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Rechtliches

Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.

Nr. 176Geschäftsordnung des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B.

Mit Zustimmung des Rechts- und Verfassungsausschusses der Generalsynode wird die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. mit Geltung ab 9. November 2025 wie folgt abgeändert und neu erlassen:
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1. Grundsätze

1.1 Das kollegiale Zusammenwirken und die gemeinsame Verantwortung des Kollegialorganes „Oberkirchenrat A.u.H.B.“ erfordern innerhalb des Oberkirchenrates A.u.H.B. und in seiner Arbeit mit anderen Stellen der Evangelischen Kirche in Österreich und darüber hinaus die Information und Kommunikation über die Wahrnehmung, Sicht und Aufbereitung der vielfältigen Aufgaben des Oberkirchenrates sowie die Koordination und Abstimmung in allen Entscheidungsvorgängen. Jedes Mitglied des Oberkirchenrates A.u.H.B. ist dafür verantwortlich, dass in diesem kollegialen Geiste gehandelt wird, auch dann, wenn keine formalen Regeln bestehen.
1.2 Die Beratungen, die abgegebenen Stellungnahmen und die Protokolle der Sitzungen sind vertraulich und fallen unter die Amtsverschwiegenheit, sofern die Vertraulichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich mit Beschluss aufgehoben worden ist. Beschlüsse, einzelne Beratungsergebnisse und Protokollauszüge dürfen weitergegeben werden, wenn es die Natur der Sache erfordert. Alle sind verpflichtet, außerhalb der Sitzungen über diese und über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren.
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2. Zuordnung von Bereichen

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.u.H.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1
Bischöfin RICHTER vertreten durch Landessuperintendent STOFFERS
  1. Vorsitzende des Oberkirchenrates A.u.H.B.
  2. Vertretung der Landeskirche nach außen
  3. Öffentlichkeitsarbeit
    • Amt für Hörfunk und Fernsehen
    • Presseamt
    • Social Media
    • IöThE - Institut für öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie
    • Herausgabe Amt und Gemeinde
  4. Seelsorgebereiche
    • Gefängnisseelsorge
    • Polizeiseelsorge
    • Militärseelsorge
  5. Sonstiges
    • Delegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
    • Kooperation mit dem Werk für Evangelisation und Gemeindeaufbau
    • Diakoniepreis
    • Bibelgesellschaft
    • Bibliothek
2.2
Landessuperintendent STOFFERS vertreten durch Bischöfin RICHTER
  • Ghanaische Gemeinde
  • Evangelischer Missionsrat (EMR)
  • Koordinierungssausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit
2.3
Oberkirchenrätin BACHLER – Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Landessuperintendent STOFFERS
  1. Personalangelegenheiten
    • Gesamtkirchliches Personalwesen geistliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
    • Personalführung und -planung geistliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
    • Betreuung der Studierenden, die sich dem Theologiestudium mit der Absicht widmen, in den Dienst der Evangelischen Kirche A.u.H.B. zu treten
    • Religionsunterricht durch geistliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
    • Verein evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich (VEPPÖ)
    • Aus- und Fortbildungsinstitut mit Predigerseminar und Pastoralkolleg
    • Aus-, Fort- und Weiterbildung der geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger, der Lehrvikarinnen und Lehrvikare, der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten
    • Klinische Seelsorge Ausbildung inkl. Vertretung im ökumenischen Verein
    • Supervision und Gemeindeberatung
  2. Fakultät, Studierendenheim und Stipendien
    • Fakultät
    • Studierendenheim Wilhelm-Dantine-Haus
    • Dr.-Wilhelm-Dantine-Stipendienfonds
    • Stipendienfonds
  3. Seelsorgebereiche
    • Frauenarbeit
    • Männerarbeit
    • Gehörlosenseelsorge
    • Seelsorge für LGBTIQ*-Menschen und ihre Angehörigen
    • Krankenhaus- und Geriatrieseelsorge
    • Künstler-, Zirkus- und Schaustellerseelsorge
  4. Religionsunterricht und Bildung
    (dieser Bereich ist einer Kirchenrätin bzw. einem Kirchenrat zugewiesen)
    • Religionsunterricht
    • Evangelische Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Pädagogische Hochschulen, speziell Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/ Niederösterreich (Hochschulrat, Exekutivausschuss), insoweit keine Delegation besteht
    • Kirchliche Begleitung für Studierende
    • Bildungswerke und Akademien, Ring Österreichischer Bildungswerke
    • Albert-Schweitzer-Haus Forum
    • Herausgabe von „das WORT“
    • Vergütungsbeitrag Literar Mechana
  5. Beauftragte für Gewaltprävention
2.4
Oberkirchenrätin LAHNSTEINER – Oberkirchenrätin für Recht und Service vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
  1. Rechtliche Agenden
    • Gesamtkirchliches Rechtswesen und Legistik
    • Genehmigungs- und Berufungsverfahren
    • Kollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
  2. Service und sonstige Agenden
    • Amtsblatt und Fachinformationssystem Kirchenrecht
    • Rechtliche Auskünfte und Unterstützung für Gemeinden, Superintendenzen und Werke
    • Hinweisgeberschutzsystem
    • Matrikenwesen
    • Vereinsangelegenheiten
    • Registratur
    • Archiv
    • Kanzleimäßige Besorgung der Geschäfte und Aufsicht in personeller und disziplinärer Hinsicht über das zugewiesene Personal für den Revisions-, Datenschutz- und Personalsenat sowie die Disziplinarsenate
    • Synodenbüro (Aufsicht über die Mitarbeitenden in personeller und disziplinärer Hinsicht)
    • Leitungsteam
  3. Pfaff‘sche Stiftung
  4. Datenschutzverantwortliche der Kirche A.u.H.B.
    (in dieser Funktion vertreten durch den stv. Oberkirchenrat KILIAN)
  5. Weltliches Personal, Kirchenamt und Immobilien
    (dieser Bereich ist der Bereichsleiterin für Personal- und Immobilienmanagement zugewiesen)
    • Personalwesen
      • Personalplanung, -führung, -entwicklung der weltlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Kirchenamt
      • Personalverrechnung
    • Verwaltungsagenden
      • Leitung und Koordination im Evangelischen Zentrum
      • Versicherungen (Gebäude, Dienstauto, Betriebshaftpflicht, Ehrenamtsversicherung)
      • Beschaffungswesen für das Kirchenamt außer IT, Festnetztelefon und Kopierer
      • Operative Umsetzung des Datenschutzes im Kirchenamt
      • Dokumentation und Konkretisierung von Klimaschutzmaßnahmen auf gesamtkirchlicher Ebene (betrifft Evangelisches Zentrum, Immobilien der Gesamtkirche etc.)
2.5
Oberkirchenrat KÖBER – Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
  1. Projektentwicklung und -begleitung von Projekten der Landeskirche
    • Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
    • Förderung der Vernetzung, Koordination und Kooperation auf gesamtösterreichischer Ebene
    • Unterstützung bei laufenden Projekten
  2. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
    • Evangelische Jugend Österreich
    • Evangelische Jugend Burg Finstergrün
  3. Evangelische Kirchenmusik
  4. Begleitung und Überwachung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
  5. Evangelische Umweltbeauftragte
  6. Klimakollekte
  7. Evangelische Hochschulgemeinde und Hochschulseelsorge
  8. Diakonie
    • Vertretung der Kirchenleitung im Diakonischen Rat (mit beratender Stimme)
    • Verbindungstätigkeit zwischen der „Diakonie in der Gemeinde“ und der institutionellen Diakonie, zwischen Kirchenleitung und der „Kommission für Diakonie, globale Verantwortung und Weltmission“ sowie zwischen Kirchen- und Diakonieleitung unter Zugrundelegung der verabschiedeten Dokumente der Synode (zu Schöpfung, Klima-, Flüchtlingsschutz und Diakonie etc.)
    • Aufsicht über die statutengemäße Besetzung der Aufsichtsorgane der kirchlich-diakonischen Werke im Zusammenwirken mit der Oberkirchenrätin „Recht und Service“
  9. Brot für die Welt, EZA-Angelegenheiten
  10. Sonstiges
    • Aktion Willkommens- und Schulbeutel
    • Gemeindevertretungswahlen
    • Unterstützung bei der technischen Beurteilung von Bauansuchen
    • Internationale Gemeinden, ausgenommen der Ghanaischen Gemeinde
    • Kirchliche Gemeinschaften
    • Referat für Sekten- und Weltanschauungsfragen (ERSW)
2.6
Oberkirchenrat RIEßLAND – Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. Oberkirchenrat KILIAN
  1. Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten der Kirche A.u.H.B.
    • Veranlagung
    • Aufsicht über die wirtschaftliche Gebarung und Entwicklung der Kirche
    • Rechnungswesen inkl. Jahresabschluss und Planung
    • Kirchenbeitragswesen
  2. Entwicklung von Rahmenbedingungen und Szenarien der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Kirche
  3. Sonstiges
    • Kirchliche Spitalskostenfürsorge
    • Zusatzpension
    • Unterstützung bei der wirtschaftlichen Beurteilung von Bauansuchen
2.7
stv. Oberkirchenrat KILIAN – stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
  • Informationstechnik
  • Technische Betreuung des Klima-Clients
  • Die Evangelischen Gemeindedaten Online (EGON)
  • Software- und Digitalisierungsstrategie
  • Prozess-/Changemanagement Projekte
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3. Sitzungen und Verfahren

