inn/enunterricht leitet;
- Religionsunterricht im Pflichtausmaß von acht Wochenstunden erteilt.
Unsere Pfarrgemeinde bietet:
- ein vielseitiges und lebendiges Umfeld, in dem Sie Ihre Kreativität und Ideen frei entfalten können;
- eine vollständig renovierte ca. 125 m2 Pfarrwohnung im ersten Stock unseres Pfarrhauses, welche direkt mit unserer Friedenskirche verbunden ist, inkl. eines Südbalkons;
- einen großen, von Gemeindemitgliedern gepflegten, Garten, in dem auch Veranstaltungen der Pfarrgemeinde stattfinden und der zur privaten Nutzung und Gestaltung einlädt;
- ein Carport für zwei Pkw, eine Garage für Fahrräder oder sonstige kleine Fahrzeuge sowie einen großzügigen gepflasterten Parkplatz auf dem Grundstück der Pfarrgemeinde;
- eine Kanzleimitarbeiterin mit derzeit neun Wochenstunden und eine Referentin für den Kirchenbeitrag;
- engagierte Presbyter/innen und Gemeindevertreter/innen sowie ehrenamtlich Mitarbeitende;
- ein aktives Team, welches in Zusammenarbeit mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer Familiengottesdienste und Kindernachmittage gestaltet;
- eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, welche die Pfarrerin/den Pfarrer bei seelsorgerischen Besuchsdiensten und der sozialen Betreuung von Gemeindemitgliedern unterstützt.
- eine leidenschaftliche Lektorin;
- drei Organisten; einen Kirchenchor, der von einer jungen Chorleiterin geführt wird, sowie Ehrenamtliche für die Küsterdienste.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis 20. November 2026 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Mattighofen, z.Hd. Kurator Roland Theil, Martin-Luther-Straße 2, 5230 Mattighofen oder per E-Mail an pg.mattighofen@evang.at.
Gerne werden auch telefonische Auskünfte erteilt: Kurator Roland Theil, Tel. 0664 232 61 32, E-Mail: pg.mattighofen@evang.at
Viele weitere Einblicke in unser Gemeindeleben bietet unsere neugestaltete Homepage: https://evang-mattighofen.at/
(Zl. GD-PGD113-003656/2026) |
Bestellungen und Zuteilungen A.u.H.B.
Nr. 145Bestellung von Mag.a Karin Kirchtag zur Fachinspektorin
Mit Beschluss des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. vom 11. März 2026, der dem Bundesministerium für Bildung am 18. März 2026 mitgeteilt wurde, wurde Mag.a Karin Kirchtag mit Wirkung vom 1. September 2026 zur Fachinspektorin für den Evangelischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden Pflichtschulen und an allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in den Bundesländern Salzburg, Tirol (ohne Osttirol) und Vorarlberg bestellt.
(Zl. BI-REL06-003247/2026) |
Bestellungen und Zuteilungen A.B.
Nr. 146Bestellung von Philip Gröbe, MTh
Philip Gröbe, MTh wurde mit Wirkung vom 1. September 2026 gemäß § 19 Abs. 1 OdgA und § 28 Abs. 4 WahlO zum Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Neukematen mit der Tochtergemeinde Sierning bestellt.
(Zl. P 2488; 406/2026 vom 29. Juli 2026) |
Nr. 147Bestellung von Mag. Erich Klein
Mag. Erich Klein wurde mit Wirkung vom 1. September 2026, befristet bis 31. August 2031, gemäß § 33 Abs. 1 OdgA zum Dienst eines Pfarrers auf die 75-%-Teilpfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Kapfenberg zugeteilt.
(Zl. P 1737; 441/2026 vom 26. August 2026) |
Nr. 148Bestellung von Mag.a Judith Pail
Mag.a Judith Pail wurde mit Wirkung vom 1. September 2026 gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 OdgA zur Pfarrerin auf die nicht mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Floridsdorf bestellt.
(Zl. P 2278; 472/2026 vom 2. September 2026) |
Nr. 149Bestellung von Mag.a Karoline Rumpler
Pfarrerin Mag.a Karoline Rumpler wurde mit Wirkung vom 1. September 2026, befristet bis 31. August 2032, zu 50 % auf die landeskirchliche Stelle einer theologischen Referentin der Bischöfin bestellt.
(Zl. P 2201; 491/2026 vom 16. September 2026) |
Nr. 150Bestellung von Mag. David Zezula
Mag. David Zezula wurde mit Wirkung vom 1. September 2026 gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 OdgA zum Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Melk-Scheibbs bestellt.
(Zl. P 2203; 398/2026 vom 27. Juli 2026) |
Nr. 151Zuteilung von Dr. Florian Hasengruber, MTh
Dr. Florian Hasengruber, MTh wurde gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 als Lehrvikar der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wallern zugeteilt. Lehrpfarrer ist Senior Mag. Andreas Hochmeir.
