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#Jahrgang 2025, 2. StückAusgegeben am 28. Feber 2025
Rechtliches
Kundmachungen in Angelegenheiten der Synode H.B.
Nr. 15Einberufung der Synode H.B. – März 2025
Über Beschluss des Kirchenpresbyteriums H.B. beruft der Evangelische Oberkirchenrat H.B. hiermit die 3. SESSION DER 18. SYNODE H.B. für Samstag, den 29. März 2025 (ab 9:30 Uhr) nach Feldkirch ein. Im Rahmen dieser Session findet unter anderem die Wahl der Landessuperintendentin bzw. des Landessuperintendenten sowie einer geistlichen Oberkirchenrätin bzw. eines geistlichen Oberkirchenrates statt.
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(Zl. LK-HB01-002287/2025) |
Verfügungen mit einstweiliger Geltung
Nr. 16Dienstordnung 2012 für die bei der Evangelischen Kirche beschäftigten Dienstnehmer – 1. Novelle 2025 (in Zusammenhang mit der vermehrten Integration der Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in die Evangelische Kirche A.u.H.B.)
Der Rechts- und Verfassungsausschuss der Generalsynode beschloss gemäß Art. 112 Abs. 8 Kirchenverfassung über Antrag des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. nachstehende
VERFÜGUNG MIT EINSTWEILIGER GELTUNG
Die Dienstordnung 2012 für die bei der Evangelischen Kirchen beschäftigten Dienstnehmer, ABl. Nr. 153/2012 idgF wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 lit. a wird nach der Wortfolge „von der Evangelischen Kirche A.B. bzw. H.B.“ die Wortfolge „sowie von der Evangelischen Kirche A.u.H.B.“ eingefügt.
2. In § 1 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „der Oberkirchenrat H.B.,“ die Wortfolge „für die Evangelische Kirche A.u.H.B. der Oberkirchenrat A.u.H.B.,“ eingefügt.
3. § 2 Abs. 1 wird folgende Z 6 angeschlossen:
„6. weltliche Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen, sofern sie haupt- oder nebenamtlich tätig sind; für sie sind besondere Anstellungsverträge abzuschließen.“
4. In § 3 Abs. 6 ist nach dem ersten Satz folgender Satz einzufügen:
„Der schriftliche Dienstvertrag hat im Übrigen auch die Angaben für einen Dienstzettel (schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag) gemäß den staatlichen Vorschriften zu enthalten.“
5. § 3 Abs. 7 lautet:
„(7) In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesen Bestimmungen abweichen, ausgenommen die Mindestangaben in einem Dienstzettel nach staatlichem Recht (Abs. 6). In Dienstverträgen können auch Regelungen über Telearbeit getroffen werden, die jedoch den staatlichen gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) entsprechen müssen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen.“
6. § 3 wird folgender Abs. 9 angeschlossen:
„(9) Bedarf das Eingehen eines Dienstverhältnisses ausnahmsweise auch der Genehmigung staatlicher Behörden, wie Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, beginnt das Dienstverhältnis frühestens nach Vorliegen der staatlichen Genehmigung.“
7. § 5 ist folgender Satz anzufügen:
„Jeder Dienstnehmer und jede Dienstnehmerin hat mit Abschluss des Dienstvertrages auch ausdrücklich die Zustimmung zur elektronischen Verwahrung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten inklusive Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wie Religionszugehörigkeit, durch den Dienstgeber und die allfällige Weiterleitung an kirchliche Aufsichtsbehörden die Zustimmung zu erteilen.“
8. § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Er oder sie ist auch verpflichtet, über Verlangen des Dienstgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, im Falle der Dienstverhinderung aus Krankheitsgründen eine ärztliche Bestätigung über Ursache und Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.“
9. § 14 lautet:
„(1) Jeder Dienstnehmer und jede Dienstnehmerin hat dem Dienstgeber schriftlich mitzuteilen, wenn er bzw. sie ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit einem anderen Dienstgeber (Arbeitgeber) eingeht, dies unter Angabe der zu erbringenden Dienst- bzw. Arbeitsleistungen. Gleiches gilt, wenn bei der Begründung eines Dienstverhältnisses bereits ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit einem anderen Dienstgeber besteht.
(2) Der Dienstgeber kann nach schriftlicher Anzeige (Abs. 1) verlangen, dass der Dienstnehmer bzw. die Dienstnehmerin das Beschäftigungsverhältnis in einem weiteren Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) unterlässt, weil dies mit den arbeitszeitrechtlichen und arbeitsruherechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar ist oder der Verwendung im bestehenden Dienstverhältnis mit dem kirchlichen Dienstgeber (§ 1 Abs. 1) abträglich ist.
(3) Abs. 2 gilt auch, wenn bei Beginn eines Dienstverhältnisses bereits ein Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) mit einem anderen Dienstgeber besteht. Bedarf der Abschluss eines Dienstvertrages nach Maßgabe der kirchlichen Vorschriften einer Genehmigung, so ist vor Erteilung der Genehmigung des Dienstvertrages durch die genehmigende Stelle eine Stellungnahme des künftigen Dienstnehmers bzw. der künftigen Dienstnehmerin zu diesem Verlangen einzuholen.
(4) Abs. 2 und Abs. 3 gelten sinngemäß, wenn nachträglich infolge Verletzung der Anzeigepflicht des Dienstnehmers oder der Dienstnehmerin hervorkommt, dass er oder sie ein weiteres Dienstverhältnis mit einem anderen Dienstgeber eingegangen ist.“
10. In § 19 Abs. 1 wird die Wortfolge „Verordnung des zuständigen Oberkirchenrates“ durch die Wortfolge „Verordnung des Oberkirchenrates A.u.H.B.“ ersetzt.
11. In § 20 Abs. 3 wird die Wortfolge „der Oberkirchenrat A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung nach Zustimmung der Finanzausschüsse der Synoden A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung“ durch die Wortfolge „der Oberkirchenrat A.u.H.B. mit Zustimmung des Finanzausschusses der Generalsynode“ ersetzt.
12. In § 20 Abs. 5 wird die Wortfolge „des Oberkirchenrates A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung“ durch die Wortfolge „des Oberkirchenrates A.u.H.B.“ ersetzt.
13. In § 21 lautet der 2. Satz:
„Zur Wirksamkeit der Verordnung ist neben der Zustimmung des Finanzausschusses der Generalsynode auch die Zustimmung der Mitarbeitervertretung erforderlich.“
14. § 30 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Zinsenersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen sind gemäß der jeweiligen Sachbezugswerteverordnung aufgrund des Einkommensteuergesetzes 1988 vom Dienstgeber bei der Lohnsteuer zu versteuern und allenfalls dafür Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, soweit nicht eine teilweise Einkommensteuerbefreiung vorliegt.“
15. § 32 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Zuschussleistungen zur ASVG-Pension für alle weltlichen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen der Evangelischen Kirche A.u.H.B., allenfalls auch der Evangelischen Kirche A.B. sowie der Evangelischen Kirche H.B., werden entsprechend den Vereinbarungen mit der Mitarbeitervertretung von der Zuschusskasse öffentlichen Rechts (§ 479 ASVG) ‚Pensionsinstitut der Linz AG‘ (vormals Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen), im Folgenden Pensionsinstitut, nach Maßgabe der jeweiligen Satzungen dieses Pensionsinstitutes erbracht.“
16. In § 32 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Kirche A.B. bzw. die Kirche H.B.“ durch die Wortfolge „die Evangelische Kirche A.u.H.B.“ ersetzt.
17. In § 32 Abs. 4 wird die Wortfolge „Die Evangelische Kirche A.B. bzw. die Evangelische Kirche H.B.“ ersetzt durch die Wortfolge „Die Evangelische Kirche A.u.H.B. bzw. die Evangelische Kirche A.B. bzw. die Evangelische Kirche H.B.“
18. In § 36 Abs. 1 wird die Wortfolge „Der zuständige Oberkirchenrat“ durch die Wortfolge „Der Oberkirchenrat A.u.H.B.“ ersetzt.
19. § 37 wird folgender Satz angefügt:
„Der Oberkirchenrat A.u.H.B. ist ermächtigt, mittels Verordnungen weitere Details der Dienstreiseabrechnung inklusive Abrechnung der Tages- und Nächtigungsgelder (§ 36) festzulegen.“
20. Der bisherige § 39 erhält die Bezeichnung § 39 Abs. 1 und wird durch folgenden Abs. 2 ergänzt:
„(2) Die Novellierungen der Bestimmungen dieser Dienstordnung durch die Verfügung mit einstweiliger Geltung, ABl. Nr. 16/2025, treten rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Soweit in anderen kirchenrechtlichen Bestimmungen auf die novellierten Bestimmungen verwiesen wird, gilt der Verweis in diesen Bestimmungen als Verweis auf die novellierte Bestimmung der Dienstordnung. Bestehende Verordnungen auf der Grundlage der Dienstordnung 2012 nach Maßgabe der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen gelten bis zur Neuerlassung von Verordnungen durch den Oberkirchenrat A.u.H.B. weiter.“
(Zl. RE-KIG18-002290/2025) |
Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
Nr. 17Änderung der Mindestgehälter-Verordnung (Mindestgehälter-Verordnung 2025)
Der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. ändert die Mindestgehälter-Verordnung, ABl. Nr. 205/2002, zuletzt geändert mit ABl. Nr. 86/2024, wie im Folgenden dargestellt (§§ 1 bis 3 werden zur leichteren Übersicht unverändert wiedergegeben):
§ 1
Diese Verordnung gilt für Dienstverträge mit Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die von diesen mit den in § 1 Abs. 1 der Dienstordnung 2003 und Dienstordnung 2012 (ABl. Nr. 153/2012) genannten Dienstgeberinnen oder Dienstgebern abgeschlossen wurden bzw. werden, sofern auf das Dienstverhältnis nicht eine bundesgesetzliche Regelung, z.B. die für kirchlich bestellte Religionslehrerinnen und Religionslehrer, oder eine landesgesetzliche Regelung, z.B. die für Kindergarten- oder Hortpädagoginnen und -pädagogen, oder ein anderes Kirchengesetz anzuwenden ist, oder sofern für den Bereich ein Mindestlohntarif, ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, z.B. für Einrichtungen der Diakonie, gilt.
