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Geltungszeitraum von: 16.03.2020
Geltungszeitraum bis: 31.12.2020
Fristverlängerung für die Vorlage von Rechnungsabschlüssen u. a. im Jahr 2020
Vom 16. März 2020
ABl. Nr. 62/2020, 84/2020, 92/2021
####I.
1 Die Fristen für die Vorlage des Jahresberichtes 2019 sowie der von den Gemeindevertretungen geprüften und genehmigten Rechnungsabschlüsse 2019 (inklusive Vorlage des Haushaltsplanes 2020) für Pfarr- und Teilgemeinden an die jeweilige Superintendentur und an den Oberkirchenrat A.B. bzw. den Oberkirchenrat H.B. werden ausnahmsweise im Jahr 2020 bis 30. September 2020 verlängert. 2 Für Beschlussfassungen von Superintendentialversammlungen A.B. betreffend Rechnungsabschlüsse 2019 (inklusive allfälliger Genehmigung von Haushaltsplänen für 2020) gilt die Fristverlängerung analog.
#II.
Dieses Kirchenverfassungsgesetz (Verfügung mit einstweiliger Geltung) tritt mit Beschlussfassung sofort in Kraft und ist vor Verlautbarung im Amtsblatt allen Pfarrgemeinden, Teilgemeinden und Superintendentialgemeinden A.B. per E-Mail zur Kenntnis zu bringen.