3.1 Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. entscheidet als Kollegialorgan, soweit nicht in dieser Geschäftsordnung oder durch Beschlüsse einzelnen Mitgliedern bestimmte Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung zugewiesen worden sind.
3.2 Der Evangelische Oberkirchenrat tagt in der Regel in Wien im Kirchenamt A.u.H.B. Sitzungen können abweichend von den Vorgaben der kirchlichen Verfahrensordnung uneingeschränkt als Videokonferenz stattfinden, die Zuschaltung einzelner Mitglieder ist zulässig. In der Einladung zur Sitzung und im Protokoll ist auf die Durchführung als Video- oder Telefonkonferenz bzw. auf die Zuschaltung ausdrücklich hinzuweisen.
3.3 Die Tagesordnung und Beschlussvorlagen werden elektronisch – in der Regel mindestens drei Werktage vorher – zugänglich gemacht. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden.
3.4 Verlangt zu einem Punkt der Tagesordnung kein Mitglied seine Erörterung, gilt dieser Tagesordnungspunkt wie beantragt als beschlossen.
3.5 Ist ein Mitglied verhindert, soll ein Beschluss über Angelegenheiten seines Bereiches – außer in unaufschiebbaren Fällen – nicht gefasst werden.
3.6 Auf Verlangen eines Mitgliedes ist die Beschlussfassung bis zu einer folgenden Sitzung auszusetzen.
3.7 In dringenden Angelegenheiten kann jedes Mitglied und jede Kirchenrätin und jeder Kirchenrat selbstständig eine schriftliche Abstimmung per E-Mail initiieren.
3.8 Zur Genehmigung von Anträgen von Mitgliedern auf Wechsel von einer Pfarrgemeinde H.B. in eine Pfarrgemeinde A.B. oder umgekehrt ist die Einstimmigkeit der anwesenden Oberkirchenratsmitglieder erforderlich, wobei jeweils wenigstens ein Mitglied des Oberkirchenrates H.B. anwesend sein muss.
3.9 Tagesordnungspunkte, Stellungnahmen und Erledigungen von allgemeinem Interesse sind über das EDV-System des Kirchenamts den Kollegiumsmitgliedern und den Kirchenrätinnen und Kirchenräten zugänglich zu machen.
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4. Erledigungen und Zeichnungsberechtigungen

4.1 Erledigungen auf Grund einer Beauftragung durch das Kollegium können vom betreffenden Kollegiumsmitglied allein gezeichnet werden.
4.2 Die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen für Anordnungen im Zahlungs- und Verrechnungsverkehr bedarf ausnahmslos eines Kollegiumsbeschlusses.
4.3 Erledigungen sind vom laut 2. zuständigen Mitglied erstzuzeichnen.
4.4 Das Kollegium kann einzelne seiner Mitglieder oder die Kirchenrätinnen und Kirchenräte generell oder für den Einzelfall mit der Erledigung von Geschäftsfällen und der Durchführung von Entscheidungen beauftragen.
4.5 Bei Gefahr im Verzug bzw. bei unaufschiebbaren Entscheidungen ist, sofern das unter 2. genannte Kollegiumsmitglied nicht umgehend befasst werden kann, jedes Mitglied des Oberkirchenrates bzw. – sollte kein Mitglied umgehend befasst werden können – jede Kirchenrätin und jeder Kirchenrat entscheidungsbefugt. Die Entscheidung bzw. Veranlassung ist dem zuständigen Mitglied unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
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5. Delegationen