#§ 2
Diese Verordnung gilt nicht für Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die überwiegend im Religionsunterricht tätig sind und zusätzlich dazu von einer Pfarrgemeinde für Gemeindearbeiten angestellt werden. In dem nach der Dienstordnung abzuschließenden Teilzeitdienstvertrag ist die Einstufung in das für den Religionsunterricht gültige Entlohnungsschema vorzunehmen. Bestehende Dienstverträge bleiben von dieser Regelung unberührt.
#§ 3
Bestehende Vereinbarungen über höhere Grundgehälter, als die mit dieser Verordnung festgesetzten, bleiben unberührt.
#§ 4
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist werden für die in der Dienstordnung 2003 und der Dienstordnung 2012 festgelegten Qualifikationsgruppen die Mindestgehälter ab 1. Jänner 2025 festgesetzt wie folgt:
Mindestgehälter-Verordnung Tabellen 2025 |
Für die Qualifikationsgruppe I:
(Hausarbeiterinnen und Hausarbeiter, Raumpflegerinnen und Raumpfleger, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Portierinnen und Portiere, Küsterinnen und Küster und sonstige angelernte Dienste)
Jahr | Biennium | EURO |
0 - 2 | 1 | 2.005,61 |
3 - 4 | 2 | 2.020,62 |
5 - 6 | 3 | 2.035,41 |
7 - 8 | 4 | 2.050,17 |
9 - 10 | 5 | 2.064,65 |
11 - 12 | 6 | 2.079,74 |
13 - 14 | 7 | 2.094,29 |
15 - 16 | 8 | 2.108,91 |
17 - 18 | 9 | 2.123,21 |
19 - 20 | 10 | 2.137,99 |
21 - 22 | 11 | 2.152,09 |
23 - 24 | 12 | 2.166,66 |
25 - 26 | 13 | 2.180,63 |
27 - 28 | 14 | 2.194,71 |
29 - 30 | 15 | 2.208,89 |
31 - 32 | 16 | 2.222,96 |
33 - 34 | 17 | 2.237,02 |
35 - 36 | 18 | 2.250,97 |
37 - 38 | 19 | 2.264,74 |
39 - 40 | 20 | 2.278,58 |
41 - 42 | 21 | 2.292,21 |
Für die Qualifikationsgruppe II:
(angelernte Bürokräfte für einfache Arbeiten nach Vorgaben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Registratur, im Postexpedit, als Telefonistin oder Telefonist)
Jahr | Biennium | EURO |
0 - 2 | 1 | 2.083,14 |
3 - 4 | 2 | 2.113,01 |
5 - 6 | 3 | 2.142,60 |
7 - 8 | 4 | 2.172,20 |
9 - 10 | 5 | 2.201,37 |
11 - 12 | 6 | 2.230,62 |
13 - 14 | 7 | 2.259,72 |
15 - 16 | 8 | 2.288,37 |
17 - 18 | 9 | 2.317,56 |
19 - 20 | 10 | 2.347,87 |
21 - 22 | 11 | 2.375,47 |
23 - 24 | 12 | 2.402,96 |
25 - 26 | 13 | 2.431,38 |
27 - 28 | 14 | 2.459,92 |
29 - 30 | 15 | 2.488,71 |
31 - 32 | 16 | 2.518,60 |
33 - 34 | 17 | 2.549,16 |
35 - 36 | 18 | 2.580,20 |
37 - 38 | 19 | 2.612,63 |
39 - 40 | 20 | 2.644,16 |
41 - 42 | 21 | 2.676,47 |
Für die Qualifikationsgruppe III:
(Bürokräfte mit Ausbildung z.B. für das selbstständige EDV-mäßige Erstellen von Texten, Layout, Tabellen, Kontierung, sekretariell-administrative Unterstützung, Terminkoordination, Korrespondenz usw., Kirchenbeitragsbeauftragte für kleine Gemeinden bis zirka 2500 Mitglieder)
Jahr | Biennium | EURO |
0 - 2 | 1 | 2.161,02 |
3 - 4 | 2 | 2.200,49 |
5 - 6 | 3 | 2.239,85 |
7 - 8 | 4 | 2.278,71 |
9 - 10 | 5 | 2.317,59 |
11 - 12 | 6 | 2.356,27 |
13 - 14 | 7 | 2.394,99 |
15 - 16 | 8 | 2.433,55 |
17 - 18 | 9 | 2.471,63 |
19 - 20 | 10 | 2.510,23 |
21 - 22 | 11 | 2.550,96 |
23 - 24 | 12 | 2.592,74 |
25 - 26 | 13 | 2.635,50 |
27 - 28 | 14 | 2.678,57 |
29 - 30 | 15 | 2.721,97 |
31 - 32 | 16 | 2.765,33 |
33 - 34 | 17 | 2.809,00 |
35 - 36 | 18 | 2.852,50 |
37 - 38 | 19 | 2.895,47 |
39 - 40 | 20 | 2.938,42 |
41 - 42 | 21 | 2.981,26 |
Für die Qualifikationsgruppe IV:
Assistentinnen und Assistenten für leitende Amtsträgerinnen und Amtsträger (z.B. Superintendentinnen und Superintendenten, Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte, Kirchenrätinnen und Kirchenräte), Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit selbstständigem Aufgabenbereich (z.B. Gemeindepädagoginnen oder -pädagogen, Jugendreferentinnen oder -referenten, Kirchenbeitragsreferentinnen oder -referenten für große Pfarrgemeinden oder Gemeindeverbände mit mehr als zirka 2500 Mitgliedern, Gehaltsverrechnerinnen oder -verrechner, Buchhalterinnen und Buchhalter bis Rohbilanz).
Für die Qualifikationsgruppe IV ist maßgebend, dass die spezifische Qualifikationsaneignung für diese Tätigkeit üblicherweise innerhalb eines halben Jahres erfolgen kann, entsprechende schulische Vorbildung vorausgesetzt.
Jahr | Biennium | EURO |
0 - 2 | 1 | 2.318,15 |
3 - 4 | 2 | 2.366,96 |
5 - 6 | 3 | 2.415,78 |
7 - 8 | 4 | 2.465,05 |
9 - 10 | 5 | 2.517,28 |
11 - 12 | 6 | 2.570,44 |
13 - 14 | 7 | 2.626,24 |
15 - 16 | 8 | 2.681,60 |
17 - 18 | 9 | 2.760,09 |
19 - 20 | 10 | 2.840,14 |
21 - 22 | 11 | 2.945,09 |
23 - 24 | 12 | 3.050,50 |
25 - 26 | 13 | 3.155,59 |
27 - 28 | 14 | 3.260,22 |
29 - 30 | 15 | 3.365,57 |
31 - 32 | 16 | 3.470,84 |
33 - 34 | 17 | 3.576,55 |
35 - 36 | 18 | 3.681,14 |
37 - 38 | 19 | 3.787,05 |
39 - 40 | 20 | 3.891,79 |
Für die Qualifikationsgruppe V:
Spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung (z.B. selbstständige Projektbetreuerinnen oder -betreuer, Jugendreferentinnen oder -referenten mit zertifizierter Spezialausbildung, Bilanzbuchhalterinnen oder -buchhalter, EDV-Administratorinnen oder -administratoren sowie EDV-Systembetreuerinnen oder -betreuer, KB-Beauftragte für die Superintendenz bzw. die Gesamtgemeinde).
Für die Einreihung in die Qualifikationsgruppe V ist maßgebend, dass für die Qualifikation üblicherweise eine berufsbildende Matura und/oder eine längere bzw. zumindest halbjährige Einarbeitungszeit erforderlich ist.
Jahr | Biennium | EURO |
0 - 2 | 1 | 2.805,88 |
3 - 4 | 2 | 2.865,57 |
5 - 6 | 3 | 2.925,23 |
7 - 8 | 4 | 2.985,46 |
9 - 10 | 5 | 3.049,32 |
11 - 12 | 6 | 3.114,33 |
13 - 14 | 7 | 3.182,54 |
15 - 16 | 8 | 3.250,14 |
17 - 18 | 9 | 3.346,14 |
19 - 20 | 10 | 3.444,00 |
21 - 22 | 11 | 3.572,24 |
23 - 24 | 12 | 3.701,10 |
25 - 26 | 13 | 3.829,54 |
27 - 28 | 14 | 3.957,42 |
29 - 30 | 15 | 4.086,29 |
31 - 32 | 16 | 4.214,90 |
33 - 34 | 17 | 4.344,12 |
35 - 36 | 18 | 4.471,98 |
37 - 38 | 19 | 4.601,42 |
39 - 40 | 20 | 4.729,46 |
Für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker:
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit der Zweiten (A-Prüfung) oder Ersten Diplomprüfung (B-Prüfung); Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit C-Prüfung entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß, sofern ihr Dienst nicht ehrenamtlich oder auf Honorarbasis ausgeübt wird.
Näheres regeln §§ 8 ff Ordnung des Amtes des Kirchenmusikers idgF.
Jahr | Biennium | A-Prüfung | B-Prüfung | C-Prüfung |
0 - 2 | 1 | 3.275,28 | 2.976,65 | 2.239,92 |
3 - 4 | 2 | 3.378,99 | 3.062,55 | 2.276,69 |
5 - 6 | 3 | 3.520,95 | 3.145,70 | 2.312,15 |
7 - 8 | 4 | 3.763,70 | 3.252,20 | 2.347,74 |
9 - 10 | 5 | 4.017,45 | 3.432,12 | 2.395,41 |
11 - 12 | 6 | 4.268,43 | 3.636,88 | 2.467,65 |
13 - 14 | 7 | 4.515,29 | 3.850,94 | 2.557,82 |
15 - 16 | 8 | 4.770,38 | 4.086,92 | 2.653,30 |
17 - 18 | 9 | 5.025,47 | 4.324,34 | 2.752,77 |
19 - 20 | 10 | 5.262,89 | 4.564,43 | 2.851,16 |
21 - 22 | 11 | 5.515,20 | 4.804,52 | 2.950,63 |
23 - 24 | 12 | 5.767,65 | 5.044,60 | 3.048,87 |
25 - 26 | 13 | 6.021,29 | 5.284,69 | 3.149,81 |
27 - 28 | 14 | 6.272,37 | 5.517,99 | 3.268,38 |
29 - 30 | 15 | 6.536,91 | 5.735,00 | 3.404,75 |
31 - 32 | 16 | 6.777,12 | 5.963,90 | 3.541,26 |
33 - 34 | 17 | 6.895,71 | 6.195,92 | 3.675,00 |
35 - 36 | 18 | 7.255,84 | 6.362,29 | 3.811,35 |
37 - 38 | 19 | - | - | 3.879,62 |
(Zl. RE-KIG17-002294/2025) |
Kundmachungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.
