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Geltungszeitraum von: 16.03.2020

Geltungszeitraum bis: 31.12.2020

Fristverlängerung für die Vorlage von Rechnungsabschlüssen u. a. im Jahr 2020

Vom 16. März 2020

ABl. Nr. 62/2020, 84/2020, 92/2021

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I.

Die Fristen für die Vorlage des Jahresberichtes 2019 sowie der von den Gemeindevertretungen geprüften und genehmigten Rechnungsabschlüsse 2019 (inklusive Vorlage des Haushaltsplanes 2020) für Pfarr- und Teilgemeinden an die jeweilige Superintendentur und an den Oberkirchenrat A.B. bzw. den Oberkirchenrat H.B. werden ausnahmsweise im Jahr 2020 bis 30. September 2020 verlängert. Für Beschlussfassungen von Superintendentialversammlungen A.B. betreffend Rechnungsabschlüsse 2019 (inklusive allfälliger Genehmigung von Haushaltsplänen für 2020) gilt die Fristverlängerung analog.
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II.

Dieses Kirchenverfassungsgesetz (Verfügung mit einstweiliger Geltung) tritt mit Beschlussfassung sofort in Kraft und ist vor Verlautbarung im Amtsblatt allen Pfarrgemeinden, Teilgemeinden und Superintendentialgemeinden A.B. per E-Mail zur Kenntnis zu bringen.