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Rechtliches

Beschlüsse der Generalsynode

Nr. 1Resolution: Einführung des Karfreitags als Feiertag für alle

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 5. Dezember 2024 folgende Resolution einstimmig beschlossen:
Resolution der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. zur Einführung des Karfreitags als Feiertag für alle
Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. bittet die politischen Parteien in Österreich, die Regierungsverantwortung übernehmen möchten, den Karfreitag für alle Menschen, die in unserem Land leben, zum gesetzlichen Feiertag zu erheben.
Neben seiner hohen Bedeutung für das gottesdienstliche Leben aller christlichen Kirchen hat der Karfreitag besonders für evangelische Christinnen und Christen hohen Stellenwert: Mit seiner Erhebung zum Feiertag erinnerte die Republik an Zwangskonversion, Verfolgung und Deportation, welche Protestantinnen und Protestanten im Zuge der Gegenreformation erlitten haben, und an das Ausbleiben gleicher Rechte für Menschen evangelischen Glaubens noch lange darüber hinaus. Gerade deshalb ist uns das Jahr 2019 mit der Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für evangelische, methodistische und altkatholische Christinnen und Christen bis heute in schmerzlicher Erinnerung. Das „Denkmal Karfreitag“, welches 1955 als Zeichen der (späten) Anerkennung etabliert worden ist, wurde eingerissen. Die Republik Österreich wurde damit eines Teils ihrer Geschichte beraubt.
Die Demokratie misst sich auch am Umgang mit ihren Minderheiten und ihrer Geschichte. Durch den Karfreitag als Feiertag für alle wird anhand unserer gemeinsamen Geschichte ein neues Denkmal für die Achtung und den achtsamen Umgang mit Minderheiten in unserem Land errichtet. Die Evangelischen Kirchen in Österreich verstehen sich seit jeher als integraler Teil der Gesellschaft und haben im Laufe der Geschichte einen wertvollen Beitrag zu deren Zusammenhalt geleistet. Die Evangelische Kirche hat aus den schmerzhaften Episoden sowie ihren eigenen historischen Fehlern gleichermaßen gelernt und erfüllt ihre Rolle daher mit großem Verantwortungsbewusstsein.
(Zl. SY-SGS03-002128/2024)

Nr. 2Resolution: Gebet für die Opfer der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie zur Sicherstellung humanitärer Hilfe in Gaza