Nr. 18Richtsatztabelle 2025 für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
In der Folge die Übersicht über die Basispunkte und die entsprechend der Erhöhungen der Mindestgehälter-Verordnungen in den Vorjahren angepasste Richtsatztabelle 2025:
Ohne Prfg | D (nur Prfg Orgel) | C | B | A | ||
Faktor | 0,8 | 1 | 1,3 | 1,8 | 2 | |
Basispunkte Orgeldienst HauptGoDi | 1 | 40 | 50 | 65 | 90 | 100 |
Basispunkte NebenGoDi Faktor | 0,8 | 30 | 40 | 50 | 70 | 80 |
Basispunkte Chorprobe Faktor | 1,3 | 50 | 85 | 115 | 130 | |
Euro-Werte, gültig ab 1. März 2025 Berechnung: Basispunkte x € 0,7162 gerundet auf 10 Cent | Ohne Prfg | D (nur Prfg Orgel) | C | B | A | |
Orgeldienst Hauptgottesdienst | € 28,60 | € 35,80 | € 46,60 | € 64,50 | € 71,60 | |
Orgeldienst Nebengottesdienst | € 21,50 | € 28,60 | € 35,80 | € 50,10 | € 57,30 | |
Chorprobe | € 35,80 | ----- | € 60,90 | € 82,40 | € 93,10 | |
100 Basispunkte entsprachen 2023 | 62,49 | |||||
100 Basispunkte entsprechen 2025 | 71,62 |
(Zl. LK-KIM01-002203/2025) |
Personalia
Gremien der Generalsynode
Nr. 19Kommission für Bildungsangelegenheiten der XVI. Generalsynode
Folgende nichtsynodale Mitglieder der Kommission für Bildungsangelegenheiten der XVI. Generalsynode wurden vom Kirchenpresbyterium A.u.H.B. in seiner Sitzung am 27. Jänner 2025 bestellt:
1. Prof.in Mag.a Dr.in Sonja Danner
2. Pfarrer Mag. Jörg Schagerl
3. Fachinspektorin Dipl.-Päd.in Sabine Schönwetter-Cebrat, BEd
2. Pfarrer Mag. Jörg Schagerl
3. Fachinspektorin Dipl.-Päd.in Sabine Schönwetter-Cebrat, BEd
(Zl. SY-KOM09-002063/2024) |
Nr. 20Gesangbuchkommission der XVI. Generalsynode
Folgendes nichtsynodale Mitglied der Gesangbuchkommission der XVI. Generalsynode mit Wirkung vom 1. April 2025 wurde vom Kirchenpresbyterium A.u.H.B. in seiner Sitzung am 27. Jänner 2025 bestellt:
1. Dr. Tamás Szőcs
(Zl. SY-KOM03-002064/2024) |
Gremien der Synode A.B.
Nr. 21Kommission für Gottesdienst und Kirchenmusik der 16. Synode A.B.
Folgende nichtsynodale Mitglieder der Kommission für Gottesdienst und Kirchenmusik der 16. Synode A.B. wurden vom Kirchenpresbyterium A.B. in seiner Sitzung am 27. Jänner 2025 bestellt:
1. Pfarrer Dr. Michael Wolf
2. Diözesankantorin Mag.a Sybille von Both
2. Diözesankantorin Mag.a Sybille von Both
(Zl. SY-KOM01-002065/2024) |
Stellenausschreibungen A.B.
Allgemeiner Hinweis zu den Ausschreibungen
Bewerber/innen auf Pfarrstellen, die mit Erteilung des Religionsunterrichts verbunden sind, werden gebeten, bzgl. einer notwendigen Online-Bewerbung bei der jeweiligen Bildungsdirektion den Kontakt mit der zuständigen Fachinspektorin/dem zuständigen Fachinspektor für den evangelischen Religionsunterricht aufzunehmen.
Nr. 22Ausschreibung (erste) der mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche
Die Evangelische Pfarrgemeinde Graz-Heilandskirche schreibt zum 1. September 2025 die erste, mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle aus. Zur ausgeschriebenen Pfarrstelle gehören die Amtsführung für die Pfarrgemeinde sowie gemeinsam mit der zweiten Pfarrerin/dem zweiten Pfarrer der Dienst im Bereich der Muttergemeinde.
Wer wir sind:
- Die Pfarrgemeinde zählt rund 5.300 Gemeindemitglieder und umfasst das Stadtzentrum, acht Grazer Bezirke und dreizehn Gemeinden im Umland. Sie besteht aus der Muttergemeinde Heilandskirche (ca. 4.000 Gemeindemitglieder) und der Tochtergemeinde Erlöserkirche-Liebenau (ca. 1.300 Gemeindemitglieder), der eine weitere (dritte) Pfarrstelle zugeordnet ist.
- Eingebettet zwischen Kultur und Wirtschaft, zwischen Oper und dem Bauernmarkt am Kaiser-Josef-Platz, inmitten der Großstadt liegen Kirche und Gemeindezentrum mit ihren Räumlichkeiten (u.a. Gemeinde- und Festsaal, Jugendzentrum domino) als Ort der Begegnung und Raum zur Entfaltung.
- Die Pfarrgemeinde ist gesellschaftspolitisch wach und engagiert. Wir stehen in lebendigem Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur. Als Minderheit in Österreich wissen wir uns auch besonders anderen Minderheiten und Menschen am Rand unserer Gesellschaft verpflichtet.
- Aufgrund unserer Geschichte, der Lage in der Stadtmitte sowie des Sitzes wesentlicher diözesaner Einrichtungen nimmt die Heilandskirche viele Aufgaben mit großer Öffentlichkeitswirkung wahr.
Besondere Schwerpunkte der Pfarrgemeinde:
- Einen besonderen Schwerpunkt bildet u.a. die Kirchenmusik (hauptamtliche Kantorin/hauptamtlicher Kantor, Kantorei, Bläserkreis, Kinderchor, …), die in den Gottesdiensten und darüber hinaus einen wichtigen Platz einnimmt.
- Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (u.a. mit Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge), Kindergottesdienst, Jugendzentrum, Konfirmand/inn/enarbeit, Freizeiten, …) sowie die seelsorgerliche und diakonische Betreuung von Geflüchteten (u.a. Taufkurs).
- Ein engagiertes Redaktionsteam ist für die Erstellung der Gemeindezeitung „dialog“ verantwortlich.
- Durch den Betrieb eines Kindergartens sowie zweier Friedhöfe und die Bewirtschaftung mehrerer Gebäude sind wir auch ein mittelständischer Wirtschaftsbetrieb.
- Die Heilandskirche ist seit 2006 Klimabündnis-Gemeinde und will ihrer Schöpfungsverantwortung durch einen nachhaltigen Lebensstil nachkommen.
Pool an engagierten Mitarbeitenden:
- Rund dreißig hauptamtlich Mitarbeitende in der Gemeindearbeit, der Verwaltung und in den genannten Einrichtungen sorgen für einen möglichst professionellen Betrieb der vielfältigen Aufgabengebiete.
- Einzigartig ist die Stelle einer Geschäftsführerin, welche die Gemeindeleitung professionell unterstützt.
- Zusätzlich werden die verschiedenen Arbeitsfelder von zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden, Teams und presbyterialen Ausschüssen mitgetragen.
Aufgaben und Schwerpunkte der Pfarrstelle:
- Gottesdienste (inkl. regelmäßiger Kinder-, Krabbel- und Familiengottesdienste) sind an allen Sonn- und Feiertagen in der Heilandskirche zu feiern. Gottesdienste, Amtshandlungen, Seelsorge, Konfirmand/inn/en-Kurs usw. werden unter den Inhaber/inne/n der beiden der Muttergemeinde zugeordneten Pfarrstellen bzw. den Lektor/inn/en aufgeteilt.
- Religionsunterricht ist im Umfang von acht Wochenstunden zu halten.
- Die Pflege guter ökumenischer Beziehungen sowie der christlich-jüdische und interreligiöse Dialog gehören zum Selbstverständnis der Pfarrgemeinde, wodurch sich entsprechende Aufgaben in der Pfarrgemeinde wie auch in übergemeindlichen Strukturen ergeben (z.B. Christlich-Jüdisches Komitee).
- Zur Amtsführung gehören weiters – im Zusammenwirken mit der Geschäftsführung, dem Kuratorium sowie dem Presbyterium – zahlreiche Managementaufgaben sowie die Leitung des Pfarramtes und des Pfarrteams (Pfarrer/innen, Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge, Kantor/in), die Koordination und Begleitung sämtlicher Gruppen und Kreise, die redaktionelle Mitarbeit bei der Gemeindezeitung „dialog“ etc.
Wir bieten:
- die Möglichkeit, das gemeindliche Leben auch nach eigenen Stärken und Ideen zu gestalten;
- vielfache Unterstützung durch hochprofessionelle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende;
- ein buntes Gemeindeleben mit unterschiedlichsten Angeboten für verschiedene Altersgruppen;
- ein attraktives Wohnumfeld im Zentrum der zweitgrößten Stadt Österreichs mit entsprechenden Bildungs- und Kultureinrichtungen, Sport- und Freizeitmöglichkeiten;
- eine großzügige Dienstwohnung im Pfarrhaus (195,2 m2 mit Lift, Balkon und Garage).
Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer:
- die/der gründliche theologische Arbeit leisten kann;
- mit Leitungskompetenz und Kompetenz im Konfliktmanagement sowie Organisationsgeschick;
- die/der einen wertschätzenden Umgang mit allen pflegt;
- mit Begeisterungsfähigkeit, Gestaltungsfreude und Offenheit für Neues;
- zu deren/dessen Stärken Teamfähigkeit und Kontaktfreude zählen;
- mit der Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 30. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche, Kaiser-Josef-Platz 9, 8010 Graz, E-Mail: kur.graz-heilandskirche@evang.at.
Weitere Auskünfte und eine Führung durch die Gemeinde geben gerne Kuratorin Mag.a Dr.in Angelika Halbedl-Herrich, Tel. 0664 104 06 41 und der derzeit amtsführende Pfarrer Matthias Weigold, MTh, Tel. 0699 188 77 686. Die Pfarrgemeinde ist unter der Telefonnummer 059 1517 60 800 erreichbar. Beachten Sie bitte auch weitere Informationen auf unserer Homepage: https://heilandskirche.st/
(Zl. GD-PGD056-002263/2025) |
Nr. 23Ausschreibung (erste) der zweiten, nicht mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche
Die Evangelische Pfarrgemeinde Graz-Heilandskirche schreibt zum 1. September 2025 die zweite, nicht mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle aus. Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist gemeinsam mit der amtsführenden Pfarrstelle der Muttergemeinde zugeordnet.
Wer wir sind:
- Die Pfarrgemeinde zählt rund 5.300 Gemeindemitglieder und umfasst das Stadtzentrum, acht Grazer Bezirke und dreizehn Gemeinden im Umland. Sie besteht aus der Muttergemeinde Heilandskirche (ca. 4.000 Gemeindemitglieder) und der Tochtergemeinde Erlöserkirche-Liebenau (ca. 1.300 Gemeindemitglieder), der eine weitere (dritte) Pfarrstelle zugeordnet ist.
- Eingebettet zwischen Kultur und Wirtschaft, zwischen Oper und dem Bauernmarkt am Kaiser-Josef-Platz, inmitten der Großstadt liegen Kirche und Gemeindezentrum mit ihren Räumlichkeiten (u.a. Gemeinde- und Festsaal, Jugendzentrum domino) als Ort der Begegnung und Raum zur Entfaltung.
- Die Pfarrgemeinde ist gesellschaftspolitisch wach und engagiert. Wir stehen in lebendigem Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur. Als Minderheit in Österreich wissen wir uns auch besonders anderen Minderheiten und Menschen am Rand unserer Gesellschaft verpflichtet.
- Aufgrund unserer Geschichte, der Lage in der Stadtmitte sowie des Sitzes wesentlicher diözesaner Einrichtungen nimmt die Heilandskirche viele Aufgaben mit großer Öffentlichkeitswirkung wahr.
Besondere Schwerpunkte der Pfarrgemeinde:
- Einen besonderen Schwerpunkt bildet u.a. die Kirchenmusik (hauptamtliche Kantorin/hauptamtlicher Kantor, Kantorei, Bläserkreis, Kinderchor, …), die in den Gottesdiensten und darüber hinaus einen wichtigen Platz einnimmt.
- Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (u.a. mit Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge), Kindergottesdienst, Jugendzentrum, Konfirmand/inn/enarbeit, Freizeiten, …) sowie die seelsorgerliche und diakonische Betreuung von Geflüchteten (u.a. Taufkurs).
- Ein engagiertes Redaktionsteam ist für die Erstellung der Gemeindezeitung „dialog“ verantwortlich.
- Durch den Betrieb eines Kindergartens sowie zweier Friedhöfe und die Bewirtschaftung mehrerer Gebäude sind wir auch ein mittelständischer Wirtschaftsbetrieb.
- Die Heilandskirche ist seit 2006 Klimabündnis-Gemeinde und will ihrer Schöpfungsverantwortung durch einen nachhaltigen Lebensstil nachkommen.
Pool an engagierten Mitarbeitenden:
- Rund dreißig hauptamtlich Mitarbeitende in der Gemeindearbeit, der Verwaltung und in den genannten Einrichtungen sorgen für einen möglichst professionellen Betrieb der vielfältigen Aufgabengebiete.
- Einzigartig ist die Stelle einer Geschäftsführerin, welche die Gemeindeleitung professionell unterstützt.
- Zusätzlich werden die verschiedenen Arbeitsfelder von zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden, Teams und presbyterialen Ausschüssen mitgetragen.
Aufgaben und Schwerpunkte der Pfarrstelle:
- Gottesdienste (inkl. regelmäßiger Kinder-, Krabbel- und Familiengottesdienste) sind an allen Sonn- und Feiertagen in der Heilandskirche zu feiern. Gottesdienste, Amtshandlungen, Seelsorge, Konfirmand/inn/en-Kurs usw. werden unter den Inhaber/inne/n der beiden der Muttergemeinde zugeordneten Pfarrstellen bzw. den Lektor/inn/en aufgeteilt.
- Religionsunterricht ist im Umfang von acht Wochenstunden zu halten.
- Ein inhaltlicher Schwerpunkt dieser Stelle ist die Arbeit mit Senior/inn/en sowie die Pflege und Weiterentwicklung der Besuchskultur.
- Die offene Kirche mitten in der Stadt bietet Ruhe und lädt zugleich zur Begegnung ein. Wir wünschen uns neue Impulse bei der Weiterentwicklung als City-Kirche.
- Mitgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit.
Wir bieten:
- die Möglichkeit, das gemeindliche Leben auch nach eigenen Stärken und Ideen zu gestalten;
- vielfache Unterstützung durch hochprofessionelle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende;
- ein buntes Gemeindeleben mit unterschiedlichsten Angeboten für verschiedene Altersgruppen;
- ein attraktives, familienfreundliches Wohnumfeld in der zweitgrößten Stadt Österreichs mit entsprechenden Bildungs- und Kultureinrichtungen, Sport- und Freizeitmöglichkeiten;
- eine Dienstwohnung, die von der Gemeinde in Abstimmung mit der neuen Pfarrperson angemietet wird.
Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer:
- die/der gründliche theologische Arbeit leisten kann;
- zu deren/dessen Stärken Teamfähigkeit und Kontaktfreude zählen;
- die/der einen wertschätzenden Umgang mit allen pflegt;
- mit Begeisterungsfähigkeit, Gestaltungsfreude und Offenheit für Neues;
- mit der Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 30. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Graz-Heilandskirche, Kaiser-Josef-Platz 9, 8010 Graz, E-Mail: kur.graz-heilandskirche@evang.at.
Weitere Auskünfte und eine Führung durch die Gemeinde geben gerne Kuratorin Mag.a Dr.in Angelika Halbedl-Herrich, Tel. 0664 104 06 41 und der derzeit amtsführende Pfarrer Matthias Weigold, MTh, Tel. 0699 188 77 686. Die Pfarrgemeinde ist unter der Telefonnummer 059 1517 60 800 erreichbar. Beachten Sie bitte auch weitere Informationen auf unserer Homepage: https://heilandskirche.st/
(Zl. GD-PGD056-002263/2025) |
Nr. 24Ausschreibung (zweite) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Christuskirche
Die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Klagenfurt-Christuskirche wird hiermit per 1. September 2025 ausgeschrieben.
Die Pfarrgemeinde wurde 1967 errichtet und die Christuskirche am 23. Mai 1968 eingeweiht. Sie befindet sich im Osten der wunderschönen Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee im wachsenden Stadtteil Welzenegg und zählt etwa 2.300 Gemeindemitglieder. Zur Pfarrgemeinde gehören weiters die politischen Gemeinden Ebenthal, Grafenstein, Magdalensberg, Maria Saal, Poggersdorf und die in der näheren Umgebung befindliche Predigtstation St. Thomas am Zeiselberg, wo zwei Gottesdienste im Jahr gefeiert werden.
Klagenfurt ist eine kulturell interessante Stadt im Alpen-Adria-Raum am Schnittpunkt dreier Sprachen und Kulturen (Österreich, Slowenien, Italien) in einer Region mit reizvoller Landschaft zwischen Bergen und Wörthersee mit hoher Lebensqualität und vielen Möglichkeiten zu Sport und Freizeitgestaltung.
Alle Schultypen, die Alpen-Adria-Universität, eine pädagogische Hochschule sowie eine Fachhochschule und die Gustav Mahler Privatuniversität befinden sich vor Ort. Sie sind gut mit dem Fahrrad und den Stadtbussen erreichbar.
Auf dem Areal der Pfarrgemeinde von etwa 3.000 m2 befinden sich das Pfarrhaus mit der schönen Dienstwohnung (126 m2, fünf Zimmer) mit Balkon, Kellerräumen und Garagen, ein großer Garten zum Wohlfühlen und Genießen, der Pfarramtstrakt, der Gemeindesaal und die Kirche. Das Gemeindezentrum ist in sehr gutem baulichen Zustand.
Die Pfarrgemeinde Klagenfurt-Christuskirche bietet eine 100-%-Stelle. Die Tätigkeit in der Pfarrgemeinde (60 %) kann kombiniert werden:
- Mit der Seelsorge im Klinikum Klagenfurt (40-%-Pfarrstelle). Es ist das drittgrößte Krankenhaus in Österreich mit ca. 1.340 Akutbetten, 125 Betten für chronisch Kranke und ca. 4.000 Mitarbeitenden.Die Seelsorgerin/der Seelsorger hat besondere und fachliche Qualifikationen zu erfüllen, die in der „Richtlinie für die Krankenhausseelsorge der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich“ (siehe ABl. Nr. 155/2010 und 207/2010) festgelegt und im Profil „Evangelische Seelsorge in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen“ dargelegt sind. Dazu gehören: persönliche Voraussetzungen, theologische Qualifikation und Seelsorgeausbildung. Die Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) kann im ersten Dienstjahr absolviert werden.
- Alternativ kann auch die Verpflichtung zum Religionsunterricht an höheren Schulen im Ausmaß von acht Stunden übernommen werden.
Ein Presbyterium von sechs Personen setzt sich gemeinsam mit weiteren 14 Gemeindevertreter/inne/n aktiv im Gemeindeleben ein. Eine Pfarrsekretärin (25 Wochenstunden) ist im Büro tätig. Für Reinigung und diverse Küstertätigkeiten ist gesorgt.