5.1 Der Oberkirchenrat kann Dritte mit der Vertretung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. sowohl für einzelne Anlässe wie auch generell für bestimmte Arbeitsbereiche, Gremien, Organe oder Einrichtungen betrauen. Aufträge und Delegierung sind zeitlich zu limitieren und können maximal für die Dauer der Funktionsperiode der Generalsynode beschlossen werden.
5.2 Alle Aufträge zur Vertretung und Delegierungen sind vom für Delegationen zuständigen Mitglied in Evidenz zu halten. Beschlüsse über generelle bzw. längerfristige Beauftragungen und Delegierungen, insbesondere solche in kirchliche, ökumenische und internationale Gremien und Institutionen, sind im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.3 Beauftragte und Delegierte haben dem sachlich zuständigen Mitglied im verlangten Ausmaß Bericht zu erstatten und Unterlagen zu übermitteln.
5.4 Der Oberkirchenrat A.u.H.B. kann Beauftragten bzw. Delegierten Weisungen erteilen, wie die Vertretung wahrzunehmen und wie in konkreten Fällen abzustimmen ist. Er kann Beauftragungen und Delegierungen jederzeit widerrufen.
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6. Urlaub

Für längere Urlaube und sonstige Abwesenheiten kann das Kollegium eine andere als die unter 2. festgelegte Vertretung beschließen.
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7. Die Kirchenrätinnen und Kirchenräte

7.1 Die Kirchenrätinnen und Kirchenräte bereiten die in ihren Aufgabenbereich fallenden Entscheidungen des Kollegiums vor und führen sie durch. In allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich mitbetreffen, sind sie zu hören.
7.2 Geschäftsfälle können mit Beschluss des Kollegiums generell oder für den Einzelfall der sachlich zuständigen Kirchenrätin bzw. dem sachlich zuständigen Kirchenrat zur Entscheidung und/oder zur Durchführung übertragen werden.
7.3 Urlaube der Kirchenrätinnen und Kirchenräte sind so einzuteilen, dass eine Vertretung untereinander bzw. durch die Bereichsleiterin für Personal- und Immobilienmanagement gesichert ist. Wenigstens eine oder einer von ihnen hat als direkte Ansprechpartnerin bzw. direkter Ansprechpartner verfügbar zu sein.
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8. Das Kirchenamt A.u.H.B.

8.1 Wichtige Grundsätze für die Arbeit im Kirchenamt A.u.H.B. sind in Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten der Evangelischen Kirche A.u.H.B. Qualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Innovationsbereitschaft.
8.2 Erledigungen betreffend das Kirchenamt A.u.H.B. sind von der zuständigen Oberkirchenrätin bzw. dem zuständigen Oberkirchenrat, der zuständigen Kirchenrätin bzw. dem zuständigen Kirchenrat oder von jener Person zu zeichnen, die damit beauftragt wurde.
8.3 Rechnungs- und Zahlungsfreigaben fertigen das sachlich zuständige Mitglied des Oberkirchenrates oder die zuständige Kirchenrätin bzw. der zuständige Kirchenrat oder die Bereichsleiterin für Personal- und Immobilienmanagement oder jene Personen, die ex offo oder durch Beauftragung durch den Oberkirchenrat mit der Verantwortung für einen Arbeitsbereich, für eine unselbstständige Einrichtung oder für ein Projekt betraut sind.
8.4 Aufträge an Dritte und Veranlagungsaufträge, die einen Wert von EUR 8.000 übersteigen, sind von einem Mitglied des Oberkirchenrates A.u.H.B. mitzuzeichnen, möglichst von dem sachlich zuständigen Mitglied.
8.5 Die Freigabe von Zahlungen im Zahlungsverkehr erfolgt durch zwei für den Zahlungsverkehr zeichnungsberechtigte Personen. Dabei muss eine Zeichnung durch eine Kirchenrätin bzw. einen Kirchenrat, die Bereichsleiterin für Personal- und Immobilienmanagement oder durch ein Mitglied des Oberkirchenrates A.u.H.B. erfolgen und eine Zeichnung durch die für Wirtschaft zuständige Kirchenrätin bzw. den für Wirtschaft zuständigen Kirchenrat oder durch eine zeichnungsberechtigten Mitarbeiterin bzw. einen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Bereiches Wirtschaft.
8.6 Für besondere Einrichtungen im Kirchenamt A.u.H.B. wie Bibliothek oder Archiv kann eine eigene Benützungsordnung erlassen werden, bisherige Regelungen bleiben in Kraft.
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9. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit 9. November 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Geschäftsordnung (ABl. Nr. 265/2024).
(Zl. RE-KIG04-002927/2025)

Nr. 177Änderung der Regelung in Bezug auf unbezahlte Religionsstunden

Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. ändert nach Befassung des Finanzausschusses der Generalsynode und des Rechts- und Verfassungsausschuss der Generalsynode die Regelung in Bezug auf unbezahlte Religionsstunden, ABl. Nr. 107/2005 idF ABl. Nr. 150/2011, wie folgt:
1. Punkt 5 erster Satz der vorgenannten Regelung idF ABl. Nr. 107/2005 wird geändert wie folgt:
„Das Entgelt für eine nicht von der öffentlichen Hand bezahlte Wochenstunde Religionsunterricht beträgt für das Schuljahr 2025/26 EUR 800. Der Betrag wird aliquotiert monatlich (inklusive Sonderzahlungen) ohne Abzüge ausbezahlt; dieser Betrag wird in den folgenden Schuljahren valorisiert anhand der Mindestgehälter-Verordnung erhöht, wobei Stichtag der jeweiligen Valorisierung der Schuljahresbeginn im September ist.“
2. Punkt 6 der vorgenannten Regelung ist folgender neuer Absatz anzufügen:
„Die Änderung der Regelung in Bezug auf unbezahlte Religionsstunden, ABl. Nr. 177/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Novelle ABl. Nr. 150/2011 außer Kraft.“
(Zl. RE-KIG23-002929/2025)

Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Oberkirchenrates A.B.

Nr. 178Geschäftsordnung des Evangelischen Oberkirchenrates A.B.

