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Kirchengericht:Revisionssenat der Evangelischen Kirche A. und H.B.
Entscheidungsform:Beschluss (rechtskräftig)
Datum:10.01.2022
Aktenzeichen:R2/2020
Rechtsgrundlage:§ 45 Abs 6 KVO
Vorinstanzen:keine
Schlagworte: Beschwerde gegen Bescheide und Maßnahmen wegen Gesetzwidrigkeit oder Verletzung von Rechten des Beschwerdeführers (Art 119 Abs 1 Z 6 u. 7 u. 10 KV; Art 119 Abs 2 zweiter Fall KV), Einstellung des Verfahrens, Zurückziehung der angefochtenen Anordnung des Datenschutzsenats
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Leitsatz:

Die Beschwerde ist mit der Zurückziehung der angefochtenen Anordnung des Datenschutzsenats gegenstandslos geworden. Das Verfahren ist gemäß § 45 Abs 6 KVO einzustellen.
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Az: R2/2020
Der Revisionssenat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat durch seinen Präsidenten SPdOGH Dr. Manfred Vogel als Vorsitzenden und durch Dr. Klaus Dörnhöfer und Rektorin iR Mag. Johanna Uljas-Lutz als weitere Mitglieder über die Beschwerde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, mitbeteiligte Parteien 1. Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich Dr. Peter Krömer, 2. Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich Mag. Sigrun Plattner, LLM, alle 1180 Wien, Severin Schreiber-Gasse 1-3, gegen die Anweisung des Datenschutzsenats der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich vom 26.11.2020, AZ DSS/00007/SO/2020/2, betreffend Microsoft 365, den
Beschluss
gefasst:
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Die Beschwerde ist gegenstandslos geworden. Das Verfahren wird eingestellt.
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B e g r ü n d u n g :

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Der Datenschutzsenat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat mit Beschluss vom 13.12.2021 seine mit Beschwerde bekämpfte Anweisung vom 26.11.2020, AZ DSS/00007/SO/2020/2, betreffend Microsoft 365, ersatzlos aufgehoben (Bescheid des Datenschutzsenats vom 13.12.2021).
Damit war gemäß § 45 Abs 6 KVO durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Senat die Beschwerde (im Umlaufweg: § 10 Abs 4 der Geschäftsordnung des Revisionssenates) als gegenstandslos zu erklären. Das Verfahren ist damit eingestellt.
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Wien, am 10. Jänner 2022
SPdOGH Dr. Manfed Vogel e.h.
Präsident des Revisionssenats