Wir wünschen uns:
eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der sorgfältig das Pfarramt führt, gerne Gottesdienste feiert und bereit ist, innovative Akzente zu setzen. Der Aufbau einer lebendigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und einer phantasievollen Familienarbeit liegt uns am Herzen. Die Gottesdienste und Planungen dazu sind in Zusammenarbeit mit dem Lektor sowie den Religionslehrer/inne/n der Gemeinde zu gestalten. Auch die gute Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde (Klagenfurt-Johanneskirche) sowie die Pflege guter ökumenischer Kontakte sind ausdrücklich erwünscht. Auf dem Gemeindegebiet liegen etliche Einrichtungen der Diakonie de la Tour, deren Mitarbeitende sich über Kontakt und Zusammenarbeit freuen.
Wir suchen eine engagierte Pfarrperson, die eine Leidenschaft für den direkten Kontakt mit Menschen hat, kommunikationsstark ist und die Fähigkeit besitzt, andere zu inspirieren. Ideal wäre jemand, der offen für neue Herausforderungen ist, gerne im Team arbeitet und die Zusammenarbeit in Arbeitskreisen fördert.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 15. Mai 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Christuskirche, Paul-Gerhardt-Straße 17, 9020 Klagenfurt, E-Mail: pg.klagenfurt-christuskirche@evang.at.
Weitere Auskünfte geben gerne: Kurator Siegfried Jost, Tel. 0650 371 30 59, E-Mail: kur.klagenfurt-christuskirche@evang.at oder die Administratorin Pfarrerin i.R. Mag.a Lydia Burchhardt, Tel. 0699 188 77 260, E-Mail: lydia.burchhardt@evang.at
(Zl. GD-PGD083-002193/2025) |
Nr. 25Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Lienz
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Lienz wird per 1. September 2025 zur Besetzung ausgeschrieben.
Lienz ist eine evangelisch-lutherische Diasporagemeinde mit ca. 730 Gemeindemitgliedern. Das Gemeindegebiet umfasst den Bezirk Osttirol und in Oberkärnten das Mölltal von Heiligenblut bis Stall und das Drautal von Lienz bis Steinfeld.
Unsere Region bietet unberührte Natur in der vielfältigen und großartigen Bergwelt, einen kleinen Badesee nahe Lienz und zahlreiche Möglichkeiten für sportliche und kulturelle Freizeitgestaltung. Auch die Nähe zu Südtirol und zur Adria und die unmittelbare Anbindung an den Drauradweg machen den Standort besonders reizvoll.
Die Sonnenstadt Lienz hat eine hohe Lebensqualität mit einem großen Kulturangebot. Es sind ein Bezirkskrankenhaus und - neben den Pflichtschulen - Gymnasien, HLW, HAK, LLA und HTL vorhanden.
Das renovierte, zentralgeheizte „neue Pfarrhaus“ (erbaut 1968) liegt trotz Zentrumsnähe und nahegelegenem Bahn- und Busbahnhof sehr ruhig in einem schönen Garten hinter dem „alten Pfarrhaus“. Ca. 150 m2 Wohnfläche bieten im Erdgeschoß einen großen hellen Wohn- und Essbereich, eine Terrasse mit Blick auf die Drau und die Lienzer Dolomiten, Küche, WC und das Sekretariat, welches separat zugänglich ist. Im ersten Stock liegen vier Zimmer, teils mit Balkonzugang sowie Bad/WC. Der Keller hat unter anderem eine Garage mit Wallbox.
Die vorgelagerte einladende Kirche wurde in den Jahren 1960 bis 1962 erbaut und bietet einen offenen, beheizbaren Gottesdienstraum, einen im Kirchengebäude integrierten Gemeindesaal, eine kleine Teeküche, ein WC und einen Vorraum.
Über uns:
- Wir feiern gerne Gottesdienste und andere Feste.
- Wir haben ein kleines, aber aktives Presbyterium.
- Im alten Pfarrhaus wohnt unsere vielfältig engagierte Küsterin, die auch für unsere Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
- Eine Sekretärin und KB-Referentin ist geringfügig beschäftigt.
- Wir haben eine seit vielen Jahren engagierte Organistin vor Ort.
- Zwei Altpfarrer im Gemeindegebiet sind zu Vertretungsdiensten bereit.
- Wir leben Ökumene (WGT, ökumenische Gottesdienste,…), wobei es uns im stark katholisch geprägten Umfeld ein besonderes Anliegen ist, unsere evangelische Identität in die Gesellschaft einzubringen.
Die Pfarrstelle umfasst:
- Amtsführung (die hauptamtliche Führung und Verwaltung des Pfarramtes in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium);
- Gottesdienste (zwischen September und Juni zweimal monatlich in Lienz, einmal monatlich abwechselnd in drei Außenstellen in Kärnten, Juli und August wöchentlich, sonst in Lienz);
- Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden an den höheren Schulen in Lienz;
- Konfirmand/inn/enarbeit;
- Seelsorge;
- Gemeindeentwicklung;
- Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Pfarrgemeinde;
- Stärkung und Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden (Gemeinschaft, biblische Auseinandersetzung, …).
Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der:
- theologisch fundiert arbeitet und offen und wertschätzend unterschiedlichen Frömmigkeitsstilen begegnet;
- bereit ist, bewährte Traditionen fortzuführen, aber auch neue und zeitgemäße Formen kirchlichen Lebens entsprechend der eigenen Stärken und Ideen zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Lienz, Amlacher Straße 14, 9900 Lienz, E-Mail: pg.lienz@evang.at.
Weitere Auskünfte erteilen gerne: Kuratorin Ursula Hörtnagel, E-Mail: kur.lienz@evang.at, Tel. 0650 561 95 62 oder Pfarrerin Dr.in Margit Leuthold, E-Mail: margit.leuthold@evang.at, Tel. 0699 188 77 892
(Zl. GD-PGD098-002197/2025) |
Nr. 26Ausschreibung (erste) der mit der Amtsführung verbundenen Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg Christuskirche
Die Evangelische Pfarrgemeinde Salzburg Christuskirche schreibt die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle zum 1. September 2025 aus.
Die Pfarrgemeinde wünscht sich eine kreative und ideenreiche Pfarrperson, die in lebendigen Predigten die Pfarrgemeinde begeistern kann für die frohe Botschaft eines liebenden und annehmenden Gottes. Wir suchen einen Menschen für die Amtsführung, mit einer hohen Gabe für Team-Working auf Augenhöhe, mit guter Struktur im Arbeitsablauf.
Neben der ausgeschriebenen Pfarrstelle ist in der Pfarrgemeinde derzeit eine ganze Gemeindepfarrstelle besetzt.
Die Unterrichtsstunden im Ausmaß von fünf Stunden sind in Absprache mit dem Schulamt an den AHS und BHS des Gemeindegebietes und der Stadt Salzburg zu erbringen.
Die Pfarrgemeinde Salzburg Christuskirche versteht sich als vielfältige und weltoffene Stadtpfarrgemeinde, die durch den Glauben an einen liebenden Gott getragen wird, der alle Menschen in ihrem eigenen Selbstverständnis und ihrer eigenen Lebensweise annimmt. Die Vision, die uns als Pfarrgemeinde Christuskirche trägt, ist die Vorstellung, dass wir mit der Christuskirche und dem Evangelischen Zentrum Menschen in und um Salzburg eine geistliche Heimat geben.
Die Pfarrgemeinde umfasst ca. 3.300 Gemeindemitglieder, das Gebiet der Pfarrgemeinde erstreckt sich auf die östlich der Salzach gelegenen Stadtgebiete, die Innenstadt der Stadt Salzburg sowie deren Stadtteil Lehen. Weiters gehören zum Gemeindegebiet die Umlandgemeinden Fuschl, Faistenau, Hof, Ebenau, Elsbethen und Glasenbach sowie Teile der Gemeinde Hallwang und Eugendorf.
Das „Evangelische Zentrum Salzburg Christuskirche“ bietet mit großzügigen Räumlichkeiten und einer modernen technischen Ausstattung vielfältige Möglichkeiten für Begegnungen im Gemeindeleben und für verschiedene Kooperationen, kirchliche Konferenzen und Seminare.
In der Gemeinde sind über 100 Mitarbeitende im Ehrenamt tätig, Lektor/inn/en teilen sich die Aufgaben des Predigtdienstes mit den Pfarrer/inne/n. Das Pfarrbüro wird von unserer Office-Managerin geleitet. Die Stelle der Buchhalterin ist besetzt, der Kirchenbeitrag liegt in den Händen des Teams der KB-Angestellten im KB-Verband Salzburg. Die Aufgaben der Diakonie werden von der Diakoniereferentin betreut. Ein Kantor, eine Reinigungskraft und eine Küsterstelle ergänzen das hauptamtliche Team der Pfarrgemeinde.
Die Pfarrgemeinde erwartet von der amtsführenden Pfarrstelle:
- Führung der Amtsgeschäfte und des Pfarrbüros, Übernahme der Aufgabe des Dienstvorgesetzten;
- Leitung der Verwaltung der Pfarrgemeinde, die organisatorische Leitung des Veranstaltungszentrums „Salzburg Christuskirche“;
- Feiern von Gottesdiensten in der Christuskirche und an (wenigen) Predigtstellen;
- Seelsorge;
- Koordination und Übernahme von Amtshandlungen in Absprache mit den Pfarrer/inne/n im Dienst und in Ruhe;
- Konfirmand/inn/enarbeit, Arbeit mit Kindern und Familien;
- Organisation des sehr vielfältigen Gemeinde- und Kulturlebens;
- Zusammenarbeit mit der Kirchenmusik und anderen übergemeindlichen Organisationen;
- Betreuung und Begleitung der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden;
- Weiterführung der sehr guten ökumenischen Beziehungen, Vernetzung mit Politik von Stadt und Land Salzburg und zu Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Die Pfarrgemeinde wird in Absprache mit der Bewerberin/dem Bewerber eine auf die Bedürfnisse passende Pfarrwohnung anmieten.
Bewerbungen sind bis 30. März 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg Christuskirche, Schwarzstraße 25, 5020 Salzburg, E-Mail: pg.salzburg_christuskirche@evang.at zu richten.