Mit Zustimmung des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode A.B. und des Kirchenpresbyteriums A.B. wird die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. mit Geltung ab 9. November 2025 wie folgt abgeändert und neu erlassen:
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1. Allgemeines

Für die Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.B. gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B. und für das Kirchenamt A.u.H.B., soweit nicht im Folgenden Abweichungen festgelegt werden. Subsidiär gilt die kirchliche Verfahrensordnung.
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2. Zuordnung von Bereichen

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind den Mitgliedern des Oberkirchenrates A.B. wie folgt zugeordnet, sofern nicht im Einzelfall durch Beschluss einem anderen Mitglied die Zuständigkeit übertragen wird:
2.1
Bischöfin RICHTER vertreten durch Oberkirchenrätin BACHLER
  1. Gremien
    • Leitung der Sitzungen des Oberkirchenrates A.B.
    • Kirchenpresbyterium A.B.
  2. Vertretung der Kirche A.B. nach außen und in der Öffentlichkeit
    • Internationale Kooperationen und Ökumene, Medien
    • Interreligiöse Angelegenheiten
  3. Bereiche
    • Gesamtkirchliches Hirtenamt
    • Urlaubsseelsorge und Tourismus
    • Mission und Evangelisation
  4. Sonstiges
    • Kollekten
    • Islambeauftragte
    • Notfallseelsorge
    • Delegationen, Vertretungen und Beauftragungen des Oberkirchenrates A.B.
2.2
Oberkirchenrätin BACHLER – Oberkirchenrätin für Personal und Bildung vertreten durch Bischöfin RICHTER
  1. Stellenplan der Kirche A.B.
    • Errichtung, Änderung und Auflösung von Pfarrstellen
  2. Verfahren und Vorbereitung von Entscheidungen nach der Evaluationsverordnung
  3. Lektorenarbeit
  4. Beauftragte für Gewaltprävention
2.3
Oberkirchenrat BECK – Oberkirchenrat für Recht und Service vertreten durch Oberkirchenrat KÖBER
  1. Rechtliche Agenden
    • Rechtswesen und Legistik im ausschließlichen Bereich der Kirche A.B.
    • Genehmigungs- und Berufungsverfahren z.B. Gründung von Gemeindeverbänden, Bauansuchen
    • Rechtliche Angelegenheiten betreffend die Errichtung, Vereinigung und Auflösung von Pfarr- und Teilgemeinden
    • Kollektivvertrag und Mitarbeitervertretung
  2. Rechtsbeziehungen der Internationalen Kooperationen
  3. Kirchliche Gemeinschaften A.B.
2.4
Oberkirchenrat KÖBER – Oberkirchenrat für Kirche und Gesellschaft vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
Projektentwicklung und -begleitung für Projekte der Kirche A.B.
  • Sichten, Initiieren, Planen, Steuern von Projekten
  • Sammlung und Weitergabe von innovativen Projekten
  • Förderung der Vernetzung – Koordination und Kooperation auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene
  • Unterstützung bei laufenden Projekten
2.5
Oberkirchenrat RIEßLAND – Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch den stv. Oberkirchenrat KILIAN
  1. Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
    • Veranlagung
  2. Wirtschaftliche Agenden
    • Rechnungswesen inkl. Jahresabschluss und Planung
    • A.B.-spezifische Bereiche des Kirchenbeitragswesens
2.6
stv. Oberkirchenrat KILIAN – stv. Oberkirchenrat für Wirtschaft und Nachhaltigkeit vertreten durch Oberkirchenrat RIEßLAND
  1. Datenschutzverantwortlicher der Kirche A.B.
  2. Prozess-/Changemanagement Projekte
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3. Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 9. November 2025 in Kraft. Die bisherige Regelung (ABl. Nr. 266/2024) tritt gleichzeitig außer Kraft.
(Zl. RE-KIG04-002928/2025)

Nr. 179Verordnung gemäß § 15 Abs. 4 KbFaO zur Anpassung der Bemessungsgrundlagen für das Jahr 2026

Der Evangelische Oberkirchenrat A.B. legt gemäß § 15 Abs. 4 KbFaO mittels dieser Verordnung auf Vorschlag der Kirchenbeitragskommission A.B. mit Zustimmung des Finanzausschusses A.B. nach Anhörung des Kirchenpresbyteriums A.B. und des Rechts- und Verfassungsausschusses der Synode A.B. die Anpassung der individuellen Beitragsgrundlagen (§ 11 bis § 13 KbFaO) im Zuge der Jahresüberleitung für die Kirchenbeitragsvorschreibung 2026 folgendermaßen verbindlich fest:
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§ 1 Aktivbezüge

(1) Bei nachgewiesenen Aktivbezügen wird die Bemessungsgrundlage im Vergleich zum Jahr 2025 um plus 2,4 % angepasst.
(2) Bei geschätzter Beitragsgrundlage bei Aktivbezügen wird die Bemessungsgrundlage im Vergleich zum Jahr 2025 um plus 3,4 % angepasst.
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§ 2 Pensions- und sonstige Bezüge

(1) Bei nachgewiesenen Pensionseinkünften sowie für Beitragspflichtige, deren nachgewiesene Beitragsgrundlage der Unterhalt oder der Lebensaufwand (§ 12 Abs. 3) darstellt, wird die Bemessungsgrundlage im Vergleich zum Jahr 2025 um plus 2,7 % angepasst.
(2) Bei geschätzter Beitragsgrundlage bei Pensionseinkünften sowie für Beitragspflichtige, deren geschätzte Beitragsgrundlage der Unterhalt oder der Lebensaufwand (§ 12 Abs. 3) darstellt, wird die Bemessungsgrundlage im Vergleich zum Jahr 2025 um plus 3,4 % angepasst.
(Zl. RE-KIG07-002930/2025)

Kundmachungen des Oberkirchenrates A.B.

Nr. 180Gemeindeverband der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Schwanenstadt und der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Timelkam – amtswegige Berichtigung zu ABl. Nr. 164/2025

In Korrektur zur Publikation in ABl. Nr. 164/2025 wird mitgeteilt, dass der Evangelische Oberkirchenrat A.B. am 17. September 2025 gemäß Art. 31 Abs. 3 Kirchenverfassung dem Beschluss der Presbyterien der Evangelischen Pfarrgemeinden A.B. Schwanenstadt und Timelkam auf Gründung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Schwanenstadt und der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Timelkam“ mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026 zugestimmt hat.
(Zl. GD-PGD170-002877/2025 und GD-PGD193-002878/2025)

Personalia

Stellenausschreibungen A.u.H.B.

