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      Geltungszeitraum von: 07.09.2006
Geltungszeitraum bis: 06.04.2024
Richtlinien für Ersätze bei IT-Ausrüstung durch das Lutherische Nationalkomitee
Vom 7. September 2006
#### 1 Der Evangelische Oberkirchenrat A. B. hat in seiner Sitzung am 8. August 2006 beschlossen, auf Grund der sehr unterschiedlichen Ausstattungswünsche einzelner Gemeinden im IT-Bereich, die Unterstützung aus dem LNK durch Richtlinien zu regeln.
 2 Ersetzt werden auf Grund des Nachweises mit Rechnungen 50% der Ausgaben, für eine gute Standardausrüstung:
| Für den PC | 450,— €, | |
| Monitor | 230,— €, | |
| Windows |  80,— €, | |
| Office | 250,— €, | |
| Spam- und Virensoftware |  40,— €, | |
| davon jeweils 50%. | 
 3 Für die Anschaffung eines Notebooks wird die entsprechende Summe von PC und Monitor = 680,— € angenommen.
 4 Bei einer günstigeren Anschaffung gilt der tatsächlich bezahlte Preis.
 5 Einzureichen an den
Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
z. H. des Vorsitzenden des Lutherischen Nationalkomitees
Bischof Mag. Herwig Sturm.
z. H. des Vorsitzenden des Lutherischen Nationalkomitees
Bischof Mag. Herwig Sturm.
 6 Für den Evangelischen Oberkirchenrat A. B.,
Lutherisches Nationalkomitee:
Bischof Mag. Herwig Sturm
Bischof Mag. Herwig Sturm