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Geltungszeitraum von: 18.05.2007

Geltungszeitraum bis: 13.01.2023

Evangelische Kirche in der Slowakei – Vereinbarung

Vom 18. Mai 2007

ABl. Nr. 86/2007, 127/2007

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Vereinbarung
abgeschlossen zwischen der
Evangelischen Kirche A. B. in Österreich
und der
Evangelischen Kirche A. B. in der Slowakei
Die Evangelische Kirche A. B. in der Slowakei und die Evangelische Kirche A. B. in Österreich wissen sich verbunden
  • durch das gleiche Verständnis des Evangeliums so wie es in den lutherischen Bekenntnisschriften, insbesondere der Confessio-Augustana festgelegt ist,
  • durch ihre Mitgliedschaft im Lutherischen Weltbund, in der Konferenz Evangelischer Kirchen (KEK) und in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE),
  • durch eine enge Zusammenarbeit der Theologischen Fakultäten in Wien und in der Slowakei in Bratislava sowie
  • durch gegenseitige Besuche und persönliche Kontakte.
Zur Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit vereinbaren sie:
  1. Die Evangelische Kirche A. B. in Österreich unterstützt die Evangelische Kirche A. B. in der Slowakei durch Entsendung von Religionslehrern/-innen, die in der zweisprachigen evangelischen Dr.-Martin-Luther-Schule in Bratislava-Petrzalka Religionsunterricht in deutscher Sprache halten.
    Die erforderliche Zahl von Religionslehrern/-innen wird jährlich im Voraus zwischen den beiden Kirchenleitungen festgelegt.
    Die Evangelische Kirche A. B. in der Slowakei ist für die schulrechtlich geforderte Verwendung der Religionslehrer/-innen verantwortlich.
  2. Die Stelle eines/einer deutschsprachigen Beraters/Beraterin für Außenkontakte und Ökumene im Kirchenamt des Generalbischofs der Evangelischen Kirche A. B. in der Slowakei wird von einem/einer Pfarrer-/in der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich besetzt werden. Der/Die Berater/-in soll vier Stunden in der Woche im Generalbischofsamt tätig sein. Beide Kirchenleitungen sind für die aktuelle Besetzung vorschlagsberechtigt, die Evangelische Kirche A. B. in der Slowakei kann jederzeit die Entsendung einer bestimmten Person beeinspruchen und eine neue Entsendung beantragen.
    Die Evangelische Kirche A. B. in Österreich trägt die Personalkosten für den/die Beauftragte/-n, die Evangelische Kirche A. B. in der Slowakei stellt die für die Arbeit nötigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung. Sie leistet einen Beitrag zu den Fahrtkosten, der in der Höhe der in der Evangelischen Kirche A. B. in der Slowakei üblichen Fahrtkosten geleistet wird.
  3. Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
    Jede der beiden Kirchen kann die Zusammenarbeit durch Aufkündigung beenden; sie tritt nach Ablauf des folgenden Halbjahres in Kraft. Jede Kirche ist berechtigt, jederzeit Abänderungen dieser Vereinbarung vorzuschlagen und darüber zu Verhandlungen einzuladen.
Eisenstadt, am 18. Mai 2007
Mag. Herwig Sturm
Bischof
Miloš Klátik
Generalbischof
Mag. Manfred Koch
Superintendent
Dipl.-Ing. Pavel Delinga
Generalinspektor