Nr. 181Ausschreibung der 50-%-Teilstelle einer Projektpfarrstelle für Seelsorge im Diakoniewerk Gallneukirchen

Seit über 150 Jahren gestaltet das Evangelische Diakoniewerk Gallneukirchen mit Kompetenz, Innovationsfreude und diakonischem Selbstverständnis eine soziale Gesellschaft. Als Seelsorgerin oder Seelsorger auf einer Teilstelle (18,5 Wochenstunden) begleiten Sie Menschen, setzen spirituelle Impulse und bauen Brücken zwischen individuellen Bedürfnissen und Strukturen.
Ihr Beitrag bei uns …
  • Seelsorgliche Begleitung von Menschen mit Behinderungen und Menschen im Alter
  • Unterstützung und Befähigung von Mitarbeitenden in der spirituellen Begleitung im Alltag
  • Gestaltung spiritueller Impulse, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des Diakoniewerks
  • Spirituelle Mitgestaltung von Festen im Jahreskreis
  • Teilnahme an Seelsorgekonferenzen und Mitwirkung bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen unserer Klientinnen und Klienten
Damit überzeugen Sie uns …
  • Ausbildung als Diakonin oder Diakon, Theologin oder Theologe bzw. zur Klinischen Seelsorge (o.ä.)
  • Gutes Gespür in der Begleitung von Menschen und für organisationale Strukturen
  • Offen für andere Konfessionen und interreligiöse Begegnungen
  • Eigenverantwortlich, flexibel, sozial engagiert mit seelsorgerlicher Kompetenz
Warum Sie zu uns kommen sollten …
  • Arbeit in einem innovativen Unternehmen mit erfüllender Teamarbeit und sinnstiftenden Aufgaben
  • Freiraum in der Gestaltung und Planung Ihres Arbeitstages und der operativen Aufgabengestaltung
  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige Aufgabe mit Sinn und Gestaltungsfreiraum
  • Langfristige Perspektiven in einem werteorientierten Umfeld
Bei aufrechtem Dienstverhältnis zur Evangelischen Kirche als geistliche Amtsträgerin oder geistlicher Amtsträger ist eine Weiterbeschäftigung im Rahmen des kirchlichen Kollektivvertrages möglich. Bei einer Anstellung beim Diakoniewerk: Bezahlung laut Kollektivvertrag Diakonie; Bruttogehalt bei 37 Wochenstunden (Vollzeit) abhängig von Ihrer Ausbildung ab EUR 3.638; Mehrzahlung je nach Vordienst- und Ausbildungszeiten.
Auskünfte erteilen gerne: Christian Fliegenschnee (evangelischer Pfarrer) per Tel. +43 664 887 28 167 bzw. E-Mail: christian.fliegenschnee@diakoniewerk.at und Maria Siegl (Personalmanagement) per Tel. +43 664 883 50 689 bzw. E-Mail: maria.siegl@diakoniewerk.at
https://diakonie.at/jobplattform/offene-stellen/seelsorger-in-im-diakoniewerk-mitgestalten-begleiten-verbinden
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 28. Feber 2026!
(Zl. KE-DIA16-002921/2025 )

Nr. 182Ausschreibung (erste) der Stelle „Referent/in für Diakonische Identität“ in der Diakonie de La Tour in der Steiermark

Die Diakonie de La Tour, eine evangelisch-christliche Sozialorganisation mit 150-jähriger Geschichte im Süden Österreichs, begleitet über 17.000 Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen, in der Steiermark schwerpunktmäßig im Bildungsbereich (Volksschulen, Mittelschulen, Gymnasium), im Fachbereich Menschen mit Behinderungen und im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Die Referentin/der Referent für Diakonische Identität sorgt für
  • zielgruppenorientiertes, spirituelles und seelsorgerliches Angebot für Klient/inn/en und Mitarbeitende;
  • Koordination einer seelsorgerlichen Präsenz in allen Einrichtungen inklusive Notfallseelsorge;
  • Planung und Durchführung von Gottesdiensten und/oder Andachten zu besonderen Anlässen;
  • theologische Bildungsangebote für Mitarbeitende (gottesdienstliches Feiern, Aussegnungen, theologische Kenntnisse und ethische Reflexionen für Führungskräfte etc.);
  • Gestaltformen zur Förderung einer betrieblichen Alltagskultur, die das evangelisch-christliche Profil erlebbar macht;
  • Mitwirkung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen in Kooperation und Abstimmung mit örtlichen geistlichen Institutionen;
  • Aufbau und Pflege eines guten Netzwerkes zu den Pfarrgemeinden.
Die Diakonie de La Tour schreibt zur ehestmöglichen Besetzung die Stelle einer Referentin/eines Referent für Diakonische Identität für die Steiermark mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % aus. Erwartet wird eine theologische Ausbildung, mehrjährige Erfahrung im seelsorgerlichen Dienst, Teamfähigkeit und organisationales Denken. Zudem sollte die Bewerberin/der Bewerber Pfarrer/in oder Mitglied in einer der Kirchen der GEKE sein.
Bei geistlichen Amtsträger/inne/n gilt das kirchliche Gehaltsschema. Bei anderen Dienstnehmer/inne/n erfolgt die Gehalteinstufung laut KV der Diakonie Österreich und beträgt ab EUR 3.681,20 brutto (auf Vollzeitbasis, 37 Stunden/Woche) bei entsprechender Ausbildung.
Aussagekräftige Bewerbungen erbitten wir per E-Mail bis 15. Jänner 2026 an Diakonie de La Tour, Harbacher Straße 70, 9020 Klagenfurt, rektorat@diakonie-delatour.at.
Ausführliche Informationen zur Stelle finden sich unter https://diakonie-delatour.at/job-karriere. Nähere Auskünfte erteilt gerne auch Rektorin Pfarrerin DIin (FH) Mag.a Astrid Körner, MA, Tel. 0463 323 03 300.
(Zl. KE-DIA13-002896/2025)

Bestellungen und Zuteilungen A.B.