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 6. Dezember 2024 folgende Resolution beschlossen:
Aufruf der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. zum Gebet für die Opfer der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie zur Sicherstellung humanitärer Hilfe in Gaza
Mit dem grausamen Angriff der radikal-islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist der Nahost-Konflikt in erschreckendem Maße eskaliert. Mehr als 45.000 Menschen sind seitdem in Israel, Gaza und im Westjordanland getötet, 120.000 Menschen verletzt worden.
Aufruf zum Gebet
Angesichts des unbeschreiblichen Leides, das dieser Krieg auslöst, rufen wir zum Gebet auf: für die Zivilbevölkerung in Gaza, Israel, im Westjordanland und Libanon, die unter der Eskalation der Gewalt leiden, für alle, die verwundet wurden, die Angehörige verloren haben, die ihr Zuhause verlassen mussten, für die sich noch immer in Gefangenschaft der Islamisten befindenden Geiseln und für die Angehörigen aller Geiseln.
Wir beten für ein Ende der Gewalt und gerade in dieser aussichtslos scheinenden Lage für Wege der Versöhnung.
Humanitäre Lage in Gaza
Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. 1,9 Millionen Menschen sind nach UN-Angaben innerhalb des Gazastreifens auf der Flucht.
Angesichts der hohen Zahlen an vertriebenen Personen, des Mangels an sauberem Trinkwasser, unzureichender Sanitärversorgung und Mangelernährung breiten sich Krankheiten wie Durchfall, Windpocken und obere Atemwegsinfektionen aus. Aufgrund wiederholter Angriffe auf medizinische Einrichtungen ist die medizinische Versorgung de facto zusammengebrochen. Schulen und Universitäten sind zerstört.
Rund 1,1 Millionen Menschen leiden laut UN unter „katastrophalem Hunger“. Im besonders betroffenen Norden ist jedes dritte Kind lebensbedrohlich mangelernährt.
Diese Zahlen verdeutlichen schmerzhaft, dass Zivilist:innen leiden und sterben, wenn humanitäre Verpflichtungen verletzt werden.
Aufruf zur Freilassung der Geiseln, Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Sicherstellung humanitärer Hilfe
Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich fordert die Bundesregierung dazu auf, sich im Rahmen ihrer Außenpolitik einzusetzen für die Freilassung der verbliebenen Geiseln, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und für die Sicherstellung humanitärer Hilfe.
Zivilist:innen haben das Recht auf humanitäre Hilfe, und Konfliktparteien müssen die schnelle und ungehinderte Durchführung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilist:innen im benötigten Maße ermöglichen und fördern.
Gemeinsam mit Brot für die Welt Deutschland und der Diakonie Katastrophenhilfe Deutschland sowie mit Partnerorganisationen vor Ort leisten Brot für die Welt, die Aktion für Entwicklungszusammenarbeit der Evangelischen Kirche, und die Diakonie Katastrophenhilfe Österreich im Rahmen ihrer Möglichkeiten humanitäre Hilfe. Damit diese und andere humanitäre Organisationen lebensrettende Hilfe leisten können, rufen wir auf
  • zu humanitären Waffenpausen und zur Schaffung humanitärer Korridore, um Hilfsgüter liefern und verteilen zu können;
  • zu vollem und freien Zugang für humanitäre Helfer:innen zum Gaza-Streifen und Sicherstellung ihres Schutzes;
  • zu medizinischen Evakuierungen;
  • zur Sicherstellung des Betriebs und des Schutzes medizinischer Einrichtung und des Gesundheitspersonals im Rahmen des humanitären Völkerrechts.
In Übereinstimmung mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung halten wir fest: Kein Patient, keine Patientin soll im Krankenhausbett getötet werden. Kein Arzt, keine Ärztin soll sterben, während er oder sie Leben rettet. Krankenhäuser sollen Zufluchtsorte zur Erhaltung menschlichen Lebens sein, keine Schauplätze des Todes.
In Übereinstimmung mit der Diakonie Katastrophenhilfe Deutschland halten wir fest: Die Achtung des humanitären Völkerrechts schützt nicht nur unschuldige Leben während bewaffneter Konflikte, sondern dient auch als erster Schritt zum Frieden, indem verhindert wird, dass kriegerische Grausamkeiten und Hass den Weg dahin versperren.
(Zl. SY-SGS03-002127/2024)

Verfügungen mit einstweiliger Geltung

Nr. 3Bestätigung einer Verfügung mit einstweiliger Geltung (Kirchenverfassungsgesetz zur Übertragung der wirtschaftlichen Einheit Kirchenamt A.B. und der Dienstverhältnisse von geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Ausbildung zum geistlichen Amt und von weltlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern im Zusammenhang mit der vermehrten Integration der Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in die Evangelische Kirche A.u.H.B. mit der damit verbundenen Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben – 1. Novelle 2024)

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode am 5. Dezember 2024 wurde gemäß Art. 110 Abs. 1 Z 2 i.V.m. Art. 112 Abs. 8 Kirchenverfassung die Verfügung mit einstweiliger Geltung in ABl. Nr. 239/2024 (betreffend das Kirchenverfassungsgesetz zur Übertragung der wirtschaftlichen Einheit Kirchenamt A.B. und der Dienstverhältnisse von geistlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern u.a.) bestätigt.
Mag.a Ingrid Monjencs, BTh
Präsidentin
Lore Beck
Schriftführerin
(Zl. RE-KIG09-001811/2024)

Kundmachungen des Oberkirchenrates A.u.H.B.