Für weitere Auskünfte stehen Kurator Dipl.-Ing. Erich Mayrhauser, Tel. 0664 358 03 65, E-Mail: kur.salzburg_christuskirche@evang.at sowie Pfarrerin Mag.a Barbara Wiedermann, Tel: 0699 188 77 582, E-Mail: barbara.wiedermann@evang.at zur Verfügung.
(Zl. GD-PGD 162-002267/2025) |
Nr. 27Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. St. Aegyd am Neuwalde-Traisen
Die Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde St. Aegyd am Neuwalde-Traisen wird hiermit per 1. September 2025 zur Besetzung ausgeschrieben.
Das Gemeindegebiet der Diasporagemeinde erstreckt sich über ca. 750 km2, entsprechend dem größten Teil des politischen Bezirkes Lilienfeld. Auf diesem Gebiet leben 875 Gemeindemitglieder.
Gottesdienstorte sind die Auferstehungskirche in Traisen sowie das Waldkirchlein in St. Aegyd am Neuwalde und die Predigtstationen Emmauskapelle Salzerbad, jeweils zweimal im Monat, Barockstüberl im röm.-kath. Pfarrhof Hainfeld, im röm.-kath. Pfarrhof in Hohenberg und in der Kapelle des Landespensionist/inn/enheims in Türnitz, jeweils monatlich. Zwei Lektoren, zwei Organisten und eine Musikgruppe bereichern das gottesdienstliche Leben. Religionsunterricht ist im Umfang von acht Wochenstunden an allen Schularten zu halten, gegebenenfalls auch auf dem Gebiet der Nachbarpfarrgemeinde.
Die Gemeinde erwartet sich von der Pfarrerin/dem Pfarrer Freude an der Vielfalt und den Herausforderungen einer Diasporagemeinde, das Mitgestalten von Glaubensgesprächen, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Betreuung von Lektor/inn/en und Mitarbeitenden sowie die Pflege der Öffentlichkeitsarbeit und der ökumenischen Kontakte. Großes Augenmerk wird auch auf die seelsorgerliche Betreuung der Gemeindemitglieder in den drei Pensionist/inn/enheimen sowie im Spital Lilienfeld gelegt.
Da die gesamte Gemeindearbeit von einer großen Anzahl ehrenamtlich Mitarbeitender mitgetragen wird, es weder eine Kanzleihilfe noch Küster/in gibt, legt die Gemeinde Wert auf eine gute Begleitung der Mitarbeitenden und eine effiziente und harmonische Zusammenarbeit.
In dem in einem Garten gelegenen Pfarrhaus im Zentrum von Traisen stehen eine 136 m2 große Wohnung, ein Büro, Gemeindesaal mit Küchenausstattung sowie eine Garage zur Verfügung.
Die Bewerbung ist bis spätestens 31. März 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. St. Aegyd am Neuwalde-Traisen z.Hd. Kuratorin Mag.a Karin Heistinger, Albert-Schweitzer-Gasse 7, 3160 Traisen, E-Mail: pg.st.aegyd@evang.at zu richten.
Für Auskünfte steht Kuratorin Mag.a Karin Heistinger unter der Telefonnummer 0699 111 05 385 zur Verfügung.
(Zl. GD-PGD776-002191/2025) |
Nr. 28Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Tulln
Die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde Tulln wird per 1. September 2025 zur Besetzung ausgeschrieben.
Der Sitz der Pfarrstelle befindet sich in der schönen Garten- und Blumenstadt Tulln an der Donau, ca. 20 km stromaufwärts von Wien. Die Stadtgemeinde bietet außergewöhnliches Flair und Erholungswert.
Die Evangelische Pfarrgemeinde Tulln ist eine lebendige Gemeinde mit ca. 1.500 Seelen und umfasst die Gemeinden im politischen Bezirk Tulln. Gottesdienste finden derzeit jeden ersten und dritten Sonntag im Monat in Tulln und jeden zweiten und vierten Sonntag im Monat in der Predigtstelle St. Andrä-Wördern statt. Zusätzlich werden Gottesdienste im Pflege- und Betreuungszentrum Rosenheim Tulln gehalten.
Die Hauptkirche mit Gemeindezentrum und die Pfarrerwohnung befinden sich in Tulln, ca. zehn Gehminuten vom Hauptplatz und ca. fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Die Bezirkshauptstadt Tulln ist ein überregionaler Zentralort, bietet ein breites Spektrum an Schulen inkl. einigen Universitätsdependancen, ein großes Freizeitangebot, genügend Einkaufsmöglichkeiten und ist sehr gut an öffentliche Verkehrsmittel und das hochrangige Straßennetz angebunden. Die Heilandskirche bietet Platz für max. 160 Personen und verfügt über eine Empore mit Orgel. Integriert sind weiters die Pfarrkanzlei, eine Teeküche und Sanitäranlagen.
Gegenüber der Kirche liegt das Pfarrgebäude mit der ca. 120 m² großen Dienstwohnung, einem Kellerraum und einer Südterrasse, die direkt in den Pfarrgarten führt, der teilweise zur Privatnutzung zur Verfügung steht. Der größere Teil wird gerne für Veranstaltungen und Gottesdienste genutzt. Eine Kleinwohnung, die direkt an die Pfarrwohnung angeschlossen ist, steht mit ca. 30 m² für Besprechungen oder als Arbeitsraum zur Verfügung. Unter diesen Räumlichkeiten befindet sich der Gemeindesaal mit einer Küche. Eine Garage und ein Garten-Geräteschuppen sind an der nördlichen Grundgrenze angeschlossen.
Großen Wert legt die Pfarrgemeinde seit langem auf den ökologischen Gedanken. So wird das Pfarrhaus mit Pellets beheizt, Strom liefert die Photovoltaik-Anlage auf dem Kirchenvordach.
Finanziell ist die Pfarrgemeinde gut aufgestellt, in den letzten Jahren konnten durchwegs leichte Überschüsse erzielt werden.
Unterstützung bieten eine Kanzleikraft im Ausmaß von fünf Wochenstunden sowie vier Lektor/inn/en und zahlreiche engagierte Mitarbeitende. Durch die große Anzahl an Ehrenamtlichen und den sehr aktiven Lektor/inn/en ist die Gemeindearbeit sehr gut aufgestellt und vielfältig. Nahezu alle Altersgruppen und Richtungen werden dabei abgedeckt. Gemeinsame Gottesdienste von Pfarrperson und Lektor/inn/en, vor allem aber Gottesdienste im weitläufigen Pfarrgarten sind nicht selten.
Besonders erwähnenswert ist unsere Jugend, die sich aktiv ins Gemeindeleben einbringt, überdurchschnittlich engagiert und auch in überregionalen kirchlichen Gremien vertreten ist. Die Zusammenarbeit in Gemeindevertretung und Presbyterium ist unkompliziert und ergebnisorientiert.
Sehr erfreulich ist die Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde und den anderen Religionsgemeinschaften. Regelmäßiger Kontakt zur Stadt und Unterstützung der Pfarrgemeinde durch die Stadtgemeinde ist selbstverständlich. Vermutlich einzigartig ist die Gruppe der „Spirituellen Brückenbauer“, in der die Tullner Religionsgemeinschaften vertreten sind, sich regelmäßig austauschen und gemeinsame Aktionen durchführen.
Das Gemeindeleben wird zusätzlich durch Theaterfahrten, Bildungsabende und fallweise Heurigenbesuche belebt.
Wir erwarten von Ihnen:
- liebevolle und sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste und Amtshandlungen;
- seelsorgerliche Betreuung, auch im LKH Tulln sowie in Pflege- und Altenheimen;
- Religionsunterricht in den Höheren Schulen im Ausmaß von acht Wochenstunden;
- Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden bei Fort- und Weiterbildungen, Jugendarbeit, Bildungsarbeit, Senior/inn/enarbeit etc.;
- Öffentlichkeitsarbeit, gute übergemeindliche kirchliche und ökumenische Kontakte;
- offene und gute Zusammenarbeit mit den Gemeindegremien;
- Wohnsitz in der gemeindeeigenen Wohnung im Pfarrhaus.
Wir verstehen uns als Gemeinde, die Raum auch für neue Ideen gibt. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der das Gemeindeleben mit Begeisterung und Freude innovativ, kooperativ, vertrauensvoll und konstruktiv mit den Ehrenamtlichen führt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31. März 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Tulln, z.Hd. Kurator Helmuth Rieger, Grottenthalgasse 16, 3430 Tulln, E-Mail: pg.tulln@evang.at.
Weitere Auskünfte erteilt gerne: Kurator Helmuth Rieger, Tel. 0664 442 82 00, E-Mail: kur.tulln@evang.at
(Zl. GD-PGD201-002190/2025) |
Nr. 29Ausschreibung (erste) der 50-%-Teilpfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Hetzendorf (mit Amtsführung für vier Monate) und Ausschreibung der 50-%-Teilpfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Hietzing (ohne Amtsführung)
Wir, die Pfarrgemeinden Wien-Hetzendorf und Wien-Hietzing, befinden uns in einem selbst gewählten und initiierten Prozess der Zusammenlegung. Ab 1. Jänner 2026 werden wir eine Gemeinde sein. Unsere beiden Pfarrgemeinden verfügen derzeit jeweils über eine 50-%-Teilpfarrstelle, die wir gemeinsam zum 1. September 2025 ausschreiben, um sie danach zu einer 100-%-Stelle zu vereinen. Bis zur Zusammenlegung beinhaltet diese Stelle noch die Amtsführung der Pfarrgemeinde Hetzendorf, die danach auf die jetzige Pfarrerin der Gemeinde Hietzing übergeht. Langfristig ist eine alternierende Amtsführung möglich.
Die Pfarrgemeinden sind Teil der Region „Wien West-Süd-West“ (WSW). Leitungsgremien und geistliche Amtsträger/innen arbeiten zusammen und tragen für die Region Sorge.
Wer wir sind:
Die neu entstehende Gemeinde Wien-Hetzendorf-Hietzing zählt ca. 3.000 Mitglieder und erstreckt sich über Teile des 12., 13., 14. und 15. Bezirks und hat zudem im 23. Bezirk in Alt-Erlaa eine Predigtstelle.