Nr. 183Bestellung von Mag.a Silvia Kamanová, PhD

Mag.a Silvia Kamanová, PhD wurde gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2025 zum Dienst einer Pfarrerin auf die 75-%-Teilpfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Mürzzuschlag-Kindberg bestellt.
(Zl. P 2395; 495/2025 vom 20. Oktober 2025)

Ruhestandsmeldungen

Nr. 184Pfarrer Mag. Robert Werner Hermann Eberhardt

Robert Werner Hermann Eberhardt wurde am 20. November 1960 in Graz als Sohn von Anna (geb. Friedrich) und Reinhold Eberhardt geboren und am 8. Dezember 1960 in der Grazer Heilandskirche getauft. Dort wurde er auch am 8. Mai 1975 konfirmiert. Sein Konfirmationsspruch ist in Psalm 73,28: „Aber das ist meine Freude, dass ich mich zu Gott halte / und meine Zuversicht setze auf Gott den HERRN, dass ich verkündige all dein Tun.“
Robert Eberhardt besuchte das BORG Graz-Hasnerplatz, wo er auch am 7. Juni 1979 die Matura ablegte. Ab dem Wintersemester 1979 studierte er evangelische Theologie in Wien und Tübingen. Im Juni 1982 legte er die kirchliche Religionslehrerprüfung ab und war anschließend im Religionsunterricht tätig, unter anderem bis 1985 auch in Schulen für Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderungen wie der heutigen Hans-Radl-Schule in Währing, der Sonderschule der damaligen Kinderübernahmestelle (KÜST) in Wien 9 (Lustkandlgasse 50) u.a.m.
Von 1984 bis 1986 war Robert Eberhardt im Lehrvikariat in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Oberschützen bei Lehrpfarrer Gottfried Fliegenschnee. Am 27. Jänner 1986 bestand er das Examen pro candidatura und wurde anschließend zum 1. April 1986 Lehrpfarrer Gottfried Fliegenschnee zur Dienstleistung in Oberschützen zugeteilt. Am 15. Juni 1988 bestand er das Examen pro ministerio. Die Zeit als Pfarramtskandidat bis 1990 verbrachte Robert Eberhardt in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Gaishorn.
In der Friedenskirche in Gaishorn wurde er am 12. Juni 1990 durch Bischof Dieter Knall, assistiert von Superintendent Wolfgang Schmidt, Pfarrer Gottfried Fliegenschnee, Militärkurat Johannes Dopplinger sowie von Direktor Karl Pusterhofer als Vertreter der Gaishorner Pfarrgemeinde und damals auch Bürgermeister, zum geistlichen Amt ordiniert.
Mit 1. September 1990 wurde Robert Eberhardt zum Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Bad Ischl bestellt. Mit 1. September 1994 wechselte er auf die Pfarrstelle der Evangelischen Gemeinde Hartberg und wurde am 6. November 1994 von Superintendent Ernst-Christian Gerhold in sein Amt eingeführt. In dieser Zeit befanden sich die Gemeinden in dieser Region der Steiermark in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. So übernahm Robert Eberhardt zuerst im ersten Halbjahr 1999 die Administration der Pfarrstelle der Gemeinde Weiz-Gleisdorf und dann von September 2000 bis August 2001 die Administration von Gleisdorf. Die Hartberger Pfarrstelle wurde mit 1. März 2001 in eine 50-%-Pfarrstelle umgewandelt.
Mit 1. September 2002 wurde Robert Eberhardt zum Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Pörtschach bestellt und am 22. September 2002 in der Pörtschacher Heilandskirche durch Superintendent Manfred Sauer, assistiert von Pfarrerin Regina Leimer und Senior Klaus Niederwimmer, in sein Amt eingeführt. Pfarrer Eberhardt predigte zu: „Meine Kinder, lasst uns nicht lieben mit Worten noch mit der Zunge, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit.“ (1 Joh 3,18)
Sein in Hartberg begonnenes Engagement als Feuerwehrkurat setzte er in Pörtschach fort und war auch hier – wie in den Gemeinden davor – musikalisch tätig.
Im August 2006 beendete Robert Eberhardt seine pfarrerliche Tätigkeit in Pörtschach. Er legte sein geistliches Amt nieder, behielt allerdings die Rechte aus der Ordination und damit auch die Wählbarkeit weiterhin. Für fünf Jahre war er in der Immobilien- und Versicherungsbranche selbstständig tätig.
2011 kehrte er in den aktiven Dienst als Pfarrer der Kirche zurück und wurde zuerst befristet von 1. September 2011 bis zum 31. August 2012 der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Fresach zugeteilt. Ab 1. September 2012 war er Pfarrer in der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. in Radenthein. In der Radentheiner Johanneskirche wurde er am 30. September 2012 durch Superintendent Manfred Sauer, assistiert von Pfarrerin Regina Leimer, Pfarrer Uwe Träger sowie Lektor Bruno Tilly und Kurator-Stellvertreterin Roswitha Polanig, in sein Amt eingeführt. Robert Eberhardt predigte zu: „Du aber, Herr, wollest deine Barmherzigkeit nicht von mir wenden; lass deine Güte und Treue allewege mich behüten.“ (Ps 40,12)
Ab dem 1. September 2015 war Robert Eberhardt befristet auf die 75-%-Pfarrstelle der Evangelischen Gemeinde Voitsberg zugeteilt. Seine Erfahrungen und Überlegungen als Prediger hat er 2017 in zwei Veröffentlichungen im Fromm-Verlag („dass Gott groß werde“ und „Predigten, die unter die Haut gehen wollen“) zusammengefasst. Nach Ablauf der Frist mit 31. August 2019 und erfolgter Wahl durch die Gemeinde wurde er zum Pfarrer in Voitsberg bestellt und am 15. September 2019 von Superintendent Wolfgang Rehner in sein Amt eingeführt. Bei diesem Anlass predigte Pfarrer Eberhardt zu Mt 4,23-25.
Mit 1. Dezember 2025 trat Robert Eberhardt in den Ruhestand. Im Namen der Evangelischen Kirche sei ihm herzlich für seinen Dienst in der Kirche gedankt!
(Zl. P 1547; 379/2025 vom 6. Oktober 2025)