(Zl. P 2512; 140/2026 vom 25. August 2026) |
Nr. 152Zuteilung von Justin Langbroek, MTh
Justin Langbroek, MTh wurde gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2026 als Lehrvikar der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche zugeteilt. Lehrpfarrer ist Pfarrer Matthias Weigold, MTh.
(Zl. P 2510; 151/2026 vom 25. August 2026) |
Todesfälle
Nr. 153Univ.-Prof.in Dr.in Inge Troch
In tiefer Trauer und Betroffenheit wird mitgeteilt, dass Univ.-Prof.in Dr.in Inge Troch Superintendentialkuratorin i.R. der Superintendenz A.B. Wien am Sonntag, den 20. September 2026 verstorben ist. Die ehemalige Wiener Superintendentialkuratorin Inge Troch kam im 86. Lebensjahr beim Einsturz ihres Wohnhauses im ersten Wiener Gemeindebezirk ums Leben. Inge Troch wurde am 24. Feber 1941 in Wien geboren. Nach dem Studium an der TU Wien war sie von 1974 bis zu ihrer Pensionierung 2006 als Universitätsprofessorin für Regelungsmathematik und Modellbildung an der TU Wien tätig. Als anerkannte Wissenschaftlerin leistete sie weltweit Pionierarbeit in der Regelungstechnik. Sie war eine der ersten Professorinnen, eine Vorreiterin der interfakultären Zusammenarbeit und der interdisziplinären Forschung. Für ihre Leistungen erhielt sie im Jahr 2015 das österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse. Sie konnte über Grenzen hinausdenken, eine Fähigkeit, die auch in ihrer kirchlichen Arbeit besonders geschätzt wurde. Nach ihrer Pensionierung war Inge Troch als Wiener Superintendentialkuratorin von 2006 bis 2018 auch in der Synode A.B. sowie in der Generalsynode tätig. Hier war sie unter anderem Mitglied in der Finanzkommission, der Kirchenentwicklungskommission und im Theologischen Ausschuss. Inge Troch war in ihrer Pfarrgemeinde A.B. Wien-Innere Stadt (Lutherische Stadtkirche) als langjährige, engagierte Schatzmeisterin tätig, von 1982 bis 2006 im Presbyterium. Ihr Wirken in Wien als Superintendentialkuratorin umfasste viele Visitationen und vor allem Gemeindebesuche, aber auch zahlreiche persönliche, immer wertschätzende Begegnungen, nicht zuletzt in sozialen und seelsorgerlichen Bereichen. Ihre Begabung zur Vernunft, ihre feinsinnige Art im menschlichen Umgang, ihre kritischen, aber immer hilfreichen Fragen und die Nachhaltigkeit ihres Zuspruchs haben andere gestärkt und getröstet und werden allen, die sie gekannt haben, in Erinnerung bleiben. Ihre Liebe zur Evangelischen Kirche und ihr unerschütterlicher Glaube haben sie getragen. Die biblische Zusage aus Jesaja 40,31 trifft ganz auf Inge Troch zu: „Die auf den Herrn harren, kriegen neue Kraft, dass sie auffahren wie Adler.“ Oftmals haben sich Menschen in ihrer Umgebung gefragt, wie sie das macht, mit ihrer scheinbar unerschöpflichen Kraft, ihrer freundlichen, lebensbejahenden Art, ihrem Einsatz für andere. Das ist die eigentliche Antwort: „Die auf den Herrn harren, kriegen neue Kraft ...“. Inge Troch hat dieses Wort des Propheten Jesaja von ganzem Herzen und in tiefem Glauben gelebt. Sie war eine überzeugte und begeisterte Fußgängerin und Stadtspaziergängerin. Sie ist buchstäblich durch die Straßen Wiens gelaufen und nicht matt geworden; ist gewandelt und nicht müde geworden. Ein langes und bewegtes Leben ist zu Ende gegangen – ein Leben voller Liebe und Einsatz für ihre Evangelische Kirche und die Menschen. Die Evangelische Kirche in Österreich weiß um Univ.-Prof.in Dr.in Inge Trochs wertvollen Dienst in Kirche, Bildung und Gesellschaft und gedenkt ihrer in tiefer Dankbarkeit. |
(Zl. GD-SUP05-003728/2026) |
Mitteilungen
Nr. 154Kollektenaufruf für den 3. Sonntag im Oktober, 18. Oktober 2026:
Österreichische Bibelgesellschaft
Österreichische Bibelgesellschaft
Liebe Gemeinde!
Im Frühjahr dieses Jahres konnte im Bibelzentrum die 75.000ste Besucherin seit Eröffnung im Jahr 2005 begrüßt werden. Die meisten der Besucher/innen des Bibelzentrums sind jung und kommen als Teil einer der jährlich über 120 Schulklassen sowie Konfi- und Gemeindegruppen. Sie entdecken im Bibelzentrum altersgerecht und didaktisch gut aufbereitet die Bibel, ihre Geschichte und ihre Botschaft – und sind begeistert von dem, was sie sehen, erleben und in Workshops selbst machen dürfen. „Es war sehr cool und spannend“, so fasst die zehnjährige Emilia ihre Eindrücke zusammen.
