.Verwaltungsanordnung 2005
Geltungszeitraum von: 07.05.2005
Geltungszeitraum bis: 21.07.2022
Verwaltungsanordnung 2005
für die Verwaltung kirchlichen Vermögens
Vom 7. Juli 2005
ABl. Nr. 104/2005
#I.
### 1 Barvermögen ist in der für die Anlegung Minderjähriger gesetzlich festgelegten Art anzulegen. 2 Bis zu 20% der Barvermögen können, soweit sie nicht durch gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen gebunden sind (z. B. Abfertigungs- und Pensionsrücklagen), bei Ökobanken und Ethikfonds angelegt werden.
#II.
### 1 Verträge über Kreditaufnahmen bedürfen in jedem Fall vor Abschluss der Zustimmung des durch die Kirchenverfassung dazu berufenen Organs. 2 Liegt diese nicht vor, stellt die Kreditaufnahme eine gröbliche Verletzung von Pflichten dar.
3 Ausdrücklich gewarnt wird vor der Aufnahme von Fremdwährungskrediten, da damit ein nicht unerhebliches Währungsrisiko eingegangen wird und auch die Spesenbelastung (Konvertierungsspesen) nicht unerheblich ist. 4 Absolut unzulässig und nicht genehmigungsfähig sind Kreditverträge in Fremdwährungen (Fremdwährungskredite) mit endfälligem Tilgungsträger.
#III.
###Diese Verwaltungsanordnung ersetzt die Verwaltungsanordnung 2002 für die Anlage von Barvermögen, ABl. Nr. 66/2002.
#Begründung
### 1 Der Verein für Konsumenteninformation warnt ausdrücklich davor, Fremdwährungskredite aufzunehmen, weil sie wegen der Wechselkursschwankungen überdurchschnittlich riskant sind, was sich in der Regel erst zu Ende der meist 20- bis 25-jährigen Laufzeit herausstellt. 2 Zudem sind die mit diesen Krediten anfallenden Gebühren überdurchschnittlich hoch, was sich ebenfalls erst bei der Endabrechnung herausstellen kann. 3 Sowohl die Österreichische Nationalbank, wie die österreichische Finanzmarktaufsicht betrachten mit Sorge, dass die Zahl der Fremdwährungskredite in Österreich zunimmt. 4 Mit dieser Verwaltungsanordnung soll sichergestellt werden, dass jetzt im Amt befindliche Vertretungsorgane nicht ihre Nachfolger in der viertnächsten Funktionsperiode (!) mit Verpflichtungen belasten, die nicht mehr zu bewältigen sind.