Nr. 185Superintendent Mag. Manfred Karl Sauer

Manfred Sauer kam am 20. November 1960 in Bernstein (Burgenland) als Kind von Margarete (geb. Schranz) und Karl Sauer zur Welt. Er wuchs in Bernstein auf, wurde dort am 11. Dezember 1960 getauft und am 19. Mai 1974 konfirmiert. Als Konfirmationsspruch gab ihm Pfarrer Walter Werderitsch mit: „Nahet euch zu Gott, so nahet er sich zu euch.“ (Jak 4,8). Nach der Volksschule in Bernstein besuchte Manfred Sauer das Gymnasium in Oberschützen, wo er 1979 die Matura ablegte.
Ab dem Wintersemester 1979 studierte er evangelische Theologie in Wien und absolvierte 1983 ein Auslandssemester in Hamburg. Am 30. September 1985 bestand er das Examen pro candidatura.
Am 18. Mai 1985 schlossen er und die aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gebürtige Renate Lentz den Bund der Ehe. Den beiden wurden vier Kinder geschenkt. Renate Sauer hatte ihren künftigen Ehepartner während ihres Theologiestudiums in Wien kennen gelernt. Sie wurde Pfarrerin der Evangelischen Kirche in Österreich und ist im Jahr 2022 in den Ruhestand getreten (siehe: Amtsblatt 2022, Seite 156).
Manfred und Renate Sauer legten auch ihren beruflichen Weg für ein gutes Stück gemeinsam zurück. Beide wurden zum 1. April 1986 ins Lehrvikariat bei Lehrpfarrer Senior Günter Geißelbrecht in Zell am See aufgenommen, gemeinsam setzten sie das Lehrvikariat am 1. September 1987 in Pörtschach fort und beide legten am selben Tag (16. Feber 1988) das Examen pro ministerio ab, um am 1. Mai 1988 miteinander in Bernstein durch Bischof Dieter Knall ins geistliche Amt ordiniert zu werden. Assistiert haben im Ordinationsgottesdienst Senior Günter Geißelbrecht, Lehrvikarin Ines Knoll, Gerti Kraus, Lehrvikar Hellmut Santer, Pfarramtskandidatin Ingrid Schiestl-Nikelsky und Senior Herwig Sturm.
Vom 1. September 1988 bis Ende April 1992 war Manfred Sauer als ordinierter Vikar weiterhin in Pörtschach tätig und ab 1989 auch Obmann des Evangelischen Bildungswerkes der Superintendenz Kärnten und Osttirol. Diese Aufgabe nahm er bis 1998 wahr. Unterbrochen wurde seine Zeit des ordinierten Vikariats durch unbezahlte Karenzen für weiterführende Studien und – vom 1. September 1990 bis zum 20. Feber 1991 – für eine Väterkarenz.
Mit 1. Mai 1992 wurde er zum Pfarrer der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Pörtschach bestellt und am 5. Juli 1992 in der Pörtschacher Heilandskirche durch Superintendent Herwig Sturm, assistiert von Pfarrer Militäroberkurat Michael Matiasek, ordinierter Vikarin Renate Sauer sowie Helga Duffek, Dieter Kiko und Peter Lautemann als Mitglieder von Presbyterium und Gemeindevertretung, in sein Amt eingeführt. Manfred Sauer predigte zu Mt 25,40b („Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“).
Am 20. Jänner 1996 wurde er von der Superintendentialversammlung in Villach zum Synodalen und am 17. April 1999 in Gnesau zum Senior gewählt. Ab 1999 war er zusätzlich Obmannstellvertreter der Evangelischen Akademie Kärnten. Ein Jahr, nachdem er am 25. März 2000 wieder zum Senior gewählt worden war, wählte ihn am 31. März 2001 die Superintendentialversammlung in Waiern als Nachfolger von Joachim Rathke zum Superintendenten der Evangelischen Superintendenz A.B. Kärnten und Osttirol. Superintendent Manfred Sauer trat sein Amt am 1. Jänner 2002 an. Am 27. Jänner 2002 wurde er in Villach-Stadtpark durch Bischof Herwig Sturm, assistiert von Superintendentin Gertraud Knoll, Pfarrerin Renate Sauer, Pfarrer Jürgen Öllinger und Rektor Hubert Stotter, in sein Amt eingeführt.
Am 13. April 2013 wurde er für weitere zwölf Jahre von der Superintendentialversammlung in Fresach zum Superintendenten wiedergewählt. Im kirchlichen Leitungsamt war ihm nach eigenem Bekunden ein besonderes Anliegen: „Eine seelsorgerliche und menschenfreundliche Kirche, in der die Botschaft des Evangeliums erlebbar wird. Eine offene Kirche, in der auch Fernstehende das Gefühl haben, willkommen zu sein. Eine engagierte Kirche, die Partei ergreift für die Schwachen und sich für Hilfesuchende einsetzt.“ Dafür setzte er sich gemeinsam mit vielen Engagierten ein und wusste in mancherlei Krisen, wie dem Personalmangel, den Finanzproblemen und den damit einhergehenden unvermeidlichen Strukturveränderungen stets einen Weg zu gehen. In seiner Superintendenz seien dafür stellvertretend die Superintendentialkuratorinnen genannt, nämlich Helga Duffek, Helli Thelesklaf (ab 2011) und Margarethe Prinz-Büchl (ab 2024). Manfred Sauer wirkte aber auch in Synode und Generalsynode und seit 2015 als Obmann des Evangelischen Presseverbandes.
In seiner Zeit wurden die Räumlichkeiten der Superintendentur zur „Galerie im Markushof“, wo regelmäßig Ausstellungen und Lesungen stattfanden. Er ist selbst nicht nur als kenntnisreicher Liebhaber von Lyrik und Malerei, sondern auch als Autor an die Öffentlichkeit getreten, etwa mit den Gebetgedichten „möchte gern“, erschienen im Verlag des Evangelischen Presseverbandes im Jahr 2016.
Schon in seinem ersten Amtsjahr kam es zur bedeutungsvollen „Versöhnungsfeier“ mit dem damaligen Innsbrucker Diözesanbischof Alois Kothgasser in St. Veit in Osttirol, wo zwischen 1684 und 1686 etwa 600 Personen aus dem Defereggental wegen ihres evangelischen Glaubens das Land verlassen mussten. Manfred Sauer bewies bei zahlreichen Anlässen großes Interesse an einer lebendigen Ökumene, sei es bei festlichen Anlässen oder aber auch bei gemeinsamen Trauergottesdiensten, wie etwa anlässlich des Messerattentats in Villach am 15. Feber 2025, bei dem ein vierzehnjähriger Jugendlicher aus Villach getötet wurde. Zahlreich sind seine öffentlichen Äußerungen für einen menschenrechtskonformen Umgang mit Menschen auf der Flucht, für rasche Hilfe bei Naturkatastrophen wie nach dem verheerenden Unwetter im Jahr 2022 oder beim gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn – wie er sagte: „Liebe und Miteinander sind stets stärker als jeder Hass.“ Im „Zusammenleben der Volksgruppen und Konfessionen könnte Kärnten sogar eine Modellregion für Europa“ werden, meinte Superintendent Sauer in einem „Kleine-Zeitung-Interview (nach epdÖ - 17. Jänner 2022).
Im Jahr 2019 setzte sich Manfred Sauer durch einen Schweigemarsch am Aschermittwoch (6. März 2019) gemeinsam mit dem römisch-katholischen Diözesanadministrator Dompropst Engelbert Guggenberger und dem altkatholischen Bischof Heinz Lederleitner für den Karfreitag als Feiertag für alle ein.
Ein Höhepunkt seiner Amtszeit war gewiss die Kärntner Landesausstellung „Glaubwürdig bleiben – 500 Jahre protestantisches Abenteuer“, die am 7. Mai 2011 im neuen Ausstellungszentrum in Fresach mit dem neuerbauten Museum eröffnet und mit weit mehr als 100.000 Besuchenden ein großer Erfolg wurde.
Am 5. Juni 2025 wurde Manfred Sauer für sein „humanitäres Lebenswerk“ der seit 2018 verliehene Europäische Toleranzpreis der Stadt Villach und des Denk.Raum.Fresach verliehen. Diese Auszeichnung ist mit den seit 2015 jährlich in der Woche vor Pfingsten stattfindenden Europäischen Toleranzgesprächen verbunden, für die sich Manfred Sauer als Mitgründer gemeinsam mit vielen Kooperationspartner/inne/n durch viele Jahre in Leitungsverantwortung eingesetzt und so maßgeblich dazu beigetragen hat, dass Fresach zu einem europäischen Kulturzentrum geworden ist.
Am 23. November 2013 wurde Manfred Sauer durch LH Dr. Peter Kaiser der Kärntner Landesorden in Silber und am 11. Dezember 2014 durch Bürgermeister Günther Albel der Ehrenring der Stadt Villach verliehen. Am 29. Oktober 2025 erhielt er das große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und wurde am 30. November 2025 in einem festlichen Gottesdienst in der Kirche Villach-Stadtpark als Superintendent verabschiedet und von Bischöfin Cornelia Richter von seinen Aufgaben entpflichtet.
Mit 1. Dezember 2025 trat Manfred Sauer in den wohlverdienten Ruhestand. Dafür sei ihm Gottes Segen gewünscht und im Namen der Kirche für sein langjähriges und vielfältiges Wirken auf allen Ebenen kirchlichen Lebens herzlich gedankt!
(Zl. P 2487; 581/2025 vom 6. Oktober 2025)