In diesem heterogenen Umfeld verstehen wir uns als weltoffene, ökumenische und einladende Gemeinde, die gelebten Glauben praktiziert. Wir sehen Vielfalt der Menschen in den Bezirken mit ihren unterschiedlichen Lebensvollzügen als Bereicherung und sind stolz darauf, als Gemeinde das Prädikat A&O „akzeptierend und offen“ zu tragen.
Unsere Vielfalt drückt sich nicht zuletzt auch in der Ausgestaltung unserer Gottesdienste aus. Zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Orten wechseln sich traditionelle Gottesdienste mit feierlicher Liturgie und alternativen Formen ab: z.B. Taizé- und Gospelgottesdienste, Outdoor-Gottesdienste, Zielgruppengottesdienste (Jugend, Familien, Generationen). Wir schätzen anregende Predigten, feiern gerne das Abendmahl, und auch Predigtnachgespräche erfreuen sich großer Beliebtheit. Wir fördern Kunst und legen einen Schwerpunkt auf Musik in der Gemeinde. Auf diese Weise erreichen wir ein lebendiges Miteinander der Generationen in unserem Gemeindeleben.
Wen wir suchen:
Für die geistliche Leitung unserer Pfarrgemeinde suchen wir eine teamorientierte, wertschätzend offene Person, die Lust hat, an der Gestaltung einer neuen Gemeinde mitzuwirken:
Sie bringen sich gestalterisch in den Prozess mit ein und sind so in der Gemeinde und der Region präsent.
In den Gremien der Gemeinde bringen Sie sich kommunikativ, kritikfähig und strukturiert ein, können delegieren und arbeiten gerne ergebnisorientiert, effizient und verlässlich.
Sie haben Freude an der lebendigen, theologisch fundierten und spirituell erfüllten Gestaltung von unterschiedlichen Gottesdiensten und teilen unsere Affinität zu Musik, Kunst und Kultur.
Sie haben ein Herz für Kinder und Jugendliche und bringen viel Engagement für die Konfi-Arbeit mit.
Sie bringen Ideen für die Arbeit mit Familien auch aus dem Umfeld unseres Kindergartens mit.
Im seelsorgerlichen Aufgabenfeld und bei Kasualien bringen Sie Empathiefähigkeit ein und begleiten die Menschen mit Ihrem authentischen Wesen.
Weitere Arbeitsbereiche unserer Gemeinde sind:
- Religionsunterricht im Ausmaß von acht Wochenstunden;
- Diakonie in der Pfarrgemeinde und soziales Engagement;
- Begleitung der Ehrenamtlichen und unserer Gemeindekreise.
Wir sind eingebunden in die Region WSW: In der Amtsführung soll deshalb darauf geachtet werden, dass in Zusammenarbeit mit allen Presbyterien und geistlichen Amtspersonen der Region konstruktive Lösungen, die allen gemeindlichen und übergemeindlichen Bedürfnissen der Region entsprechen, erarbeitet werden. In gemeinsamer Jahresplanung ist dies ebenso bedeutend wie in allen administrativen Aufgaben und vor allem in allen Kompetenzbereichen geistlicher Beauftragung.
Wir bieten:
- Ein altersdurchmischtes, kompetentes und zukunftsorientiertes Gremium;
- Engagierte und konstruktiv arbeitende Arbeitsgruppen;
- Zusammenarbeit mit kompetenten Lektor/inn/en und hervorragenden Organist/inn/en und Laienmusiker/inne/n;
- Zusammenarbeit mit einem Team angestellter Mitarbeitenden (Jugend, Musik, Sekretariat, Arbeit mit Kindern).
Die Gemeinde stellt ein Diensthandy und eine Jahreskarte der Wiener Linien zur Verfügung.
In Hetzendorf steht eine familiengeeignete, frisch sanierte Wohnung (122 m2, sechs Zimmer und Nebenräume) im Pfarrhaus mit Gartennutzung und Autostellplatz, mit intakter Infrastruktur, guter öffentlicher Anbindung und dennoch ruhiger Wohnlage zur Verfügung. Alternativ wird eine Wohnungskostenunterstützung in Höhe von EUR 1.000 zwölfmal pro Jahr ausgezahlt.
Dienstort sind beide Gemeinden.
Bewerbungsprozedere:
Der Bewerbungszeitraum für ABMHS-Schulstunden im Fach „Evangelische Religion“ ist Ende April zu erwarten. Die genauen Daten finden Sie unter https://bildung-wien.gv.at/Bewerbungen-und-Ausschreibungen/Ausschreibungen.html. Personen, die einen befristeten Vertrag oder keinen Vertrag mit der Bildungsdirektion Wien haben, müssen sich in diesem Zeitraum auf ausgeschriebene Religionsstunden bewerben. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit FIin Dr.in Katja Eichler auf.
Offen und neugierig freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Diese ist schriftlich mit Lebenslauf und Motivationsschreiben bis 11. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien Hetzendorf, Biedermanngasse 11-13/3, 1120 Wien, E-Mail: pg.hetzendorf@evang.at und an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Hietzing, Cumberlandstraße 48, 1140 Wien, E-Mail: pg.hietzing@evang.at zu richten.
Auskünfte erteilt gerne: Kuratorin Anke Gerbeth, E-Mail: kur.hetzendorf@evang.at
(Zl. GD-PGD241-002213/2025) |
Stellenausschreibungen H.B.
Nr. 30Ausschreibung (dritte) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Feldkirch
Die mit der Amtsführung verbundene Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Feldkirch wird mit 1. September 2025 zur Besetzung ausgeschrieben. Die Pfarrgemeinde zählt ca. 1.500 Mitglieder, die über den ganzen Bezirk verteilt leben.
Feldkirch selbst, mit 35.000 Einwohner/inne/n die zweitgrößte Stadt Vorarlbergs, hat einen mittelalterlichen Stadtkern und mediterranes Flair. Neben einem gut ausgebauten Nahverkehrssystem bieten Stadt und Umgebung ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot und zahlreiche Erholungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist Feldkirch Schulstadt, beherbergt neben den Pflicht- und Mittelschulen sämtliche Schulformen des höheren Bereichs (u.a. Musikgymnasium, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Pädagogische Hochschule, Privat-Hochschule für Musik).
Wer und wie wir sind:
- Bunt, vielseitig und lebendig in der Diaspora: 1.500 Menschen mit unterschiedlichen Biografien und Prägungen;
- Eine Gemeinde unterwegs, die einerseits ihre Erfahrungen und Prägungen hat und andererseits neue Wege gehen möchte und sich auf Impulse/Ideen einer neuen Pfarrperson freut.
- Folgende Arbeitsfelder sind uns wichtig: Arbeit mit Kindern/Jugendlichen/Familien und Senior/inn/en sowie Ökumene/interreligiöses Gespräch und Musik.
Was Sie bei uns finden und wie wir Sie unterstützen möchten:
- Eine hochwertige Dienstwohnung (104 m2, Baujahr 2013, Dienstwohnwert EUR 485,18) in bester Wohnlage (350 Meter von der Kirche entfernt) mit vier Zimmern inklusive Wohnküche, Bad, WC, Abstellraum und einer Terrasse (13 m2) sowie Garten (216 m2) zur Alleinnutzung, einem Kellerabteil und eigenem Tiefgaragenparkplatz;
- Zwei hauptamtliche Teilzeitkräfte: eine Mitarbeiterin fürs Büro (50%-ige Anstellung – Buchhaltung, Kirchenbeitrag und Sekretariat) sowie einen Küster (20%-ige Anstellung);
- Die barrierefreie Pauluskirche (erbaut 1965, ca. 280 Plätze) mit kürzlich renoviertem Gemeindesaal und Jugendraum; in der Jugendstil-Villa gegenüber befinden sich Büroräume (125 m2);
- Einen kleinen evangelischen Friedhof mit eigenem Kirchlein;
- Ein engagiertes und kundiges Team aus 21 Gemeindevertreter/inne/n und sieben Presbyter/inne/n sowie zahlreiche weitere Ehrenamtliche, die sich u.a. in den Bereichen digitale Medien, Bewirtung (jeden Sonntag nach dem Gottesdienst Café) und Kirchenmusik (u.a. zwei Organist/inn/en) engagieren.
Was wir uns von einer Pfarrperson wünschen:
- Fundierte theologische und seelsorgerliche Begleitung der Gemeindeglieder (u.a. in den Krankenhäusern und der Justizanstalt) und Mitarbeitenden;
- Freude an den vielfältigen Aufgaben des Pfarrberufs und Bereitschaft, sich mit persönlichen Begabungen, Interessen und Schwerpunkten einzubringen;
- Lebendig und abwechslungsreich gestaltete Gottesdienste;
- Eigeninitiative, Offenheit, Team- und Kommunikationsfähigkeit gegenüber allen Generationen unserer Gemeinde;
- Freude am Unterrichten (zur Pfarrstelle gehören acht Wochenstunden, die nach Absprache mit dem Schulamt v.a. an höheren Schulen zu unterrichten sein werden);
- Die Bereitschaft, auch übergemeindlich-gesamtkirchliche Aufgaben zu übernehmen.
Zu guter Letzt:
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, laden wir Sie gern auf ein Wochenende nach Feldkirch ein, um sich vor Ort selbst ein Bild zu machen von uns(erer Gemeinde), der Kirche, der Stadt und ihrer Umgebung. Weitere Informationen unter https://evang-feldkirch.at/ und in den sozialen Medien.
Dienstantritt: 1. September 2025 (gern früher!)
Wir freuen uns auf Bewerbungen bis zum 17. April 2025 an das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Feldkirch, E-Mail: info@evang-feldkirch.at.
Für Fragen und weitere Auskünfte stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Kuratorin Dr.in Eva Horn, E:Mail: eva.horn@vol.at, Tel. 0664 23 70 673
Administrator Pfarrer Mag. Ralf Stoffers, E-Mail: ralf.stoffers@evang.at , Tel. 0699 188 77 091
Kuratorin Dr.in Eva Horn, E:Mail: eva.horn@vol.at, Tel. 0664 23 70 673
Administrator Pfarrer Mag. Ralf Stoffers, E-Mail: ralf.stoffers@evang.at , Tel. 0699 188 77 091
(Zl. LK-HB08-002288/2025) |
Nr. 31Ausschreibung (erste) der Pfarrstelle der Evangelischen Pfarrgemeinde H.B. Wien-Süd
Die Evangelisch-reformierte Pfarrgemeinde H.B. Wien-Süd schreibt die Pfarrstelle mit 1. September 2025 zur Besetzung aus.