Nr. 4Jahresabschluss der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich 2023

Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche A.u.H.B. für das Jahr 2023 und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfung wurden online veröffentlicht unter:
(Zl. WI-WIP02-002173/2025)

Kundmachungen des Oberkirchenrates A.B.

Nr. 5Jahresabschluss der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich 2023

Der Jahresabschluss der Evangelischen Kirche A.B. für das Jahr 2023 und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfung wurden online veröffentlicht unter:
(Zl. WI-WIP02-002174/2025)

Nr. 6Evangelischer Pfarrgemeindeverband Bad Ischl/Hallstatt-Obertraun: Gründung gemäß Art. 31 Abs. 3 KV

Der Evangelische Oberkirchenrat A.B. hat am 27. November 2024 gemäß Art. 31 Abs. 3 Kirchenverfassung dem Beschluss der Presbyterien der Evangelischen Pfarrgemeinden A.B. Bad Ischl und Hallstatt auf Gründung des Evangelischen „Pfarrgemeindeverbandes Bad Ischl/Hallstatt-Obertraun“ mit Wirksamkeit ab 27. November 2024 zugestimmt sowie die vorgelegte Gemeindeverbandsordnung genehmigt. Der zuständige Superintendentialausschuss erteilte ebenfalls seine Zustimmung. Der Gemeindeverband verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit.
(Zl. GD-PGD012-002198/2025 und GD-PGD067-002200/2025)

Personalia

Gremien der Generalsynode

Nr. 7Nachwahl in die Kommission für Bildungsangelegenheiten der Generalsynode

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 5. Dezember 2024 folgende Nachwahl in die Kommission für Bildungsangelegenheiten der Generalsynode durchgeführt:
1. Stellvertreter: Superintendent Mag. Michael Simmer
(statt bisher Superintendentialkuratorin Dr.in Gisela Malekpour)
(Zl. SY-KOM09-002126/2024)

Nr. 8Nachwahl in den Datenschutzsenat der Evangelischen Kirche A.u.H.B.

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 5. Dezember 2024 folgende Nachwahl in den Datenschutzsenat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. durchgeführt:
Ersatzmitglied mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich EDV: David Tscheppen
(statt bisher Klaus Lindtner, MSc)
(Zl. SY-SEN04-002112/2024)

Nr. 9Wahl in den Disziplinarsenat I. Instanz der Evangelischen Kirche A.u.H.B. – Ergänzung zu ABl. Nr. 179/2024

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 5. Dezember 2024 Dr. Sebastian Harich, LL.M. zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Disziplinarsenates I. Instanz der Evangelischen Kirche A.u.H.B. gewählt.
(Zl. SY-SEN01-002110/2024)

Nr. 10Nachwahl des Präsidenten des Revisionssenates der Evangelischen Kirche A.u.H.B.

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde RA Dr. Klaus Dörnhöfer am 5. Dezember 2024 aufgrund der freiwilligen Amtsniederlegung von Präsident SPdOGH i.R. Dr. Manfred Vogel per 31. März 2025 zum Präsidenten des Revisionssenates für die Evangelische Kirche A.u.H.B. ab 1. April 2025 nachgewählt.
(Zl. SY-SEN02-002111/2024)

Gremien der Generalsynode und Synode A.B.

Nr. 11Nachwahl bzw. Bestellung in den Nominierungsausschuss der Generalsynode und Synode A.B.