Todesfälle

Nr. 186Pfarrer i.R. Jürgen Jentsch

Der Herr über Leben und Tod hat Herrn
Pfarrer i.R. Jürgen Jentsch
geboren am 29. Jänner 1942, am Donnerstag, den 23. Oktober 2025, im 84. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen.
Für seinen Dienst in unserer Kirche danken wir Gott und drücken seiner Familie unsere Anteilnahme aus.
(Zl. P 1307; 519/2025 vom 13. November 2025)

Mitteilungen

Nr. 187Bildungsarbeit – Subventionsansuchen 2026

Ansuchen um Subvention durch die Kommission für Bildungsangelegenheiten der Evangelischen Kirche A.u.H.B. sind bis zum 2. Feber 2026 an okr-bildung@evang.at einzureichen. Gefördert werden Bildungsveranstaltungen in der Regel bis maximal 70 % der Projektgesamtkosten bzw. bis zu einer Höhe von maximal EUR 2.200. Insgesamt stehen EUR 20.000 zur Verfügung.
Das standardisierte Formblatt „Antrag für eine Subvention durch die Kommission für Bildungsangelegenheiten“ steht Ihnen unter https://evang.at/service/listen-und-formulare/ zur Verfügung.
Bei der Antragstellung sind das Grundsatzpapier (ABl. Nr. 247/2001, ausgegeben am 20. Dezember 2001) und der 2025 adaptierte Kriterienkatalog der Kommission für Bildungsangelegenheiten (https://evang.at/service/listen-und-formulare/) zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausdrücklich als evangelische Bildungsprojekte deklarierte Anträge bevorzugt berücksichtigt werden und jene, die sich dem Thema der Jahreslosung 2026 „Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Off 21,5) widmen.
Was wird möglich an Orten, an welchen im Licht und im Vertrauen auf diese Verheißung Gottes versucht wird zu leben? Was leuchtet auf, hat trotz allem Platz, kann gedeihen und wachsen, deckt auf und bewegt?
Das Hören auf die Jahreslosung gibt 2026 der Hoffnung Raum, dass nichts bleiben muss, wie es ist.
Durch die Kommission für Bildungsangelegenheiten subventionierte Bildungsveranstaltungen bringen Menschen zusammen und machen Mut. Sie fördern Austausch und Dialog, sie schaffen Raum, sie bilden ab, wofür Kirche im Licht dieser Verheißung stehen mag in herausfordernder Zeit, und nehmen beherzt die Zukunft in den Blick.
Fort- und Weiterbildungen von hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden können nicht subventioniert werden.
Die Abrechnungen der 2025 unterstützten Projekte sind bis zum 2. Feber 2026 an das Evangelische Kirchenamt, z.Hd. Kirchenrätin für Bildung, E-Mail okr-bildung@evang.at zu senden.
Wien, November 2025
(Zl. WI-FSZ07-002899/2025)

Motivenbericht: Änderung der Regelung in Bezug auf unbezahlte Religionsstunden

Zu Punkt 5: An den Oberkirchenrat wurde mehrfach der Wunsch herangetragen, das Entgelt für die Leistung von Religionsstunden, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt werden, deutlich zu erhöhen. Es wird daher vorgeschlagen, den schon bisher aufgrund der Novelle, ABl. Nr. 150/2011, valorisierten Betrag, der im letzten Schuljahr inkl. Sonderzahlung EUR 604,85 für eine solche Religionsstunde ausmachte, auf EUR 800 (valorisiert in den Folgejahren) anzuheben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten würden bei ca. 100 wöchentlichen Religionsstunden, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt werden, bei derzeit ca. EUR 20.000 pro Jahr liegen.
Zu Punkt 6: Die neue Regelung sollte rückwirkend mit Beginn des laufenden Schuljahres 2025/26 erfolgen. Da der sonstige Inhalt der Novelle, ABl. Nr. 150/2011, (insbesondere mit der Valorisierung) nunmehr in den Punkt 5 erster Satz ergänzend aufgenommen wurde, kann die Novelle, ABl. Nr. 150/2011, mit Inkrafttreten der nunmehr vorgeschlagenen Novelle entfallen.
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind.
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.)
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen.
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischöfin Prof.in Dr.in Cornelia Richter
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at
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