Darüber hinaus ist die Bibelgesellschaft im Bibelzentrum, aber auch in ganz Österreich, im Bereich der Erwachsenenbildung aktiv. Neugierige und Suchende werden durch Veranstaltungen, Wanderausstellungen und Bibellesehilfen zum Lesen der Bibel motiviert
Hunderte Bibelausgaben in verschiedensten Sprachen stellt die Bibelgesellschaft kostenlos für Geflüchtete, Asylwerbende oder für Menschen in Haft zur Verfügung. So unterstützt die Bibelgesellschaft die Gemeinden bei Glaubenskursen und Taufvorbereitung, aber auch die Gefangenenseelsorge.
Alle unsere Projekte sind nur möglich durch die Unterstützung aus Spenden und Kollekten. Bitte lassen Sie mit Ihrer Kollekte am Bibelsonntag die Bibel lebendig werden und eröffnen Sie Zugänge zur Bibel. Herzlichen Dank!
In Verbundenheit
Dr.in Jutta Henner, Direktorin
Dr.in Jutta Henner, Direktorin
(Zl. WI-KOL16-003394/2026) |
Nr. 155Kollektenaufruf für das Reformationsfest 2026: Gustav-Adolf-Verein
Die Kollekte dient der Arbeit des Gustav-Adolf-Vereins, womit schwerpunktmäßig folgendes Projekt unterstützt wird: Evangelische Superintendentur Kärnten und Osttirol
Mit der Pensionierung von Superintendent Mag. Sauer am 1. Dezember 2025 steht eine generelle Sanierung der Superintendentur an. Der historische Markushof in Villach steht unter Denkmalschutz und beherbergt die Räumlichkeiten der Superintendentur Kärnten und Osttirol, eine großzügige Wohnung sowie Büro- und Lagerräume für die Evangelische Jugend, die beiden Fachinspektoren und die Evangelische Akademie. Ein kleinerer Saal wird genutzt für Treffen unterschiedlicher Gruppen und Gremien, auch Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen sind wieder vorgesehen, um den Markushof als evangelisches Zentrum in Villach zu erhalten. Dringend notwendig sind nun Malerarbeiten, der Umbau der Küche, ein teilweiser Austausch der elektrischen Installationen und Beleuchtung sowie die Errichtung eines barrierefreien WCs im Erdgeschoß. Die Kostenschätzung beläuft sich auf etwa EUR 80.000.
Die Reformationskollekte ist eine große Hilfe für diese notwendige Renovierungsarbeit. Wir danken sehr herzlich allen Spender/inne/n!
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung!
Mag.a Andrea Mattioli Superintendentin | Mag.a Margarethe Prinz-Büchl Superintendentialkuratorin |
(Zl. WI-KOL07-003420/2026) |
Nr. 156Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich – Neue Adresse
Die neue Anschrift des Werks für Evangelisation und Gemeindeaufbau in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich lautet:
Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau
in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich
Martin-Luther-Platz 1/4/11
4600 Wels
in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich
Martin-Luther-Platz 1/4/11
4600 Wels
Die bisherigen Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie sämtliche weiteren Kontaktdaten bleiben unverändert bestehen.
(Zl. KE-WER01-003652/2026) |
Nr. 157Stadtdiakonie Wien – Neue Adresse
Die neue Anschrift der Stadtdiakonie Wien (inkl. Sozialberatung) lautet:
Stadtdiakonie Wien
Lindengasse 44A/I
1070 Wien
Lindengasse 44A/I
1070 Wien
(Zl. KE-DIA08-003648/2026) |
Motivenbericht: Satzung des Dr.-Wilhelm-Dantine-Stipendienfonds – 1. Novelle 2026
Der Dr.-Wilhelm-Dantine-Stipendienfonds wurde in der Verpflichtung und Verantwortung der Kirche, für ihren geistlichen Nachwuchs zu sorgen, ins Leben gerufen. Durch die gegenständlichen Änderungen werden mit Blick auf die Teuerungen der letzten Jahre das Dantine-Stipendium und das Wohnstipendium erhöht.
Das Dantine-Stipendium wird zudem für künftige Religionslehrpersonen geöffnet.
Das Dantine-Stipendium ist ferner künftig nur mehr zurückzuzahlen, wenn Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht in den Dienst der Kirche treten oder nicht Religionslehrperson werden. Es soll vor allem dazu dienen, Studierenden den Studienabschluss zu erleichtern. Die Rückzahlungsmodalitäten sind wie bei einem Ausbildungskostenrückersatz ausgestaltet.
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen | ||
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind. | ||
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.) | ||
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen. | ||
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich |
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter |
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at |
Erscheint in digitaler Form auf https://kirchenrecht.at |