Auf der 2. Session der XVI. Generalsynode wurde am 5. Dezember 2024 folgende Nachwahl in den Nominierungsausschuss der Generalsynode durchgeführt:
Ordentliches Mitglied: Superintendent Mag. Michael Simmer
(statt bisher Superintendentialkuratorin Dr.in Gisela Malekpour)
Die Bestellung von Superintendent Mag. Michael Simmer zum ordentlichen Mitglied in den Nominierungsausschuss der Synode A.B. erfolgte auf der 2. Session der 16. Synode A.B. am 7. Dezember 2024 aufgrund einer geheimen Abstimmung gemäß § 14 b Abs. 3 Geschäftsordnung der Synode A.B.
(Zl. SY-STA02-002125/2024)

Todesfälle

Nr. 12Pfarrer i.R. Bernd-Erich Helsch

Der Herr über Leben und Tod hat Herrn
Pfarrer i.R. Bernd-Erich Helsch
geboren am 15. Juli 1944 in Quedlinburg, Deutschland, am Montag, den 23. Dezember 2024, im 81. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen.
Für seinen Dienst in unserer Kirche danken wir Gott und drücken seiner Familie unsere Anteilnahme aus. Die Würdigung des Lebens und Wirkens des Verstorbenen findet sich im Amtsblatt 2004 auf Seite 102 anlässlich seines Übertritts in den Ruhestand.
(Zl. P 1411; 1/2025 vom 9. Jänner 2025)

Nr. 13Militärsenior i.R. Mag. Dr. Herbert Rainer Pelikan

Der Herr über Leben und Tod hat Herrn
Militärsenior i.R. Mag. Dr. Herbert Rainer Pelikan
geboren am 17. September 1945 in Gmunden am Samstag, den 11. Jänner 2025, im 80. Lebensjahr zu sich in die Ewigkeit berufen.
Für seinen Dienst in unserer Kirche danken wir Gott und drücken seiner Familie unsere Anteilnahme aus. Die Würdigung des Lebens und Wirkens des Verstorbenen findet sich im Amtsblatt 2011 auf Seite 100 anlässlich seines Übertritts in den Ruhestand.
(Zl. P 1353; 6/2025 vom 14. Jänner 2025)

Mitteilungen

Nr. 14Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Attersee – Neue Adresse

Die neue Anschrift der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Attersee lautet:
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Attersee
4864 Attersee, Hauptstraße 6
(Zl. GD-PGD007-002183/2025)
Terminevidenz regionaler und überregionaler Veranstaltungen
Um die Planung von Veranstaltungen zu erleichtern und um Terminkollisionen möglichst zu vermeiden, ist beim Presseamt der Evangelischen Kirche eine zentrale Terminevidenz eingerichtet. Alle regionalen und überregionalen Veranstaltungen wie Gemeindetage, Pfarrkonferenzen, Superintendentialversammlungen und dgl. – auch solche, die mehr für den kircheninternen Bereich gelten – sind dem Presseamt mitzuteilen. Ebenso kann telefonisch, per Fax oder über Internet abgefragt werden, ob an einem bestimmten Tag bereits Veranstaltungen geplant sind.
Das Amtsblatt wolle genau gelesen werden – Erlagscheine mit Verwendungszweck versehen – Geschäftsstücke ausnahmslos im Dienstweg vorlegen – Behandlung mehrerer Angelegenheiten in einem Geschäftsstück ist unzulässig – In Antworten Geschäftszahl (Beitragskontonummer) anführen – Fristen beachten (Kollekten-Ablieferung, Vorlage der Rechnungsabschlüsse, Seelenstandsbericht usw.)
Wir ersuchen alle Glaubensgeschwister, ihnen bekanntwerdende Zu- und Wegzüge, Geburten, Trauungen und Todesfälle evangelischer Glaubensgeschwister dem Pfarramt mitzuteilen.
Medieninhaber: Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich
Presserechtlich für den Inhalt verantwortlich: Bischof Mag. Michael Chalupka
Adresse: Severin-Schreiber-Gasse 3, 1180 Wien – Telefon: +43 59 1517 00 – E-Mail: office@evang.at
Erscheint in digitaler Form auf https://kirchenrecht.at/