Die Evangelische Gemeinde H.B. Wien-Süd besteht seit 1924 und ist eine von drei reformierten Gemeinden in Wien. Sie umfasst die Wiener Gemeindebezirke 5, 10 bis 12 und 23 sowie die angrenzenden Teilgebiete Niederösterreichs von Alland bis zur Staatsgrenze an der Donau im Osten bei Hainburg. Zu ihr gehören ca. 850 Gemeindeglieder. Sitz und Zentrum der Pfarrgemeinde ist die im 10. Wiener Bezirk (Favoriten) liegende Erlöserkirche, Wielandplatz 7.
Wir sind eine Gemeinde, die sich in evangelisch-reformierter Tradition ermutigen und herausfordern lässt von Gottes froher Botschaft. Als Gemeinschaft wollen wir alle dazu einladen, miteinander eine Kirche zu gestalten, die den Menschen dient.
Wir sind eine offene Gemeinschaft. Wir sind der festen Überzeugung, dass Verschiedenheit eine Bereicherung ist. Wir wollen voneinander lernen und durch die verschiedenen Lebens- und Glaubenserfahrungen die Weite der Möglichkeiten, Gott zu begegnen, deutlich machen.
Wir sind eine feiernde Gemeinde. Zentrum unseres Gemeindelebens ist der Gottesdienst, das Feiern der Nähe und Gegenwart Gottes. Gemeinsam suchen wir nach vielfältigen Formen des gottesdienstlichen Lebens.
Wir sind eine diakonische Gemeinde, die Zuwendung zum Menschen praktisch lebt. Wir sind uns unserer Verantwortung als Kirche in der Gesellschaft bewusst. Daher bemühen wir uns um praktische Hilfe und konkrete Unterstützung von Menschen in Notlagen, auch über unsere Gemeindegrenzen hinaus.
Die Gemeinde erwartet eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der sich den Herausforderungen einer Kirche in der Großstadt stellt.
Folgendes ist uns dabei besonders wichtig:
- Freude und Spaß am Leiten der Gemeinde und Teamfähigkeit, um mit uns gemeinsam eine Vision für die nächsten Jahre zu entwickeln.
- Mut zur Weiterentwicklung der Gemeinde und Gestaltungswillen, der auf unsere speziellen Strukturen Rücksicht nimmt.
- Einen lebendigen, zeitgemäßen und gelebten Glauben, der sich auch in der Gestaltung der Gottesdienste wiederfindet. Der Gottesdienst bildet das Herzstück unserer Gemeinde, aus ihm heraus und um ihn herum entwickeln sich alle anderen Initiativen. Daher erwarten wir theologisch sorgfältig vorbereitete und ideenreich gestaltete Gottesdienste, die reformiertes Verständnis und Lebensnähe widerspiegeln.
- Eine praxisnahe reformierte Theologie, die den aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs aufgreift und sich den Herausforderungen der (säkularen) Gesellschaft stellt.
- Ein offenes Ohr für alle Generationen.
- Offenheit für Zusammenarbeit mit den anderen Wiener reformierten Gemeinden, besonders mit Wien-West und Bereitschaft zur Mitarbeit an einer grundsätzlichen Neustrukturierung der geistlichen Versorgung der drei reformierten Gemeinden in Wien; hier gibt es bereits funktionierende Kooperationen.
- Außerdem Bereitschaft zur Übernahme übergemeindlicher Aufgaben für die Gesamtkirche.
- Religionsunterricht im Ausmaß von neun Wochenstunden ist Teil des Dienstauftrags und verpflichtend zu leisten.
Wir bieten:
- Ein engagiertes Team an Mitarbeitenden: neben vielen hochmotivierten Ehrenamtlichen gibt es ein kleines Team an Angestellten: Büromitarbeiterin, diakonische Referentin/Jugendreferentin sowie ein Kirchenmusiker;
- Lebendige Kirchenmusik, Gospelchor;
- Eine geräumige, renovierte (August 2020) Dienstwohnung (fünf Zimmer, Küche, Bad; inkl. abgetrenntem Büro zum Privatbereich, ca. 122 m2), die im selben Haus wie unsere Gemeinderäume liegt.
Die Lage der Wohnung inmitten des multikulturell geprägten 10. Wiener Gemeindebezirkes ist sehr zentral! Der Fußweg zur U-Bahn beträgt 5 Minuten und mit dieser erreichen Sie in weiteren 10 Minuten das Zentrum der Stadt. Nahversorger befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Kirche und Wohnung. - Eine innerhalb des Bezirkes sehr gut vernetzte Gemeinde. Ökumene bedeutet für uns nicht nur ein Miteinander der verschiedenen christlichen Konfessionen, sondern auch interreligiösen Dialog. Auch eine gute Gesprächsbasis mit diversen NGOs ohne religiöse Anbindung ist uns wichtig.
Wir ersuchen Sie, Ihre Bewerbung bis spätestens 9. Mai 2025 per Post an das Presbyterium der Evangelisch-reformierten Pfarrgemeinde H.B. Wien-Süd, Wielandplatz 7, 1100 Wien oder per E-Mail an robert.colditz@gmx.at zu richten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen sehr gerne Kurator Mag. Robert Colditz, Tel. 0664 150 54 49. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://hb-wiensued.at/
(Zl. LK-HB03-002289/2025) |
Bestellungen und Zuteilungen A.B.
Nr. 32Bestellung von Mag. Dankfried Kirsch
Mag. Dankfried Kirsch wurde gemäß § 33 Abs. 1 OdgA mit Wirkung vom 1. September 2024, befristet bis 31. August 2029, zum Dienst eines Pfarrers auf die Pfarrstelle des Evangelischen Pfarrgemeindeverbandes Bad Ischl/Hallstatt-Obertraun zugeteilt.
(Zl. P 1876; 37/2025 vom 10. Feber 2025) |
Todesfälle
Nr. 33Pfarrer i.R. Mag. Gerhard Johann Roth
Der Herr über Leben und Tod hat Herrn Pfarrer i.R. Mag. Gerhard Johann Roth geboren am 21. April 1957 in Mediasch, Siebenbürgen, am Samstag, den 18. Jänner 2025, im 68. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen. Für seinen Dienst in unserer Kirche danken wir Gott und drücken seiner Familie unsere Anteilnahme aus. Die Würdigung des Lebens und Wirkens des Verstorbenen findet sich im Amtsblatt 2016 auf Seite 158 anlässlich seines Übertritts in den Ruhestand. |
(Zl. P 1926; 13/2025 vom 22. Jänner 2025) |
Mitteilungen
Nr. 34Kollektenaufruf für den Sonntag Lätare, 30. März 2025: Bildungssonntag – Evangelische Kindergärten und Schulen
Gemeinsam für Inklusion in evangelischen Bildungseinrichtungen
Alle Menschen sind verschieden – und alle sind gleichermaßen wertvoll. Inklusion bedeutet, von Anfang an ein Leben in Vielfalt und Miteinander zu gestalten. Sie ist ein Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft.
Auch in unseren evangelischen Horten, Kindergärten und Schulen setzen wir uns aktiv dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Teil eines inklusiven Bildungssystems sein können. So zeigen inklusiv geführte evangelische Bildungseinrichtungen auf, wie ein Gegengewicht zu Ausgrenzung und Diskriminierung in der Praxis gelebt werden kann.
Gemeinsam gestalten wir Lernwege, die niemanden ausschließen, und schaffen Räume, in denen jede/r nach seinen oder ihren Möglichkeiten gefördert wird. Durch unsere Angebote ermöglichen wir, dass Lebenswege nicht von vornherein durch Barrieren eingeschränkt werden, sondern alle wachsen und sich entfalten können.
Ihre Kollekte hilft uns dabei, inklusive Projekte auszubauen und neue Wege für ein gemeinsames Lernen und Leben zu schaffen. Unterstützen Sie uns, damit Bildung für alle zugänglich ist und niemand auf dem Weg zurückbleiben muss. Gemeinsam können wir die Zukunft inklusiv gestalten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Kim Vanessa Kallinger, MEd, MA, Kirchenrätin für Bildung
(Zl. WI-KOL15-002177/2025) |
Motivenbericht: Dienstordnung 2012 für die bei der Evangelischen Kirche beschäftigten Dienstnehmer – 1. Novelle 2025 (in Zusammenhang mit der vermehrten Integration der Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in die Evangelische Kirche A.u.H.B.)
Im Zusammenhang mit der mit 1. Jänner 2025 in Kraft getretenen vermehrten Integration der Kirche A.B. und der Kirche H.B. in die Kirche A.u.H.B. mit dem Übergang der Dienstverhältnisse von weltlichen Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen der Kirche A.B. sowie der Kirche H.B. auf die Evangelische Kirche A.u.H.B. war es notwendig, diesbezüglich die Dienstordnung 2012 rückwirkend zu novellieren, zumal sich in Zusammenhang mit der Integration auch Änderungen bei den Kompetenzen des Evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B. ergaben.
Zusätzlich werden aufgrund weitreichender Novellierungen des staatlichen Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (BGBl. I 2024/11 sowie BGBl. I 2024/110) in den Bereichen Angaben im Dienstzettel, Telearbeit sowie Mehrfachbeschäftigung mit dieser Novellierung auch weitere Bestimmungen angepasst. Hinzuweisen ist, dass diese Bestimmungen im Zweifel für weltliche Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen bei kirchlichen Dienstgebern Anwendung finden, weshalb diesbezüglich angemessene und dementsprechende Regelungen in die Dienstordnung 2012 aufzunehmen waren.
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen | ||
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind. | ||
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.) | ||
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen. | ||
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich |
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischof Mag. Michael Chalupka |
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at |
Erscheint in digitaler Form auf https://kirchenrecht.at/ |